Strafrecht

Im strafrechtlichen Ermittlungsverfahren und im späteren Strafverfahren steht der Beschuldigte zumeist allein der Polizei bzw. der Staatsanwaltschaft gegenüber. Hier ist es gut, einen Rechtsanwalt für Strafrecht als Verteidiger an seiner Seite zu wissen. Sprechen Sie uns an! Wir nehmen für Sie Einsicht in Ihre laufende Strafakte und entwickeln mit Ihnen eine Verteidigungsstrategie.

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Wir beraten und verteidigen Sie im Strafrecht in den folgenden Verfahrensstadien:

  • Vorladung durch die Polizei oder der Staatsanwaltschaft
  • Verteidigung gegen Anklagen bei gerichtlichen Hauptverhandlungsterminen 
  • Verteidigung bei dem Erlass eines Strafbefehls durch die Staatsanwaltschaft
Darüber hinaus verteidigen wir Jugendliche und Heranwachsende im Jugenstrafrecht.

Wann sollte ein Rechtsanwalt im Strafrecht hinzugezogen werden?


Die Strafverfolgungsbehörden sind mit einer Vielzahl von Ermittlungsbefugnissen ausgestattet. Um das Gleichgewicht der Kräfte im Bereich des Strafrechts herzustellen, hat der Beschuldigte das Recht sich in jeder Lage des Verfahrens einen Rechtsanwalt zu nehmen. Dieses Recht sollten sie sich nicht nehmen lassen! Wenn Sie Post von der Polizei oder der Staatsanwaltschaft erhalten haben, ist es ratsam, bei der Hinzuziehung eines Anwalts keine unnötige Zeit zu verlieren. Denn es gilt: Je früher ein Anwalt hinzugezogen wird, desto effektiver ist die Verteidigung.

Der Beschuldigte eines Strafverfahrens hat ohne anwaltliche Vertretung nicht das Recht, in die Ermittlungsakten Einsicht zu nehmen. Ein Anwalt hat dieses Recht. Dies allein zeigt, wie wichtig es ist, sich rechtzeitig - möglichst schon im Ermittlungsverfahren - durch einen Rechtsanwalt im Strafrecht vertreten bzw. verteidigen zu lassen. Oft stellt sich erst durch die Akteneinsicht heraus, dass die Ermittlungsbehörden vor einer Beschuldigtenvernehmung nur einen vagen Verdacht hatten, den der Beschuldigte durch eine vorschnelle Aussage erst erhärtet hat. Im Strafrecht gilt daher: Keine Einlassung ohne Anwalt! 

Wann habe ich Anspruch auf einen Pflichtverteidiger?


Ein Pflichtverteidiger wird unabhängig von den Vermögensverhältnissen des Beschuldigten bestellt, wenn ein Fall der notwendigen Verteidigung vorliegt. Danach ist ein Pflichtverteidiger z.B. dann zu bestellen, wenn dem Beschuldigten ein Verbrechen zu Last gelegt wird, das Verfahren zu einem Berufsverbot führen kann oder aber eine Untersuchungshaft angeordnet wurde. Aber auch in anderen Fällen wird auf Antrag oder von Amts wegen einen Verteidiger bestellt, wenn wegen der Schwere der Tat oder wegen der Schwierigkeit der Sach- oder Rechtslage die Mitwirkung eines Verteidigers geboten erscheint oder wenn ersichtlich ist, daß sich der Beschuldigte nicht selbst verteidigen kann.

Welche Rechte habe ich als Geschädigter einer Straftat?


Wenn Sie das Opfer einer Straftat geworden sind, steht Ihnen zu jedem Zeitpunkt des Verfahrens frei, sich anwaltlich vertreten zu lassen. Bei zahlreichen Delikten haben Geschädigte das Recht, vor Gericht als Nebenkläger aufzutreten. Bei einer Nebenklage kann ein Verletzter neben dem Staatsanwalt und mit eigenen Verfahrensrechten als Ankläger auftreten. Daneben können im Strafrecht über das sogenannten Adhäsionsverfahren Ansprüche auf Schmerzensgeld und Schadensersatz unmittelbar im Strafprozess geltend gemacht werden. Dies spart dem Opfer einer Straftat - im Gegensatz zu einem zivilrechtlichen Verfahren - meist Zeit und Geld.


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Strafrecht Lingen: Sie suchen einen Rechtsanwalt aus Lingen für Stafrecht? Sie wollen eine konsequente und kompetente Strafverteidigung innerhalb eines Strafverfahrensr? Sprechen Sie uns an!