Das Widerrufsrecht bei Verträgen im Internet
Im Internet können mit nur
wenigen Mausklicks Verträge geschlossen werden. Hiemit
verbunden sind nicht selten Verpflichtungen, deren Folgen unter
Umständen für die ein oder andere Vertragspartei im
Nachhinein nicht mehr gewollt sind.
Ein Beispiel: Der Artikel, der in einem Internetshop gekauft wurde,
kann vor Vertragsabschluß oftmals keiner genauen
Prüfung unterzogen werden, da lediglich eine Beschreibung des
Artikels mit Bildern vorliegt. Erst, wenn der Artikel ankommt, kann
beurteilt werden, was bestellt wurde und ob die Ware dem entspricht,
was gewollt war.
Um solchen Situationen Rechnung zu tragen, haben Verbraucher
für im Internet abgeschlossene Verträge
gegenüber Unternehmern ein sogennantes
Widerrufsrecht . Der Käufer kann sein Widerrufsrecht
auf zwei unterschiedliche Wege ausüben, nämlich
einerseits durch eine Widerrufserklärung in Textform (E-Mail
zumeist ausreichend) oder andererseits durch Rücksendung der
Ware. Einer Begründung des Widerrufs bedarf es nicht.
Allerdings muss der Wille des Verbrauchers erkennbar sein, dass er
nicht mehr an dem Vertragsschluss festhalten will.
Für seine Wirksamkeit muss der Widerruf innerhalb der
gesetzlichen Widerrufsfrist ausgeübt werden. Entscheidend ist
dabei nicht, wann der Widerruf beim Gegegnüber zugegangen ist,
sondern die rechtzeitige Absendung des Widerrufs innerhalb der
Widerrufsfrist. Die Länge der Widerrufsfrist beträgt
dabei grundsätzlich zwei Wochen. Sie beginnt allerdings erst
dann zu laufen, wenn der Verbraucher eine wirksame Widerrufsbelehrung
erhalten hat und die Ware beim Käufer eingegeangen ist. Das
hat zu Folge, dass ein Widerruf unbefristet möglich ist, wenn
keine ordnungsgemäße Widerrufsbelehrung erfolgte.
Wenn der Verbraucher sein Widerrufsrecht wirksam ausübt
hat, muss er die Ware grundsätzlich
zurücksenden. Im Gegnzug erhält er das seinerseits
geleistete zurück. Die Kosten für die
Rücksendung sind regelmäßig durch den
Unternehmer zu tragen.
Internetrecht: Sie haben Fragen zum Widerrufsrecht zu
Verträgen im Internet?
Ansprechpartner innerhalb
der Kanzlei für den Bereich Internetrecht ist
Rechtsanwalt
Benjamin
Wißmann.