Der Versicherungsfall im Versicherungsrecht

Der Versicherungsfall ist einer der wichtigsten Begriffe innerhalb des Versicherungsrechts. Der Versicherungsfall definiert das Ereignis, das die Leistungspflicht des Versicherungsunternehmens auslöst. Der Eintritt des Versicherungsfalles ist also die Voraussetzung dafür, dass der Versicherer einen Ausgleich vornimmt.

Hiervon unterschieden werden muss der Schadensfall. Ein Schadensfall wird nur dann zum Versicherungsfall, wenn der Schaden das Resultat einer Handlung oder eines Ereignisses ist, das mit in den Versicherungsumfang eingeschlossen wurde. Sobald ein Schadensfall eintritt, der als Versicherungsfall deklariert werden kann, wird die so genannte Leistungspflicht ausgelöst.

Bei einem Schadensfall kommt es oft zu Streit


In der Praxis kommt es bei einem Schadensfall oftmals zum Streit zwischen dem Versicherer und dem Versicherungsnehmer. Der Versicherer bestreitet den Eintritt des Versicherungsfalles und somit seine Leistungsverpflichtung bereits dem Grunde nach. 

  • Er wendet ein, dass die Angaben in der Schadensanzeige unklar, widersprüchlich oder gar falsch sind.
  • In anderen Fällen wiederum behauptet der Verischerer, dass der geltend gemachte Anspruch nicht vom Deckungsumfang erfasst. 
  • Manchmal lehnt der Versicherer auch unter Hinweis auf aktuelle Versicherungsbedingungen die Erbringung der Versicherungsleistung ab.
  • Die Versicherung erkennt Schäden nicht an, da Sie angeblich vom Versicherten nicht bewiesen werden können.
  • Die Versicherung zahlt nicht oder nur teilweise, da Sie dem Versicherten Schuld an der Ursache des Schadens oder der Schadenshöhe unterstellt.

In diesen Fällen ist es sinnvoll, einen im Versicherungsrecht erfahrenen Anwalt hinzuzuziehen. Durch die Einschaltung eines Rechtsanwalt wird gewährleistet, dass zwischen Versicherer und Versicherungsnehmer wieder eine "Waffengleichheit" hergestellt wird.. 

Die Beauftragung des Rechtgsanwalts sollte – insbesondere bei hohen Schäden – möglichst zeitnah erfolgen. Bereits bei der Schadensmeldung können evidente Fehler gemacht werden, wie z.B. eine Obliegenheitsverletzung. Jede falsche oder unpräzise Angabe zu den Schadensfall kann Probleme schaffen, die sich später nur schwerlich wieder korrigieren lassen.

Was kann ein Anwalt im Versicherungsrecht bei einer Leistungsverweigerung der Versicherung tun?


Soweit der Versicherer die Leistung in einem Schadensfall ablehnt, ist es oftmals sinnvoll, diese Ablehnung auf ihre Rechtmäßigkeit durch einen Anwalt im Versicherungsrecht überprüfen zu lassen.

Eine rechtliche Überprüfung erfolgt zunächst auf Grundlage des Versicherungsscheins. Hierin kann es zu ergänzenden und besonderen Vereinbarung kommen. Diese werden vorrangig vor den Allgemeinen Versicherungsbedingungen, die im nächsten Schritt zu prüfen sind, geprüft. Im dritten Schritt erfolgt eine Prüfung der Rechtslage anhand des Versicherungsvertragsgesetz (VVG). Zuletzt -  im vierten Schritt - wird auf die allgemeinen Regelungen im Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) zurückgegriffen.Gerade in letzter Zeit hat die Rechtsprechung und auch der Gesetzgeber besondere Informations- und Dokumentationspflichten innerhalb des Verischerungsrechts eingeführt, die sich im Falle ihrer Nichtbeachtung regelmäßig positiv auf den Versicherungsnehmer auswirken. Eine Überprüfung der Ablehnung kann sich daher lohnen.

Rechtsanwalt Verkehrsrecht

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