Schönheitsreparaturen im Mietrecht

Es ist eigentlich Aufgabe der Vermieters, die Mietsache in einem vertragsgemäßen Gebrauch zu halten. Dies beinhaltet auch die Schönheitsreparaturen. Diese gesetzliche Regelung stellt in der Praxis aber nicht den Normalfall, sondern vielmehr die Ausnahme dar. Zumeist werden nämlich in Mietverträgen die Mieter verpflichtet, Schönheitsreparaturen durchzuführen.

Schönheitsreparaturklauseln - eine Überprüfung lohnt sich!

Die Übertragung der Verpflichtung zur Durchführung von Schönheitsreparaturen erfolgt zumeist durch entsprechende Klauseln im Mietvertrag. Über die Wirksamkeit der einzelnen Formulierungen gibt es eine ausgedehnte und für den Laien nur schwer verständliche Rechtsprechung.  Nicht selten kommen die Gerichte aber zu dem Ergebnis, dass die entsprechende Schönheitsreparaturklausel unwirksam ist, so dass der Mieter diese nicht durchführen muss. Daher kann es sich für den Mieter lohnen, die Wirksamkeit der Klausel durch einen Rechtsanwalt für Mietrecht überprüfen zu lassen. So wurde beispielsweise geurteilt, dass starre Fristen im Mietvertrag, die den Zeitrahmen für die Durchführung von Schönheitsreparaturen vorgeben, ohne dass dabei der Grad der Abnutzung der Mietsache berücksichtigt wird, unwirksman sind.

Was passiert, wenn der Mieter die Schönheitsreparatur unterlässt?


Hat ein Mieter trotz Verpflichtung zur Schönheitsreparatur diese zum Übergabetermin nicht ausgeführt, kann der Vermieter Schadensersatz verlangen. Zuvor muss er jjedoch im Regelfall eine Nachfrist mit Ablehnungsandrohung setzen. Hierbei teilt der Vermieter dem Mieter mit, welche Arbeiten binnen welcher Frist durchzuführen sind. Läßt der Mieter diese Frist verstreichen, ohne tätig zu werden, hat er verzugsbedingt Schadensersatz zu leisten. Aber Vorsicht: Dieser Schadensersatzanspruch verjährt binnen 6 Monaten. 

Rechtsanwalt Arbeitsrecht

Rechtsanwalt Lingen: Sie suchen im Mietrecht einen Rechtsanwalt aus 49808 Lingen (Ems) für die Überprüfung einer Schönheitsreparaturklausel? Ihr Mieter möchte die Schönheitsreparaturen nicht durchführen? Ansprechpartner innerhalb unserer Anwaltskanzlei für den Bereich Mietrecht ist Rechtsanwalt Benjamin Wißmann