Das Widerrufsrecht bei Verträgen im Internet

Im Internet können mit nur wenigen Mausklicks Verträge geschlossen werden. Hiemit verbunden sind nicht selten Verpflichtungen, deren Folgen unter Umständen für die ein oder andere Vertragspartei im Nachhinein nicht mehr gewollt sind.

Ein Beispiel: Der Artikel, der in einem Internetshop gekauft wurde, kann vor Vertragsabschluß oftmals keiner genauen Prüfung unterzogen werden, da lediglich eine Beschreibung des Artikels mit Bildern vorliegt. Erst, wenn der Artikel ankommt, kann beurteilt werden, was bestellt wurde und ob die Ware dem entspricht, was gewollt war.

Um solchen Situationen Rechnung zu tragen, haben Verbraucher für im Internet abgeschlossene Verträge gegenüber Unternehmern ein sogennantes Widerrufsrecht . Der Käufer kann sein Widerrufsrecht auf zwei unterschiedliche Wege ausüben, nämlich einerseits durch eine Widerrufserklärung in Textform (E-Mail zumeist ausreichend) oder andererseits durch Rücksendung der Ware. Einer Begründung des Widerrufs bedarf es nicht. Allerdings muss der Wille des Verbrauchers erkennbar sein, dass er nicht mehr an dem Vertragsschluss festhalten will.

Für seine Wirksamkeit muss der Widerruf innerhalb der gesetzlichen Widerrufsfrist ausgeübt werden. Entscheidend ist dabei nicht, wann der Widerruf beim Gegegnüber zugegangen ist, sondern die rechtzeitige Absendung des Widerrufs innerhalb der Widerrufsfrist. Die Länge der Widerrufsfrist beträgt dabei grundsätzlich zwei Wochen. Sie beginnt allerdings erst dann zu laufen, wenn der Verbraucher eine wirksame Widerrufsbelehrung erhalten hat und die Ware beim Käufer eingegeangen ist. Das hat zu Folge, dass ein Widerruf unbefristet möglich ist, wenn keine ordnungsgemäße Widerrufsbelehrung erfolgte.

Wenn der Verbraucher sein Widerrufsrecht wirksam ausübt hat, muss er die Ware grundsätzlich zurücksenden. Im Gegnzug erhält er das seinerseits geleistete zurück. Die Kosten für die Rücksendung sind regelmäßig durch den Unternehmer zu tragen.


Rechtsanwalt Internetrecht

Internetrecht: Sie haben Fragen zum Widerrufsrecht zu Verträgen im Internet?  Ansprechpartner innerhalb der Kanzlei für den Bereich Internetrecht ist Rechtsanwalt Benjamin Wißmann.