Schönheitsreparaturen im Mietrecht
Es ist eigentlich Aufgabe der Vermieters, die Mietsache in
einem
vertragsgemäßen Gebrauch zu halten. Dies
beinhaltet
auch die Schönheitsreparaturen. Diese gesetzliche Regelung
stellt
in der Praxis aber nicht den Normalfall, sondern vielmehr die Ausnahme
dar. Zumeist werden nämlich in Mietverträgen die
Mieter
verpflichtet, Schönheitsreparaturen durchzuführen. Die Übertragung der Verpflichtung zur
Durchführung von
Schönheitsreparaturen erfolgt zumeist durch entsprechende
Klauseln
im Mietvertrag. Über die Wirksamkeit der einzelnen
Formulierungen
gibt es eine ausgedehnte und für den Laien nur schwer
verständliche Rechtsprechung.
Nicht selten kommen die Gerichte aber zu dem Ergebnis, dass
die
entsprechende Schönheitsreparaturklausel unwirksam ist, so
dass
der Mieter diese nicht durchführen muss. Daher kann es sich für den Mieter
lohnen, die
Wirksamkeit der Klausel durch einen Rechtsanwalt für Mietrecht
überprüfen zu lassen. So wurde
beispielsweise geurteilt, dass starre Fristen im Mietvertrag,
die den Zeitrahmen für die Durchführung von
Schönheitsreparaturen vorgeben, ohne dass dabei der Grad der
Abnutzung der Mietsache berücksichtigt wird, unwirksman sind.
Hat ein Mieter trotz Verpflichtung
zur Schönheitsreparatur diese zum Übergabetermin
nicht ausgeführt,
kann der Vermieter Schadensersatz verlangen. Zuvor muss er jjedoch im
Regelfall
eine Nachfrist mit Ablehnungsandrohung setzen. Hierbei teilt der
Vermieter
dem Mieter mit, welche Arbeiten binnen welcher Frist
durchzuführen
sind. Läßt der Mieter diese Frist verstreichen, ohne
tätig
zu werden, hat er verzugsbedingt Schadensersatz zu leisten. Aber
Vorsicht: Dieser Schadensersatzanspruch
verjährt binnen 6 Monaten. Rechtsanwalt Lingen: Sie suchen im Mietrecht einen Rechtsanwalt aus 49808 Lingen (Ems) für die Überprüfung einer
Schönheitsreparaturklausel?
Ihr Mieter möchte die Schönheitsreparaturen nicht
durchführen? Ansprechpartner innerhalb unserer Anwaltskanzlei für den Bereich Mietrecht ist Rechtsanwalt Benjamin Wißmann. Schönheitsreparaturklauseln
- eine Überprüfung lohnt sich!
Was
passiert, wenn der Mieter die Schönheitsreparatur
unterlässt?