Fahrlässige Körperverletzung nach Verkehrunfall

Wer an einem Verkehrsunfall mit Personenschaden beteiligt ist, sieht sich schnell mit einem Strafverfahren wegen fahrlässiger Körperverletzung konfrontiert. Die Polizei leitet nämlich bei jedem Verkehrsunfall mit Personenschaden ein Ermittlungsverfahren gegen den vermeintlichen Unfallverursacher ein.

Unsere Kanzlei verteidigt bundesweit Mandanten gegen den Vorwurf einer fahrlässigen Körperverletzung nach einem Verkehrsunfall. Wir wissen, welche Einlassungen erfolgreich sind, um eine Einstellung des Verfahrens herbeizuführen. Soweit Sie über eine (Verkehrsrecht-) Rechtsschutzversicherung verfügen, übernimmt diese die Kosten.

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Was ist eine fahrlässige Körperverletzung und welche Folgen drohen dem Täter?


Die fahrlässige Körperverletzung ist in § 229 des Strafgesetzbuches normiert. Es soll die körperliche Integrität und Gesundheit eines Menschen geschützt werden. Wer also im Straßenverkehr einen Fahrfehler begeht, der eine Körperverletzung eines anderen Verkehrsteilnehmers zur Folge hat, gegen den wird ein Ermittlungsverfahren von der Polizei bzw. der Staatsanwaltschaft eingeleitet. Nicht erforderlich ist, dass man die Herbeiführung der Körperverletzung gewollt hat. Vielmehr reicht es aus, wenn man die Verletzungen des anderen Verkehrsteilnehmers zumindest unter Außerachtlasssung der erforderlichen Sorgfalt (also fahrlässig) mitverursacht hat.

Grundsätzlich droht neben der eigentlichen Geld- oder Freiheitsstrafe nach einem Unfall auch die Verhängung eines Fahrverbotes. Darüber hinaus wird eine verkehrsunfallbedingte fahrlässige Körperverletzung im Fall einer Verurteilung im Verkehrzentralregister in Flensburg mit fünf Punkten sanktioniert. Ein Ermittlungsverfahren wegen fahrlässiger Körperverletzung sollte aufgrund dieser gravierenden Folgen durch den Beschuldigten nicht auf die leichte Schulter genommen werden. 

Muss der Verletzte eines Verkehrsunfalles einen Strafantrag gegen den Unfallverursacher stellen, damit die Tat verfolgt wird?


Die fahrlässige Körperverletzung ist ein sogenanntes relatives Antragsdelikt. Dies bedeutet, dass die Staatsanwaltschaft bzw. die Polizei immer dann tätig wird, wenn ein Strafantrag vorliegt ODER wenn sie meint, die Tat sei von öffentlichem Interesse.

Damit ist es also nicht  zwingend erforderlich, dass der Geschädigte eines Verkehrsunfalls eine Strafanzeige stellt. Es kann nämlich auch bei der Bejahung eines öffentlichen Interesses ein Strafverfahren eingeleitet werden. Nach herrschender Ansicht ist das öffentliche Interesse eine Beurteilungsfrage im Ermessen der Staatsanwaltschaft. Oftmals wird das öffentliche Interesse bei einer Körperverletzung bei einem Verkehrsunfall durch den Staatsanwalt bejaht mit der Begründung, der Unfall habe schließlich im öffentlichen Straßenverkehr stattgefunden.

Wenn Sie also einen Anhörungsbogen von der Polizei mit dem Vorwurf einer fahrlässigen Körperverletzung zugesandt bekommen haben, bedeutet dies nicht zwangsläufig, dass der Unfallgeschädigte einen Strafantrag gestellt hat.

Fahrlässige Körperverletzung und Schmerzensgeld


In dem Strafverfahren wegen fahrlässiger Körperverletzung wird durch die Staatsanwaltschaft bzw. den Richter entschieden, ob und wie hoch der Beschuldigte bestraft wird. Grundsätzlich wird aber keine Entscheidung darüber getroffen, ob der Beschuldigte an den Geschädigten ein Schmerzensgeld zahlen muss. Zwar kann es sein, dass der Unfallverursacher am Ende des Strafverfahrens eine Geldstrafe zahlen muss. Diese Geldstrafe kommt jedoch nicht dem Unfallgeschädigten zugute.

Ob Schmerzensgeld gezahlt wird, ist vielmehr eine zivilrechtliche Frage. Der Geschädigte muss seine Verletzungen durch die Vorlage ärztlicher Atteste nachweisen und sodann seine Ansprüche bei dem Verursacher bzw. dessen Versicherung gesondert einfordern.

Ist die Hinzuziehung eines Anwalts beim Vorwurf einer fahrlässigen Körperverletzung sinnvoll?


Der Vorwurf einer fahrlässigen Körperverletzung nach einem Unfall sollte -wie gesagt - nicht auf die leichte Schulter genommen werden. Insbesondere wegen der gravierenden Folgen sollte vielmehr möglichst in einem frühen Stadium ein Anwalt für Verkehrsrecht hinzugezogen werden.

Haben Sie nach einem Verkehrsunfall eine Vorladung zur Vernehmung oder einen Anhörungsbogen von der Polizei erhalten, so ist es grundsätzlich sinnvoll, zunächst keine Angaben zur Sache machen. Ein Anwalt hat das Recht, in die - dem Verkehrunfall zugrundeliegende - Ermittlungsakte Einsicht zu nehmen. Erst nach erfolgter Akteneinsicht hat man einen umfassenden Überblick, was Ihnen genau vorgeworfen wird. Sodann kann entschieden werden, welches Vorgehen sinnvoll ist.

Mit anwaltlicher Hilfe lässt sich nicht selten erreichen, dass das eingeleitete Ermittlungsverfahren eingestellt wird. Dabei muss die Staatsanwaltschaft davon überzeugt werden, dass die Durchführung eines Strafverfahrens vor Gericht nicht notwendig ist. Es gibt verschiedene Möglichkeiten, warum ein Verfahren eingestellt werden kann, z.B. wegen Geringfügigkeit oder Unschuld. Es gibt auch die Möglichkeit, dass das Verfahren gegen eine Auflage eingestellt wird mit dem Vortei, dass keine Eintragung in das Führungszeugnis oder das Bundeszentralregister erfolgt. Auch Punkte in Flensburg bleiben dem Beschuldigten erspart.

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