Unfallregulierung - Schadensregulierung

Als Geschädigter eines Verkehrsunfalles haben Sie einen Anspruch gegen den Unfallverursacher auf Schadensersatz und Schmerzensgeld. Wir setzen Ihre Ansprüche nach einem Verkehrsunfall gegenüber dem Unfallgegener bzw. seiner Kraftfahrzeughaftpflichtversicherung konsequent durch. Unsere Anwaltskosten übernimmt bei einem unverschuldeten Unfall sogar die gegenerische Versicherung. 

Rechtsanwalt für Verkehrsrecht - sinnvoll bei der Unfallregulierung?

Grundsätzlich ist die Beauftragung eines im Verkehrsrecht versierten Rechtsanwalts zur Durchführung der Schadensregulierung bzw. Unfallregulierung auch sinnvoll. In der Regel versuchen die beteiligten Versicherungen den zu ersetzende Schaden nämlich - auf Kosten des Geschädigten - so gering wie möglich zu halten. Schnell bieten Haftpflichtversicherungen daher dem Geschädigten an, die Regulierung des Verkehrsunfalles zu übernehmen. Dies führt regelmäßig immer wieder dazu, dass dieser um seine berechtigten Ansprüche gebracht wird. Dies sollte Ihnen nicht passieren. Durch unseren Rechtsanwalt für Verkehrsrecht erhalten Sie eine vollständige Aufklärung überalle Ihnen zustehenden Ersatzansprüche.  Es gilt: Kein Unfall ohne Anwalt!

Verkehrsunfall mit Sachschaden - Schadenspositionen

Soweit Sie in einen Verkehrsunfall mit Sachschaden verwickelt waren, ist beispielsweise an die nachstehenden Schadenspositionen zu denken:

  • Fahrzeugschaden (Reparaturkosten oder Wiederbeschaffungswert)
  • Sachverständigenkosten
  • Abschleppkosten und Standgebühren
  • Wertminderung ihres verunfallten Fahrzeuges durch den Unfall
  • Entschädigung für den Nutzungsausfall Ihres Fahrzeuges z.B. während der Reparatur
  • Auslagenerstattung für Porto, Telefon und Wege
  • An- und Abmeldekosten bei Totalschaden

Verkehrsunfall mit Personenschaden - Schadenspositionen

Soweit Sie bei dem Verkehrsunfall selbst Schaden genommen haben, können gegebenenfalls folgende Ansprüche an den Unfallverursacher gestellt werden.

  • Schmerzensgeld
  • Vermehrte Bedürfnisse für z.B. medizinische Hilfsmittel
  • Haushaltsführungsschaden
  • Erwerbsschaden bei Selbstständigen

Zusammenfassend lässt sich sagen, dass der Unfallverursacher bzw. dessen Kfz-Haftpflichtversicherung  Ihnen grundsätzlich alle Schadenspoitionen zu ersetzen hat, die Ihnen durch den Verkehrsunfall entstanden sind. Zu den Schadensersatzansprüchen gehören auch alle durch eine Verletzung verursachten Folgeschäden, und zwar auch ein Anspruch auf Zahlung eines angemessenen Schmerzensgeldes. Die Geltendmachung von Körperschäden gehört von vorne herein in die Hände eines Anwaltes. So wird sichergestellt, dass alle relevanten Schadenpositionen beim gegnerischen Haftpflichtversicherer geltend gemacht werden.  Der im Verkehrsrecht erfahrene Anwalt kann Ihnen die emotional belastenden Gespräche mit den Versicherungen abnehmen.

Rechtsanwalt Verkehrsrecht

Lingen Anwalt Verkehrsrecht: Sie brauchen einen Rechtsanwalt für eine Unfallregulierung bzw. wegen einer Schadensregulierung nach einem Unfall? Ansprechpartner innerhalb unserer Kanzlei für den Bereich Verkehrsrecht ist Rechtsanwalt Benjamin Wißmann. 




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