Versicherungsrecht
Im Versicherungsrecht stehen die Rechtsbeziehungen zwischen Versicherungsnehmer und dem Versicherungsunternehmen im Vordergrund. Dabei verläuft die Abwicklung der Verträge naturgemäß nicht immer ohne Probleme. Gerade im Schadensfall kommt es häufig zu Streitigkeiten aus dem Versicherungsverhältnis. Oftmals verweigert der Versicherer eine Regulierung. In diesen Fällen ist es wichtig, im Versicherungsrecht einen Rechtsanwalt an seiner Seite zu wissen.
Wir beraten und vertreten Sie im Versicherungsrecht insbesondere bei Schadensfällen in der
- Wohngebäude und Hausratversicherung (Feuer-, Hagel-, Sturm-, Rohrbruch-, Leitungswasser-, Einbruchdiebstahls- und Elementarschadensversicherungen)
- Kfz- Versicherung bzw. Kaskoversicherung
- privaten und beruflichen Haftpflichtversicherung
- gewerblichen Versicherung (Transport-, Inhalts-, Betriebsunterbrechungsversicherung)
- Berufsunfähigkeitsversicherung
Im Versicherungsrecht geht es zumeist um die Auslegung der
abgeschlossenen Versicherungsverträge, um die Wirksamkeit von
einzelnen Vertragsklauseln sowie um die Verletzung von
Vertragspflichten (Obliegenheitsverletzung). Nicht selten stehen
aber auch die Höhe der von der Versicherung zu erbringenden
Leistung in Streit.
Der Versicherungsvertrag - Ein kompliziertes Regelwerk
Den Ausgangspunkt einer versicherungsrechtlichen Auseinandersetzung bildet der - fast immer mehrseitige - Versicherungsvertrag. Hinzu kommt im Versicherungsrecht ein Blattwerk von Versicherungsbedingungen. Bei diesen Bedingungen handelt es sich um generelle Regelungen, die neben dem Text in der Vertragsurkunde gelten und zusätzlich wichtige Aussagen zum Versicherungsvertragsverhältnis treffen. Der Versicherungsvertrag bzw. die vereinbarten Versicherungsbedingungen gelten aber selbstverständlich nicht grenzenlos.
Versicherungen für zahlreiche Lebensrisken, wie z.B. die Unfallversicherung, Kraftfahrzeugversicherung, Haftpflicht- versicherung oder Krankenversicherung begleiten uns. Insgesamt haben die Deutschen derzeit circa 450 Millionen Versicherungsverträge abgeschlossen. Insbesondere das Versicherungsvertragsgestz (VVG) beinhaltet zahlreiche Pflichten für den Versicherer, die den Versicherungsnehmer als Verbraucher schützen sollen. Der Versicherungsnehmer muss z.B. nur noch Umstände anzeigen, nach denen der Versicherer ausdrücklich in Textform gefragt hat. Weiterhin sieht das Gesetz beispielsweise bei einer Verletzung einer vertraglichen Obliegenheit durch den Versicherungsnehmer keine generelle Leistungsfreiheit des Versicherers vor. So bleibt der Versicherer nach den versicherungsrechtlichen Vorschriften gleichwohl zur Leistung verpflichtet, wenn der Versicherungsnehmer die falschen Angaben lediglich leicht fahrlässig tätigte.
Wie wird der Versicherungsvertrag gekündigt?
Üblich bei Versicherungsverträgen ist, dass eine Verlängerungsoption vereinbart wird. Danach verlängert sich das Vertragsverhältnis zumeist um ein weiteres Jahr, wenn das Versicherungsverhältnis nicht von einem der Beteiligten gekündigt wird. Wird ein längerer Zeitraum als ein Jahr vereinbart, so ist regelmäßig unwirksam. Beide Vertragsparteien können allerding bei einer wirksamen Verlängerungsoption den Vertrag zum Ende der laufenden Versicherungsperiode kündigen. Als Versicherungsperiode gilt der Zeitraum eines Jahres, falls nicht die Prämie nach kürzeren Zeitabschnitten bemessen ist.
Wann kann der Versicherungsvertrag widerrufen werden?
