Kasko-Versicherung und Kaskoschaden
Die Kfz-Kaskoversicherung ist eine Schadensversicherung. Man unterscheidet zwischen der sogenannten Vollkasko und der Teilkasko. Die Kfz-Vollkaskoversicherung umfasst insbesondere Schäden durch Diebstahl, Brand, Vandalismus, Steinschlag, Wildunfälle und eigenverursachte Unfälle. In der Kfz Teilkaskoversicherung sind hingegen selbst verursachte Unfälle und Vandalismusschäden regelmäßig nicht versichert. Beide Versicherungen sind im Gegensatz zur Kraftfahrzeughaftpflichtversicherung keine Pflichtversicherung, also nicht zwingend vorgeschrieben.
Obliegenheitsverletzungen in der Kasko-Versicherung
Teilweise zahlen Kaskoversicherungen nicht und behaupten eine
Obliegenheitsverletzung. Von besonderer Bedeutung sind die gesetzlichen
Bestimmungen
über den Versicherungsumfang, den Umfang der Ersatzleistung
und über Obliegenheiten des Versicherungsnehmers im
Versicherungsfall, deren Nichtbeachtung durch den Versicherungsnehmer
zur Leistungsfreiheit des Versicherers im Schadensfall führen
kann. Durch
den Versicherungsvertrag und die damit vereinbarten Allgemeinen
Versicherungsbedingungen werden dem Versicherungsnehmer bestimmte
Handlungs- und Unterlassungspflichten auferlegt. Bei deren Verletzung
stellt die Versicherung sich quer. Beispiele für
Obliegenheitsverletzungen sind das Führen eines Kfz in
alkoholisiertem Zustand, das unerlaubte Entfernen vom Unfallort oder
das unrichtige Ausfüllen eines Schadensfragebogens nach dem
Versicherungsfall. Die Folgen sind teilweise jedoch sehr
unterschiedlich.
Die folgenden Deckungsablehnungen bei einem Kaskoschaden von Seiten des Kaskoversicherers sind sehr häufig fehlerhaft und sollten von einen im Verkehrsrecht bzw. im Versicherungsrecht versierten Rechtsanwalt einer Überprüfung zugeführt werden. Die Praxis lehrt, dass die die Kaskoregulierung einer Versicherung kritisch zu sehen ist und bei unterschiedlicher Auffassung die Einholung von anwaltlichen Rat sinnvoll ist.
Rechtsanwalt Lingen (Ems): Sie brauchen einen Rechtsanwalt für Verkehrsrecht wegen eines Kaskoschadens bzw. wegen Ärgers mit der Kasko-Versicherung? Ansprechpartner innerhalb unserer Kanzlei für den Bereich Verkehrsrecht ist Rechtsanwalt Benjamin Wißmann. |