Abfindung
Oftmals glauben Arbeitnehmer, ihnen stehe bei Auspruch einer Kündigung ihres Arbeitsverhältnisses gleichsam automatisch eine Abfindung gegenüber Ihrem Arbeitgeber zu. Dies ist allerdings in den arbeitsrechtlichen Vorschriften eher die Ausnahme. Ein Anspruch auf eine Abfindung kann im Arbeitsrecht lediglich bei tarifvertraglicher Verpflichtung, bei bestehenden Sozialplänen oder der Auflösung des Arbeitsverhältnisses durch das Arbeitsgericht nach §§ 9,10 Kündigunsschutzgesetz bestehen.
Wie erhält man im Arbeitsrecht eine Abfindung?
Damit ein Arbeitnehmer gleichwohl eine Abfindung bzw. einen
entgeltlichen Ausgleich für den Verlust seines Arbeitsplatzes erhält, muss
er nach dem Ausspruch einer Kündigung selbst aktiv werden. Nicht selten ist dabei die Erhebung einer
Kündigungsschutzklage vor dem zuständigen Arbeitsgericht
ratsam. Mit einer solchen Kündigungsschutzklage wird sodann das Ziel verfolgt, dass das
Arbeitsgericht die Unwirksamkeit der von dem beklagten Arbeitgeber
ausgesprochenen Kündigung feststellt. Das Gericht
prüft also die Rechtmäßigkeit der
Kündigung. Hat die Klage Erfolg, steht durch
gerichtliches Urteil fest, dass die Kündigung unwirksam ist
und das
Arbeitsverhältnis daher weiterhin fortbesteht. Der
Arbeitnehmer muss also weiter zur Arbeit gehen, der Arbeitgeber weiter
das Arbeitsentgelt bezahlen - alles bleibt wie gehabt.
Warum wird im Arbeitsrecht eine Abfindung gezahlt?
Oftmals
enden Kündigungsschutzklagen jedoch nicht mit einem Urteil.
Vielmehr ist es in zahlreichen Fällen so, dass der
Rechtsstreit vorzeitig durch einen gerichtlichen Vergleich beendet wird,
in der sich der Arbeitgeber verpflichtet, eine Abfindung
zu zahlen. Mit der Zahlung der Abfindung einigt sich der Arbeitgeber also
gütlich, um sein
Prozessrisiko im Kündigungsschutzprozess zu verringern. Das
Prozessrisiko des Arbeitgebers ist nämlich
regelmäßig
mit einem hohen Kostenrisiko verbunden. Der Arbeitgeber geht davon aus,
dass das Arbeitsverhältnis beendet ist und zahlt kein
Arbeitsentgelt mehr. Stellt das Arbeitsgericht dann aber (nach einemüber Monate dauernden Gerichtsprozess) fest,
dass die streitgegenständliche Kündigung nicht
wirksam
ist, wird der Arbeitgeber zumeist doch verpflichtet,
entsprechendes Arbeitsentgelt zu zahlen, soweit er sich im sog.
Annahmeverzug befindet.
Wie hoch ist eine Anfindung im Arbeitsrecht?
Die Höhe der Abfindung richtet sich nach gängiger
Übung an den Arbeitsgerichten an dem Bruttomonatsversienst bzw. an
der Beschäftigungszeit. Allerdings ist es beim Aufhebungs- oder
Auflösungsvertrag und beim gerichtlichen Vergleich, da es keinen
festen Anspruch auf Abfindung gibt, weitestgehend dem
Verhandlungsgeschick der Parteien und deren Prozessvertretern
überlassen, in welcher Höhe sich die Abfindung
tatsächlich befindet. Hier hilft ein im Arbeitsrecht erfahrener Rechtsanwalt.
Arbeitsrecht - Ihr Anwalt aus Lingen: Sie suchen einen Rechtsanwalt zum Thema Abfindung im Arbeitsrecht? Ansprechpartner innerhalb der Kanzlei für den Bereich Arbeitsrecht ist Rechtsanwalt Benjamin Wißmann. |