Auslandsschäden - Verkehrunfall mit Auslandsbezug

Der grenzüberschreitende Automobilverkehr - insbesondere innerhalb Europas - wächst ständig. Damit erfährt auch die Regulierung von Verkehrsunfällen mit Auslandsbezug eine immer größere Bedeutung. Dies betrifft einerseits diejenigen Fälle, bei denen deutsche Verkehrsteilnehmer im Ausland in einen Verkehrsunfall verwickelt sind. Anderseits passieren aber auch innerhalb Deutschlands Verkehrsunfälle mit ausländischen Verkehrsteilnehmern. Bei solch gelagerten Fällen spricht man von Auslandsschäden.

Verkehrsunfall im Ausland -Wie ist die Rechtslage?


Auslandsschäden werden - wie Schäden im Inland - über eine Versicherung reguliert. Allerdings gestaltet sich der Weg zum Schadensausgleich oft etwas schwieriger, da nicht selten Rechts- und Sprachbarrieren bestehen. Die Europäische Union hat dieses Problem zum Anlass genommen, um die sogenannte KH-Richtlinie einzuführen. Diese Richtlinie ist eine europäische Regelung, die zur einfacheren Abwicklung von Verkehrsunfällen im europäischen Ausland eingeführt wurde. Sie wird seit dem Jahre 2003 von allen EU-Mitgliedsstaaten umgesetzt. Jede Autoversicherung hat danach einen deutschen Regulierungsbeauftragten - also einen Schadensregulierer des Reiselandes - in den beteiligten Ländern zu benennen, der den Verkehrsunfall bearbeitet. Der Regulierungsbeauftragte hat für die Bearbeitung der Schadensmeldung bis zu drei Monate Zeit. Die Regulierung der Auslandsschäden erfolgt dann entweder über den ausländischen Versicherungsträger oder über die Schadensrepräsentanten im jeweiligen Heimatland. 

Während früher oftmals noch die Einschaltung eines ausländischen Rechtsanwalts erforderlich und eine Terminwahrnehmung im häufig fremdsprachigen Ausland gleichwohl oftmals unumgänglich war, gestaltet sich die Rechtslage heutzutage zudem in einem anderen Punkt deutlich einfacher. Auf der Grundlage der nunmehrigen Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs kann ein Geschädigter jetzt vor dem Gericht seines Wohnsitzes eine Klage gegen den ausländischen Versicherer erheben. Voraussetzung dafür ist allerdings, dass eine solche unmittelbare Klage nach dem ausländischen Recht zulässig ist und der gegnerische Versicherer seinen Sitz im Hoheitsgebiet eines anderen EU-Mitgliedstaates hat. 

Wie verhalte ich mich nach einem Verkehrsunfall im Ausland?


Das richtige Verhalten und ein überlegtes Handeln am Verkehrsunfall ist von Bedeutung für die spätere Schadensregulierung. Sie sollten daher die folgenden Regeln beachten:

  • Geben Sie kein Schuldanerkenntnis ab, da Sie sodann möglicherweise Ihre Ansprüche verlieren
  • Rufen Sie die Polizei. Insbesondere wenn man das Gefühl hat, dass etwas nicht stimmt, sollte man die Polizei hinzuziehen.
  • Falls Sie Ihre Urlaubskamera zur Hand haben, fotografieren Sie die Unfallstelle.
  • Fertigen Sie ein Unfallprotokoll an! Der sogenannte „Europäischen Unfallbericht“ kann dabei verwendet werden. 
  • Organisieren Sie die Schadensregulierung über einen Rechtsanwalt für Verkehrsrecht! Das müssen Sie nicht direkt im Urlaub machen, sondern können es gelassen von zu Hause tun.

Wie kann ein Rechtsanwalt bei Auslandschäden helfen?


Ein Rechtsanwalt übernimmt bei einem Auslandsschaden die Korrepondenz mit den Versicherungen und sorgt für den Ausgleich Ihrer Ansprüche aus dem Verkehrsunfallgeschehen. Aufgrund der komplexen und schwierigen Sachlage ist die Hinzuziehung eines Rechtsanwalts jedenfalls empfehelenswert, damit Ihre Ansprüche nicht verloren gehen. Sprechen Sie uns an. Vertrauen Sie auf Kompetenz.

Rechtsanwalt Verkehrsrecht

Rechtsanwalt Verkehrsrecht: Sie brauchen einen Rechtsanwalt für den Bereich Verkehrsrecht wegen eines Unfalls im Auslands bzw. wegen Auslandsschäden? Ansprechpartner innerhalb unserer Kanzlei für den Bereich Verkehrsrecht ist Rechtsanwalt Benjamin Wißmann.