Wer einen Versicherungsvertrag zu schnell unterschrieben hat, und sich nicht lange an die teure Versicherungen binden will, dem steht - unter gewissen Voraussetzungen - ein Widerrufsrecht zu. So kann der Versicherungsnehmer nach Abschluss des Versicherungsvertrages seine Vertragserklärung innerhalb von 14 Tagen widerrufen. Der Widerruf ist in Textform gegenüber dem Versicherer zu erklären und muss keine Begründung enthalten; zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung. Bei Lebensversicherungen gibt es eine versicherungsrechtliche Besonderheit. Hier kann der Vertrag sogar bis zu 30 Tagen nach seinem Abschluss widerrufen werden.
Was ist im Versicherungsrecht vor dem Versicherungsfall zu beachten?
Den Versicherungsnehmer treffen grundsätzlich bereits vor dem Versicherungsfall Obliegenheiten. Diese sollen entweder die Gefahr mindern oder zumindest eine Gefahrerhöhung vermeiden. Mitzuteilen sind Gefahrumstände, die geeignet sind, auf den Entschluss des Versicherers, den Vertrag überhaupt oder zu dem vereinbarten Inhalt abzuschließen, Einfluss zu nehmen. Es stellt z.B. eine zur Leistungsfreiheit des Fahrzeugversicherers führende Gefahrerhöhung dar, wenn das Fahrzeug mit Reifen ausgestattet ist, die infolge einer völlig unzureichenden Profiltiefe zu einer Verminderung der Verkehrssicherheit des Kfz führen. Unvollständige und erst recht falsche Angaben des Versicherungsnehmers über seinen regelmäßigen und reichlichen Alkoholkonsum stellen ebenfalls eine ernsthafte Gefährdung der Interessen des Unfallversicherers dar und führen nach der Rechtsprechung zu dessen Leistungsfreiheit im Schadensfall. Hat der Versicherungsnehmer eine Obliegenheit vor dem Versicherungsfall verletzt, die der Verminderung der Gefahr oder der Vermeidung einer Gefahrerhöhung dienen sollte, kann sich der Versicherer aber in denjenigen Fällen nicht auf eine Leistungsfreiheit berufen, wenn die Verletzung der Obliegenheit keinen Einfluss auf den Eintritt des Versicherungsfalles hatte, also nicht kausal für den Schadenseintritt war. Auch bei Obliegenheitsverletzung, die lediglich leicht fahrlässig erfolgte, bleibt es beim generellen Versicherungsschutz.
Was ist im Versicherungsrecht nach dem Versicherungsfall zu beachten?
Auch nach dem Versicherunfall bzw. dem Schadenseintriit hat der
Versicherungsnehmer auf ihm obliegende Pflichten zu achten. Diese
Obliegenheiten des Versicherungsrechts sollen in erster Linie den Schaden begrenzen, den
Hergang aufklären und die Schadenshöhe feststellen lassen.
Verstöße hiergegen können den Versicherer leistungsfrei
machen. Die gänzliche Leistungsfreiheit gilt im Versicherungsrecht
grundsätzlich nur bei vorsätzlichen Verletzungen des Versicherungsnehmers. Bei grob
fahrlässiger Verletzung kann die Leistung in einem zur Schwere des
Verschuldens entsprechenden Verhältnis gekürzt werden. Bei
einfacher Fahrlässigkeit bleibt die Leistungspflicht des
Versicherers bestehen.
Warum ist im Versicherungsrecht ein Anwalt sinnvoll?
Im Versicherungsrecht ist der gesetzliche Rahmen komplex und im ständigen Wandel. Hier ist es sinnvoll bei der Durchsetzung Ihrer Rechte gegen die scheinbar übermächtigen Versicherungskonzerne einen im Versicherungsrecht erfahrenen Rechtsanwalt zu haben, der wieder eine Waffengleichheit herstellt. Die rechtsanwaltliche Beratung der Kanzlei wird garantiert durch einen hohen Fachstandard und eine routinierte und zielführende Fallbearbeitung. Wie nehmen eine differenzierte Bewertung Ihrer Erfolgsaussichten und Risiken vor und setzen Ihre Rechte konsequent durch. Vertrauen Sie auf Kompetenz!