Die Abmahnung im Internetrecht
Täglich werden hunderte Abmahnungen versendet, bei
denen Internetnutzern,
Homepage- und Shopbetreibern (angebliche)
Rechtsverletzungen im Internet vorgeworfen werden. Für den
Empfänger einer Abmahnung stellt sich sodann die Frage, ob
diese Abmahnung rechtens ist oder ob eine Abzocke
dahintersteckt. Vielfach wird nämlich auch unberechtigt
abgemahnt, um einen unliebsamen Konkurrenten zu schädigen oder
um den Abmahnern über die Rechtsanwaltsgebühren und
über (vermeintliche) Schadensersatzansprüche eine
Einnahmequelle zu verschaffen. Die Abmahnung ist grundsätzlich ein wichtiger
Bestandteil, um Streitigkeiten über Unterlassungspflichten
nach erfolgten Schutzrechtsverletzungen ohne Inanspruchnahme der
Gerichte zu regeln. Mit einer Abmahnung wird also demjenigen,
der das Recht eines anderen verletzt hat, zunächst der
Verstoß vorgehalten. Gleichzeitig wird er zur Abhilfe bzw.
künftigen Unterlassung
der rechtsverletzenden Handlung aufgefordert., indem ihm zumeist eine
strafbewährte Unterlassungserklärung mitgesendet
wird. Mit dieser strafbewährten
Unterlassungserklärung soll sich der Abgemahnte durch seine
Unterschrift verpflichten, zukünftig einen gleichgearteten
Verstoß nicht wieder zu begehen, da er andernfalls eine
Strafe zu zahlen hat. Abmahnungen können grundsätzlich nur durch
die Betroffenen des Rechtsverstoßes ausgesprochen werden.
Häufig bedienen sich die Betroffenen eines Rechtsanwalts, die
gleichzeitig mit der Abmahnung dem Abgemahnten die
Rechtsanwaltsgebühren in Rechnung stellen. Aber auch
Wettbewerbsverbände, Industrie- und Handelskammern,
Handwerkskammern oder Verbraucherschutzverbände
können Abmahnungen versenden, um die Interessen ihrer
Mitglieder gegenüber rechtsverletzenden Wettbewerbern zu
schützen. Derzeit werden von sogenannten Abmahnkanzleien
zahlrecihe Abmahnungen wegen Urheberrechtsverletzungen gesendet.
Oftmals geht es darum, dass dem Abgemahnten ein illegaler Download von
Musik und/oder Filmen im Imternet - z.B. durch Filesharing
- vorgeworfen wird. Die Abmahnung unterliegt grundsätzlich keinem
Formzwang. Allerdings wird sie regelmäßig aus
Gründen der Beweisbarkeit schriftlich erklärt. Es ist
aber auch zulässig, Abmahnungen per Telefax, E-Mail
oder telefonisch auszusprechen. Die Abmahnung mussaber inhaltlich jedenfalls so bestimmt sein,
dass sie den Abgemahnten in die Lage versetzt, die Abmahnung auf ihre
Rechtmäßigkeit zu überprüfen. Denn
nur dann kann er auch durch ein entsprechendes Verhalten seine
Unterlassungsbereitschaft signalisieren und eine Klage
vermeiden. Ein Abmahnung sollte daher Eine Abmahnung ist berechtigt, wenn die Tatbestandsmerkmale
der verletzten Rechtsnorm erfüllt sind. Ob dies der Fall ist,
kann für jeden Einzelfall nur gesondert beantwortet
werden. Die häufig durch den Abmahnenden
mitgeschickte Unterlassungserklärung ist jedoch nicht selten
so formuliert, dass sie von dem Abgemahnten mehr fordert, als dieser zu
unterlassen verpflichtet ist. Sollte die Abmahnung also
grundsätzlich berechtigt erfolgen, ist gleichwohl zu
überprüfen, ob der Abmahnende eine Unterlassung auch
in dem geforderten Unfang verlangen kann. Die innerhalb der
strafbewährten Unterlassungserklärung entheltene
Vertragsstrafe darf beispielsweise nicht außer
Verhältnis zum gerügten Rechtsverstoß
stehen. Aufgrund der mit einer Abmahnung verbundenen Rechtsfragen, ist es
dem juristischen Laien schwerlich möglich, sich alleine gegen eine
Abmahnung zu wehren. Es wird daher grundsätzlich zur
Inanspruchnahme anwaltlicher Hilfe geraten. Sprechen Sie uns an! Internetrecht
Lingen: Sie haben eine Abmahnung erhalten? Sie brauchen einen
Rechtsanwalt für internetrechtliche Fragen oder wegen einer
Abmahnung mit strafbewährter Unterlassungserklärung?
Ansprechpartner innerhalb
der Kanzlei für den Bereich Internetrecht ist Rechtsanwalt
Benjamin
Wißmann. Was ist
überhaupt eine Abmahnung?
Wer kann
eine Abmahnung wegen einer Verletzung im Internet aussprechen?
Inhalt und Form einer Abmahnung
Wann
erfolgt eine Abmahnung berechtigt?