Betäubungsmittelstrafrecht - BtmG-Delikte
Mit dem Betäubungsmittelstrafrecht wird über des Beäubungsmittelgesetz (BtmG) die Herstellung, das Inverkehrbringen, die Einfuhr und die Ausfuhr von Betäubungsmitteln unter Srafe gestellt, soweit zuvor hierfür keine Erlaubnis erteilt wurde. Eigentlich gehört das BtmG zu den Verwaltungsgesetzen. Durch die häufig angewendeten Strafvorschriften in den §§ 29–30a BtMG ist es aber zugleich eines der wichtigsten Gesetze im Strafrecht..
Gerade im Betäubungsmittelstrafrecht stehen dem Verteidiger eine Vielzahl von Einflussmöglichkeiten zur Verfügung, um das Verfahren mitzugestalten und zu lenken. Sprechen Sie uns! Wir sind Ihr Verteidiger bei BtmG-Delikten!
BtmG-Delikte - Was ist strafbar?
Nach dem BtMG ist strafbar, wer Betäubungsmittel unerlaubt
anbaut,
herstellt oder mit ihnen Handel treibt. Auch wer
Betäubungsmittlel, ohne Handel zu treiben, einführt,
ausführt, veräußert, abgibt, sonst in den
Verkehr
bringt, erwirbt oder sich in sonstiger Weise verschafft, muss mit
Konsequenzen nach dem BtmG rechnen. Auch jemand, der
Betäubungsmittel nur besitzt, ohne zugleich im Besitz einer
schriftlichen Erlaubnis für den Erwerb zu sein, kann sich nach
den
Vorschriften des BtMG strafbar machen.
Für das Strafmaß von relevanter Bedeutung ist, wie groß die Menge der Drogen war, mit denen der Beschulldigte erwischt worden ist. Das BtMG unterscheidet drei verschiedene Mengenbegriffe. Anhand der Einteilung in die verschiedenen Mengenkategorien "geringe Menge", "normale Menge" und "nicht geringe Menge" wird die Schwere eines BtM-Delikts und entsprechend die dazugehörige Sanktion bzw. Strafe beurteilt.
Es kann erreicht werden, dass die Staatsanwaltschaft von der Verfolgung absieht. Dies ist möglich, wenn die Schuld des Täters als gering anzusehen wäre, kein öffentliches Interesse an der Strafverfolgung besteht und der Täter die Betäubungsmittel lediglich zum Eigenverbrauch in geringer Menge anbaut, herstellt, einführt, ausführt, durchführt, erwirbt, sich in sonstiger Weise verschafft oder besitzt. Ob eine entsprechender Fall vorliegt, kann stets nur im Einzelfall - nach erfolgter Akteneinsicht durch den Anwalt - beurteilt werden. Ratsam ist es, möglichst frühzeitig einen Rechtsanwalt für Strafrecht zu beauftragen, möglichst schon, sobald man eine Vorladung der Polizei erhalten hat.
Anwalt Strafrecht Lingen: Sie suchen einen Anwalt aus Lingen für den Bereich Strafrecht, da Ihnen eine Straftat nach dem BtMG vorgeworfen wird? Sprechen Sie uns an! Wir unterstützen Sie gerne. |