Kasko-Versicherung und Kaskoschaden

Die Kfz-Kaskoversicherung ist eine Schadensversicherung. Man unterscheidet zwischen der sogenannten Vollkasko und der Teilkasko. Die Kfz-Vollkaskoversicherung umfasst insbesondere Schäden durch Diebstahl, Brand, Vandalismus, Steinschlag, Wildunfälle und eigenverursachte Unfälle. In der Kfz Teilkaskoversicherung sind hingegen selbst verursachte Unfälle und Vandalismusschäden regelmäßig nicht versichert. Beide Versicherungen sind im Gegensatz zur Kraftfahrzeughaftpflichtversicherung keine Pflichtversicherung, also nicht zwingend vorgeschrieben.

Obliegenheitsverletzungen in der Kasko-Versicherung

Teilweise zahlen Kaskoversicherungen nicht und behaupten eine Obliegenheitsverletzung. Von besonderer Bedeutung sind die gesetzlichen Bestimmungen über den Versicherungsumfang, den Umfang der Ersatzleistung und über Obliegenheiten des Versicherungsnehmers im Versicherungsfall, deren Nichtbeachtung durch den Versicherungsnehmer zur Leistungsfreiheit des Versicherers im Schadensfall führen kann. Durch den Versicherungsvertrag und die damit vereinbarten Allgemeinen Versicherungsbedingungen werden dem Versicherungsnehmer bestimmte Handlungs- und Unterlassungspflichten auferlegt. Bei deren Verletzung stellt die Versicherung sich quer. Beispiele für Obliegenheitsverletzungen sind das Führen eines Kfz in alkoholisiertem Zustand, das unerlaubte Entfernen vom Unfallort oder das unrichtige Ausfüllen eines Schadensfragebogens nach dem Versicherungsfall. Die Folgen sind teilweise jedoch sehr unterschiedlich.

Die folgenden Deckungsablehnungen bei einem Kaskoschaden von Seiten des Kaskoversicherers sind sehr häufig fehlerhaft und sollten von einen im Verkehrsrecht bzw. im Versicherungsrecht versierten Rechtsanwalt einer Überprüfung zugeführt werden. Die Praxis lehrt, dass die die Kaskoregulierung einer Versicherung kritisch zu sehen ist und bei unterschiedlicher Auffassung die Einholung von anwaltlichen Rat sinnvoll ist. 

Rechtsanwalt Verkehrsrecht

Rechtsanwalt Lingen (Ems): Sie brauchen einen Rechtsanwalt für Verkehrsrecht wegen eines Kaskoschadens bzw. wegen Ärgers mit der Kasko-Versicherung? Ansprechpartner innerhalb unserer Kanzlei für den Bereich Verkehrsrecht ist Rechtsanwalt Benjamin Wißmann.