WEG-Recht - Wohnungseigentümergemeinschaft
Das Recht der Wohnunseigentümergemeinschaft - oder kurz WEG-Recht - ist trotz überschaubarer gesetzlicher Regelungen im Wohnungseigentumsgesetz sehr komplex. Oftmals kommt es in diesem Besonderen Teilbereich des Mietrechts zu Streitigkeiten.
Was ist eine Wohnungseigentümergemeinschaft?
Die Wohnungseigentümergemeinschaft ist per Definition die Gesamtheit der Teil- und Wohnungseigentümer einer Wohnungseigentumsanlage nach dem Wohnungseigentumsgesetz. Eine Wohnungseigentümergemeinschaft entsteht zumeist dadurch, dass das Eigentum an einer Immobilie zwischen verschiedenen Miteigentümern aufgeteilt wird.
Innerhalb einer Immobilie hat also jeder Miteigentümer Eigentum an seiner Wohnräumen. Darüber hinaus besteht das sogenannte Teileigentum. Teileigentum ist das Sondereigentum an nicht zu Wohnzwecken dienenden Räumen eines Gebäudes in Verbindung mit dem Miteigentumsanteil an dem gemeinschaftlichen Eigentum, zu dem es gehört.
Welche Rechtsstreitigkeiten gibt es im WEG-Recht?
Im WEG-Recht ergeben sich nicht selten Probleme im Zusammenleben der Wohnungseigentümer. Fraglich sind oftmals die Grenzen für das jeweilige Sondereigentum. Auch wenn das Verhältnis der Wohnungseigentümer durch die sogenannte Teilungserklärung bis ins Detail geregelt wird, ergeben sich bei ihrer Auslegung immer wieder Streitigkeiten.
Darüber hinaus gibt es Auseinandersetzungen zwischen den Wohnungseigentümern und dem gesetzlich vorgeschriebenen Verwalter. So ergeben sich Fragen im Hinblick auf dessen Spielraum bei seinen Entscheidungen, den Kriterien für die Durchführung einer Wohnungseigentümerversammlung sowie im Hinblick auf die Erstellung einer rechtmäßigen Jahresabrechnung und Wirtschaftsplans.
Anwalt Mietrecht Lingen: Sie brauchen einen Rechtsanwalt für WEG-Recht? Ansprechpartner innerhalb der Kanzlei für Streitigkeiten bei der Wohnungseigentümergemeinschaft ist Rechtsanwalt Benjamin Wißmann. |