Der Mietvertrag - Ausgangspunkt im Mietrecht
Der Ausgangspunkt für das Mietrecht ist stets der
Mietvertrag.
Dieser unterliegt keinem Formzwang. Er kann also auch mündlich
geschlossen werden. Allerdings ist zur Schaffung von
Rechtssicherheit der Abschluss eines schriftlichen
Mietvertrages sinnvoll. Hierin können innerhalb der
durch die
Rechtssprechung und den Gesetzgeber geschaffenen Grenzen die Rechte und
Pflichten von Mieter und Vermieter genauer geregelt werden. Gerade im
Mietrecht ergeben sich jede Menge Fragen: Was ist mit der Haltung von
Haustieren? Wer führt bei Mietende die
Schönheitsreparaturen
aus? Ist eine Untervermietung erlaubt? Welche Betriebskosten soll der
Mieter übernehmen? Wie hoch soll die Mietkaution
sein? Diese und
andere Fragen sollte der Mietvertrag beantworten, um Streitigkeiten
vorzubeugen. Da die vertragliche Bindung in der Regel nicht kurzfristig
geplant ist, bedarf es bereits im Vorfeld guter Verträge, bei
denen beide Parteien wissen, woran sie sind. Ein Rechtsanwalt im
Mietrecht unterstützt Sie dabei rechts- und zukunftssicher. Mietrecht: Sie brauchen einen Rechtsanwalt für
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Ansprechpartner innerhalb
der Kanzlei für den Bereich Mietrecht ist Rechtsanwalt Benjamin Wißmann.