Bußgeld - Verfahren und Verteidigung
Hält die Bußgeldbehörde einen Verstoß gegen eine Verkehrsvorschrift für gegeben, leitet sie ein Bußgeldverfahren ein. Hiermit verbunden ist nicht selten, dass am Ende Punkte in die Verkehrssünderkartei in Flensburg eingetragen werden, ein Bußgeld zu zahlen ist oder aber ein Fahrverbot ausgeprochen wird. Insofern stellt sich für den Betroffenen die Frage, wie er diese Rechtsfolgen verhindern kann. Ein Rechtsanwalt für Verkehrsrecht kann helfen.
Sie haben einen Anhörungsbogen erhalten?
Dem Bußgeldbescheid voraus geht in den meisten Fällen ein sogenannter Anhörungsbogen, aus dem hervorgeht, was dem Betroffenen vorgeworfen wird. Nach § 55 des Ordnungswidrigkeitengesetzes wird dem Betroffenen Gelegenheit gegeben, sich zu der Beschuldigung zu äußern. In einem solchen Fall empfiehlt sich grundsätzlich keine Angaben zu machen, sondern vielmehr der Gang zu einem - im Verkehrsrecht erfahrenen - Anwalt. Dieser kann auf Grund seiner Fachkompetenz und nach erfolgter Akteneinsicht beurteilen, ob man mit Erfolg gegen das Bußgeldverfahren vorgehen sollte. Wenig empfehlensewrt ist, mit dem zuständigen Sachbearbeiter der Bußgeldbehörde über den Verstoß telefonisch zu diskutieren, Ausreden zu formulieren oder die Rücksendung des Anhörungsbogens an die Bußgeldbehörde mit der Bitte, von Punkten in Flensburg oder einem Fahrverbot abzusehen.
Der Bußgeldbescheid und seine Angriffsmöglichkeiten
Soweit nicht bereits innerhalb des Anhörungsverfahrens durch die anwaltliche Mitwirkung eine Einstellung erwirkt werden kann, folgt ein Bußgeldbescheid. Der Bußgeldbescheid ist die zentrale Form der Ahndung im Ordnungswidrigkeitenverfahren. Er wird nach der Anhörung des Beteiligten und Würdigung der Umstände der Tat durch die Ordnungswidrigkeitenbehörde erlassen. Gegen diesen Bußgeldbescheid kann sodann mit einem Einspruch vorgegangen werden. Eine Begründung ist für den Einspruch nicht erforderlich; ob eine solche empfehlenswert ist, beurteilt sich in jedem Einzelfall unterschiedlich. Nach der Einlegung des Einspruchs beginnt das sogenannte Zwischenverfahren. In diesem Stadium prüft die Verwaltungsbehörde zunächst, ob der Einspruch form- und fristgemäß eingegangen ist. Ist dies der Fall, prüft die Behörde, ob sie den Bußgeldbescheid aufrechterhält. Hierzu kann sie weitere Ermittlungen vornehmen und z.B. dem Betroffenen eine Frist setzen, innerhalb dieser Dinge zu seiner Entlastung vorbringen kann. Kommt die Behörde zu dem Ergebnis, den Bußgeldbescheid aufrechterhalten zu wollen, so übersendet sie die Akten über die Staatsanwaltschaft an das zuständige Amtsgericht, das sodann über den Einspruch entscheidet.
Ist ein Rechtsanwalt für Verkehrsrecht sinnvoll?
Gerne unterstützen wir Sie innerhalb dieses Verfahrens gegenüber der Ordnungswidrigkeitenbehörde oder dem zuständigen Amtsgericht, z.B. bei einem Geschwindigkeitsverstoß oder einem Rotlichtverstoß. Strategisch und konsequent bauen wir - gemeinsam mit dem Mandanten - eine Verteidigung auf. Die Erfahrung zeigt, dass eine Verteidigung gegen Bußgeldbescheide ohne anwaltliche Hilfe in der Regel nur zusätzliche Kosten verursacht und leider nur selten zum Ziel führt. Es kommt nämlich nicht nur darauf an, den Fehler im Bußgeldverfahren zu entdecken, sondern er muss auch richtig in die Verteidigung eingebaut werden.
Verkehrsrecht: Sie brauchen einen Rechtsanwalt im Verkehrsrecht wegen eines Bußgeldes bzw. innerhalb eines Bußgeldverfahrens? Ansprechpartner innerhalb unserer Kanzlei für den Bereich Verkehrsrecht ist Rechtsanwalt Benjamin Wißmann. |