Mietrecht

Im Mietrecht ist das Mietverhältnis zwischen Vermieter und Mieter nicht immer unkompliziert. Oftmals kommt es zum Streit. Sei es bei der Beendigung des Mietverhältnisses, sei es, weil der Mieter nicht auszieht oder aber die Wohnung bei Mietende nicht tadellos übergibt. Aber auch im laufenden Mietverhältnis kann es zu mietrechtlichen Auseinandersetzungen der Mietvertragsparteien kommen. Gut, wenn man dann einen Anwalt für Mietrecht an seiner Seite weiß.

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Bei uns erhalten Sie anwaltlichen Rat im Mietrecht

Ein großer Teil aller gerichtlichen Verfahren in Deutschland beschäftigen sich mit Streitigkeiten im Mietrecht. Der gesetzliche Rahmen ist komplex und im ständigen Wandel. Gut, wenn man dann einen im Mietrecht erfahrenen Rechtsanwalt an seiner Seite weiß. Wir beraten Sie individuell und zeigen Ihnen den "erfolgreichen Weg" im Mietrecht auf.

Wann ist im Mietrecht ein Rechtsanwalt sinnvoll?


Gerade in emotional aufgeladenen Situationen ist es sinnvoll, im Mietrecht einen Rechtsanwalt als Sachwalter seiner Interessen bei sich zu wissen. Auch bei langjährigen und reibungslosen Mietverhältnissen kommt es teilweise zu Fragen zu dem Mietverhältnis. Wie und mit welcher Frist muss die Kündigung ausgesprochen werden? Wer muss Schönheitsreparaturen durchführen? Wann und in welchem Zustand ist die Wohnung zu übergeben? Wann muss die bei Mietanfang hinterlegte Kaution zurückgezahlt werden?  Bestehen möglicherweise Schadensersatzansprüche des Mieters gegen den Mieter?


Ein Rechtsanwalt steht Ihnen im Mietrecht bei diesen und anderen Fragen als kompetenter Ansprechpartner zur Seite.  Gerne werden wir für Sie bei einem mietrechtlichen Streit  tätig. Sprechen Sie uns an!

Was kostet ein Rechtsanwalt im Mietrecht?


Die Gebühren des Rechtsanwalts im Mietrecht hängen zum einen von dem so genannten Gegenstandswert und zum anderen von dem Umfang der Tätigkeit ab, die der Anwalt für seinen Mandanten entfaltet. Der Gegenstandswert entspricht dem wirtschaftlichen Interesse, das mit der jeweiligen Sache verbunden ist. Wenn z.B. der Rechtsanwalt den Auftrag hatte, den Mietvertrag zu kündigen, dann ist der Streitwert gleich dem Wert des Mietvertrages. Nach dem Gerichtskostengesetzes wäre in diesem Fall der Wert des Mietvertrages - der Jahreswert der Mietzahlungen - als Gegenstandswert maßgeblich. Anhand dieses Wertes, werden sodann die Gebühren des Rechtsanwalts berechnet.