Die Abmahnung im Internetrecht

Täglich werden hunderte Abmahnungen versendet, bei denen Internetnutzern, Homepage- und Shopbetreibern (angebliche) Rechtsverletzungen im Internet vorgeworfen werden. Für den Empfänger einer Abmahnung stellt sich sodann die Frage, ob diese Abmahnung rechtens ist oder ob eine Abzocke dahintersteckt. Vielfach wird nämlich auch unberechtigt abgemahnt, um einen unliebsamen Konkurrenten zu schädigen oder um den Abmahnern über die Rechtsanwaltsgebühren und über (vermeintliche) Schadensersatzansprüche eine Einnahmequelle zu verschaffen. 

Was ist überhaupt eine Abmahnung?


Die Abmahnung ist grundsätzlich ein wichtiger Bestandteil, um Streitigkeiten über Unterlassungspflichten nach erfolgten Schutzrechtsverletzungen ohne Inanspruchnahme der Gerichte zu regeln. Mit einer Abmahnung wird also demjenigen, der das Recht eines anderen verletzt hat, zunächst der Verstoß vorgehalten. Gleichzeitig wird er zur Abhilfe bzw. künftigen Unterlassung der rechtsverletzenden Handlung aufgefordert., indem ihm zumeist eine strafbewährte Unterlassungserklärung mitgesendet wird. Mit dieser strafbewährten Unterlassungserklärung soll sich der Abgemahnte durch seine Unterschrift verpflichten, zukünftig einen gleichgearteten Verstoß nicht wieder zu begehen, da er andernfalls eine Strafe zu zahlen hat.

Wer kann eine Abmahnung wegen einer Verletzung im Internet aussprechen?

Abmahnungen können grundsätzlich nur durch die Betroffenen des Rechtsverstoßes ausgesprochen werden. Häufig bedienen sich die Betroffenen eines Rechtsanwalts, die gleichzeitig mit der Abmahnung dem Abgemahnten die Rechtsanwaltsgebühren in Rechnung stellen. Aber auch Wettbewerbsverbände, Industrie- und Handelskammern, Handwerkskammern oder Verbraucherschutzverbände können Abmahnungen versenden, um die Interessen ihrer Mitglieder gegenüber rechtsverletzenden Wettbewerbern zu schützen.

Derzeit  werden von sogenannten Abmahnkanzleien zahlrecihe Abmahnungen wegen Urheberrechtsverletzungen gesendet. Oftmals geht es darum, dass dem Abgemahnten ein illegaler Download von Musik und/oder Filmen im Imternet - z.B. durch Filesharing - vorgeworfen wird.

Inhalt und Form einer Abmahnung

Die Abmahnung unterliegt grundsätzlich keinem Formzwang. Allerdings wird sie regelmäßig aus Gründen der Beweisbarkeit schriftlich erklärt. Es ist aber auch zulässig, Abmahnungen per Telefax,  E-Mail oder telefonisch auszusprechen. 

Die Abmahnung mussaber inhaltlich jedenfalls so bestimmt sein, dass sie den Abgemahnten in die Lage versetzt, die Abmahnung auf ihre Rechtmäßigkeit zu überprüfen. Denn nur dann kann er auch durch ein entsprechendes Verhalten seine Unterlassungsbereitschaft signalisieren und eine Klage vermeiden. Ein Abmahnung sollte daher

  • eine möglichst genaue Darstellung der Verletzungshandlung,
  • eine Darstellung, woraus der Abmahnende seinen Anspruch nimmt ,
  • die Aufforderung zur Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung und
  • eine Frist enthalten, innerhalb der die geltend gemachten Ansprüche erfüllt werden sollen.

Wann erfolgt eine Abmahnung berechtigt?


Eine Abmahnung ist berechtigt, wenn die Tatbestandsmerkmale der verletzten Rechtsnorm erfüllt sind. Ob dies der Fall ist, kann für jeden Einzelfall nur gesondert beantwortet werden. Die häufig durch den Abmahnenden mitgeschickte Unterlassungserklärung ist jedoch nicht selten so formuliert, dass sie von dem Abgemahnten mehr fordert, als dieser zu unterlassen verpflichtet ist. Sollte die Abmahnung also grundsätzlich berechtigt erfolgen, ist gleichwohl zu überprüfen, ob der Abmahnende eine Unterlassung auch in dem geforderten Unfang verlangen kann. Die innerhalb der strafbewährten Unterlassungserklärung entheltene Vertragsstrafe darf beispielsweise nicht außer Verhältnis zum gerügten Rechtsverstoß stehen.

Aufgrund der mit einer Abmahnung verbundenen Rechtsfragen, ist es dem juristischen Laien schwerlich möglich, sich alleine gegen eine Abmahnung zu wehren. Es wird daher grundsätzlich zur Inanspruchnahme anwaltlicher Hilfe geraten. Sprechen Sie uns an!

Rechtsanwalt Internetrecht

Internetrecht Lingen: Sie haben eine Abmahnung erhalten? Sie brauchen einen Rechtsanwalt für internetrechtliche Fragen oder wegen einer Abmahnung mit strafbewährter Unterlassungserklärung? Ansprechpartner innerhalb der Kanzlei für den Bereich Internetrecht ist Rechtsanwalt Benjamin Wißmann.