Gewerbemietrecht / Gewerbemietraumrecht

Unter dem Gewerbemietrecht oder Gewerbemietraumrecht versteht man die Vermietung und Verpachtung von Gebäuden und Räumen zu anderen als Wohnzwecken. Es geht also insbesondere um Mietverträge für Gebäude oder Räume zum Betrieb eines Gewerbes.

Was ist der Unterschied zwischen Gewerbemietrecht und Wohnraummietrecht?

Sowohl das gewerbliche Mietrecht, als auch das Wohnraummietrecht ist im Bürgerlichen Gesetzbuch geregelt. Allerdings gelten für das Wohnraummietrecht zahlreiche Erleichterungen und Vergünstigungen für den Mieter, die im Gewerbemietrecht keine Anwendung finden. Der Mieter im Wohnraummietrecht erhält durch den Gesetzgeber also einen besonderen Schutz, der dem Mieter von Gewerberäumen versagt bleibt.

Maßgebend für die Unterscheidung ist in erster Linie die Zweckbestimmung der Räume, die die Mietvertragsparteien im Mietvertrag fixiert haben. Wird also im gewerblichen Mietrecht ein Gewerbemietvertrag auf einem Vordruck für Wohnraummietverträge festgehalten, kann es sein, dass dieser als Wohnraummietvertrag gilt. Folge ist sodann, dass dem Mieter die Wohnraumschutzvorschriften zugute kommen.

Der Mietvertrag im gewerblichen Mietrecht


Der Gewerbemietvertag ist an keine Formvorschrift gebunden. Es ist also - wie beim Wohnraummietvertrag - zulässig, dass der Vertrag mündlich geschlossen wird. Empfehlenswert ist dies selbstverständlich nicht, da sodann wenig Rechtsklarheit besteht, was die Parteien vereinbart haben.

Im gewerblichen Mietrecht besteht eine viel kleinere Reglementierung als im Wohnraummietrecht. Es besteht weitgehend Vertragsfreiheit. Daher kommt einem sorgfältigen Mietvertragsabschluß noch größere Bedeutung zu als dem Abschluß eines Wohnraummietvertrages. Wer einen Gewerberaummietvertrag abschließt, kann sich auf viele gesetzliche Vorschriften nicht berufen. So sind die Bestimmungen über den Kündigungsschutz bei unbefristeten Mietverträgen und den Bestandsschutz bei Zeitmietverträgen ebenso ausgeschlossen wie die Sozialklausel und der spezielle Räumungsschutz des Wohnraummieters. Auch die Miete kann während des laufenden Mietverhältnisses nicht erhöht werden, wenn beide Seiten darüber keine Vereinbarung getroffen haben. 

Rechtsanwalt Arbeitsrecht

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