Arbeitsvertrag
Der Arbeitsvertrag ist ein Unterfall des in § 611 BGB normierten Dienstvertrages. Er regelt die Rechte und Pflichten zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer. Es handelt sich um einen privatrechtlichen, gegenseitigen Austauschvertrag, durch den sich der Arbeitnehmer zur persönlichen Leistung von fremdbestimmter, abhängiger oder unselbstständiger Arbeit unter Leitung und Weisung des Arbeitgebers und der Arbeitgeber im Gegenzug zur Zahlung einer Vergütung verpflichtet. Die Höhe der Vergütung wir regelmäßig im Arbeitsvertrag geregelt oder ergibt sich aus dem anzuwendenden Tarif.
Schranken bei der Gestaltung des Arbeitsvertrages
Zumeist sollen jedoch neben den vorgenannten Hauptpflichten weitere Regelungen getroffen werden, wie z.B. die Anzahl der Urlaubstage, Fristen für eine etwaige Kündigung, die Befristung des Arbeitsverhältnisses oder aber ein Probearbeitsverhältnis. Insoweit ist aber zu beachten, dass der Arbeitsvertrag nicht nach Belieben erstellt werden kann. Zahlreiche Bestimmungen, wie Regelungen zum Kündigungsschutz, Einschränkung von Befristungen, Arbeitsschutz, Arbeitszeitgesetz, Betriebsverfassungsgesetz müssen Beachtung finden. Auch weitere Rechte und Pflichten der Arbeitsvertragsparteien, wie zum Beispiel die Gewährung von Urlaub, Entgeltfortzahlung bei Krankheit oder Kündigungsfristen sollten bei der Erstellung eines Arbeitsvertrages berücksichtigt werden.
Oftmals lassen sich durch detaillierte Regelungen, die einer gerichtlichen Prüfung standhalten, Rechtsstreitigkeiten verhindern. Allein dies zeigt, wie wichtig es ist, bei der Erstellung von Arbeitsverträgen sorgsam zu sein und wie empfehlenswert es sein kann bei Zweifelsfragen einen Anwalt für Arbeitsrecht hinzuzuziehen.
Rechtswidrige Vereinbarungen in Arbeitsverträgen
Die Regelungen in Arbeitsverträgen stellen zumeist Allgemeine Geschäftsbedingung dar. Damit können die dem Arbeitnehmer vorgegebenen Arbeitsbedingungen einer richterlichen Kontrolle anhand der Regelungen zu den Allgemeinen Geschäftsbedingungen unterzogen werden (sogenannte AGB-Kontrolle). Hierdurch wird der Arbeitnehmerschutz durch das Arbeitsrecht erheblich verstärkt. Folge ist, dass zahlreiche Vereinbarungen nach dem AGB-Recht unwirksam sind und durch eine Regelung ersetzt werden, die für den Arbeitnehmer günstiger ist.
Arbeitsrecht: Sie haben Fragen zur Gestaltung oder Auslegung von Arbeitsvertraägen? Ansprechpartner innerhalb der Kanzlei für den Bereich Arbeitsrecht ist Rechtsanwalt Benjamin Wißmann. |