Der Mietvertrag - Ausgangspunkt im Mietrecht

Der Ausgangspunkt für das Mietrecht ist stets der Mietvertrag. Dieser unterliegt keinem Formzwang. Er kann also auch mündlich geschlossen werden.  Allerdings ist zur Schaffung von Rechtssicherheit der Abschluss eines schriftlichen Mietvertrages sinnvoll. Hierin können innerhalb der durch die Rechtssprechung und den Gesetzgeber geschaffenen Grenzen die Rechte und Pflichten von Mieter und Vermieter genauer geregelt werden. 

Gerade im Mietrecht ergeben sich jede Menge Fragen: Was ist mit der Haltung von Haustieren? Wer führt bei Mietende die Schönheitsreparaturen aus? Ist eine Untervermietung erlaubt? Welche Betriebskosten soll der Mieter übernehmen? Wie hoch soll die Mietkaution sein? 

Diese und andere Fragen sollte der Mietvertrag beantworten, um Streitigkeiten vorzubeugen. Da die vertragliche Bindung in der Regel nicht kurzfristig geplant ist, bedarf es bereits im Vorfeld guter Verträge, bei denen beide Parteien wissen, woran sie sind. Ein Rechtsanwalt im Mietrecht unterstützt Sie dabei rechts- und zukunftssicher.

Rechtsanwalt Arbeitsrecht

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