Die
Räumungsklage im Mietrecht
Mit einer Räumungsklage kann der Mieter zur
Räumung des
Mietobjekts gezwungen werden. Zieht der Mieter als trotz wirksamer
Beendigung des Mietverhältnisses- z.B. durch Kündigung
-
nicht aus, kann der Vermieter durch eine Räumungsklage einen
Titel
(=Urteil) beim Amtsgericht erwirken, der ihn berechtigt, die Wohnung
über einen Gerichtsvollzieher räumen zu lassen. Die nicht durch einen gerichtlichen Titel gedeckte
eigenmächtige Inbesitznahme einer Wohnung und deren
eigenmächtiges Ausräumen durch den Vermieter stellt
eine
unerlaubte Selbsthilfe dar. Das gilt selbst dann, wenn der
gegenwärtige Aufenthaltsort des Mieters unbekannt und ein
vertragliches Besitzrecht des Mieters infolge Kündigung
entfallen
ist. Der Vermieter muss sich auch in diesen Fällen –
gegebenenfalls nach öffentlicher Zustellung der
Räumungsklage
– einen Räumungstitel beschaffen und aus diesem
vorgehen.
Übt ein Vermieter stattdessen im Wege einer sogenannten
“kalten” Räumung eine verbotene
Selbsthilfe, ist er
gemäß § 231 BGB
verschuldensunabhängig zum Ersatz
des daraus entstehenden Schadens verpflichtet. Eine Räumung
ohne
Vorliegen eines gerichtlichen Titels bzw. ohne Beauftragung der
staatlichen Vollstreckungsorgane kann darüber hinaus
strafrechtlich als Hausfriedensbruch geahndet werden. Wird der Mieter zur Räumung verurteilt bzw. hat er
sich
vergleichsweise zu einer Räumung verpflichtet, kann ihm das
Gericht auf Antrag des Mieters eine angemessene Räumungsfrist
gewähren. Während dieser Zeit muss der Mieter die
bisher
geleistete Miete weiterzahlen. Das Gericht kann auch entscheiden, dass
stattdessen die ortsübliche Vergleichsmiete zu zahlen ist,
wenn
diese höher ist. Der Antrag ist vor dem Schluss der
mündlichen Verhandlung zu stellen, auf die das Urteil
ergeht. Einem entsprechenden Antrag wird das Gericht indes nur
stattgeben,
wenn andernfalls eine sogenannte "unbillige Härte" gegeben
wäre. Dies ist dann der Fall, wenn dem Mieter und seiner
Familie die Beschaffung von Ersatzwohnraum unter
Berücksichtigung persönlicher oder wirtschaftlicher
Gründe auf die Schnelle nicht zumutbar ist. Liegt
beispielsweise bei der Mieterin eine Schwangerschaft vor oder ist erst
kurze Zeit seit der Entbindung ihres Kindes vergangen, könnte
ein Umzug eine erhebliche Gesundheitsgefährdung darstellen und
den Grund zur Gewährung einer Räumungsfrist bilden. Anwalt Mietrecht: Sie brauchen einen Rechtsanwalt für die Erhebung einer Räumungsklage?
Oder wollen Sie sich gegen eine Räumungsklage zur Wehr setzen?
Ansprechpartner innerhalb
der Kanzlei für den Bereich Mietrecht ist Rechtsanwalt Benjamin Wißmann. Darf der Vermieter die Wohnung auch
eigenmächtig räumen?
Räumungsfrist
nur in Ausnahmefällen