Erbrecht

Im Erbrecht ist oberstes Gebot, möglichst frühzeitig tragfähige Lösungen zu finden. Eine umfassende erbrechtliche Vorsorge kann nämlich etwaig folgenden Streit um das Erbe bereits im Vorhinein ausschließen. In den meisten Fällen hinterlässt der Verstorbene nämlich nicht nur einen, sondern mehrere Erben. Wegen der unterschiedlicher Interessen und Vorstellungen der Beteiligten ist die Erbengemeinschaft häufig spannungsgeladen. 

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Wir beraten und vertreten Sie insbesondere bei

  • der Erstellung und Überprüfung von Testamenten
  • der Klärung der Erbenstellung
  • der Durchsetzung von Pflichtteilsansprüchen
  • einer etwaigen Erbausschlagung

Unser Ziel ist es, die zu klärenden Fragen auf einer sachlichen Ebene zu lösen, ohne dabei die Emotionen der Beteiligten aus dem Auge zu verlieren.