Internet-Abzocke
Zahlreiche Internetdienstanbieter überziehen ungescholtene Bürger mit Rechnungen, Mahnungen und Zahlungsaufforderungen für (angeblich) in Anspruch genommene Leistungen im Internet. In den Schreiben heißt es sodann, dass ein Online-Vertrag oder ein Abonnement geschlossen worden sei und nunmehr eine Zahlungsverpflichtung bestehe. Vielfach handelt es sich bei den Absendern der Schreiben um unseriöse Inkassounternehmen und teilweise sogar um Rechtsanwaltskanzleien.
Wie sollte ich mich nach Erhalt eines Abzock-Briefes verhalten?
Wichtig ist zunächst, sich nicht einschüchtern zu lassen. Die Strategie der Abzocker ist es, Druck auszuüben. Mit diesem Druck wird versucht, einen möglichst großen Anteil der Angeschrieben zu einer "freiwilligen" Zahlung zu veranlassen. Viele Opfer versprechen sich durch eine Zahlung, dass nunmehr Ruhe eintritt bzw. der Internetanbieter von Ihnen ablässt. Nicht selten geht dann aber der Ärger erst richtig los.
Sie sind sich nicht sicher, ob Sie verpflichtet sind, den geforderten Betrag zu zahlen? Gerne überprüfen wir für Sie den angeblichen Vertragsschluss. Unsere Erfahrung zeigt, dass die angeblich geschlossenen Verträge oftmals nicht wirksam sind oder aber zumindest angefochten bzw. mit einem Widerrufsrecht angegriffen werden können.
Internetrecht: Sie befürchten wegen angeblich in Anspruch
genommener Leistungen im Internet abgezockt zu werden? Sie
brauchen im Internetrecht einen
Rechtsanwalt?
Ansprechpartner innerhalb
der Kanzlei für den Bereich Internetrecht ist
Rechtsanwalt
Benjamin
Wißmann.