Mietminderung im Mietrecht

Der Vermieter verpflichtet sich durch den Mietvertrag, die vermietete Wohnung in vertragsgemäßen Zustand zu erhalten. Kommt es nun zu einem Mangel an der Mietwohnung, so kann die Miete gemindert werden, wenn eine spürbare Beeinträchtigung der Wohnqualität vorliegt. Lediglich geringfügige Beeinträchtigungen rechtfertigen einen Aspruch auf Mängelbeseitigung, aber grundsätzlich keine Mietminderung.

Was muss bei einer Mietminderung beachtet werden?

Bei der Geltendmachung einer Mietminderung muss der Mieter einiges zu beachten: Wichtig ist, dass er den Mangel dem Vermieter zeitnah anzeigt, um ihm Gelgenheit zu geben, einen vertragsgemäßen Zustand wiederherzustellen. Bei der Anzeige des Mangels kann der Mieter dem Vermieter zugleich mitteilen, dass er die Miete um einen bestimmten Betrag kürzen wird. Der Mieter muss also grundsätzlich auch nicht warten, bis sein Schreiben den Vermieter erreicht oder die gesetzte Frist verstrichen ist. Es ist auch nicht entscheidend, ob der Vermieter überhaupt Maßnahmen zur Beseitigung des Mangels trifft und wie lange er für die Abschaffung benötigt. Selbst bei einem unverzüglichen Handeln seinerseits ist die Mietminderung gültig.

Welche Mängel rechtferigen im Mietrecht eine Mietminderung?

Nicht alles, was Sie an Ihrer Wohnung auszusetzen haben, berechtigt zu einer Mietminderung. Der Mangel muss dem Mieter bei Mietvertragsschluss unbekannt gewesen sein und die Wohnqualität einschränken. Dabei ist es ohne Belang, ob der Vermieter einen Einfluss auf die Beeinträchtigungen des Mietobjekts hat oder nicht. So können z. B. auch zu laute Nachbarn  ein Mietminderungsgrund darstellen.

Um wieviel darf der Mieter die Miete mindern?

Die Höhe der Mietminderung ist abhängig von der Erheblichkeit de Mietmangels. Es gilt: Umso gravierender der Mangel, umso höher der Anteil der Miete, der einbehalten werden darf. Die Miete wird in Prozentanteilen von der Bruttomiete (Mietzins zuzüglich der Nebenkosten) gemindert. Wer beispielsweise wegen starker Feuchtigkeitsschäden zu einer hälftigen Mietminderung (50 %) berechtigt ist, braucht auch nur noch die Hälfte der Heizkosten zu bezahlen.

Rechtsanwalt Arbeitsrecht

Anwalt Mietrecht: Sie brauchen im Mietrecht einen Rechtsanwalt zur Durchsetzung einer Mietminderung? Ansprechpartner innerhalb der Kanzlei für den Bereich Mietrecht ist Rechtsanwalt Benjamin Wißmann