Schadensersatz nach einem Verkehrsunfall
Ein Tätigkeitsschwerpunkt eines im Verkehrsrecht tätigen Rechtsanwalts bildet die Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen nach einem Verkehrsunfall. Grundsätzlich ist die Beauftragung eines kompetenten Anwalts zur Durchführung der Schadensregulierung bzw. Unfallregulierung auch empfehlenswert. In der Regel versuchen nämlich die beteiligten Versicherungen den zu ersetzende Schaden - zu Lasten des Geschädigten - so gering wie möglich zu halten.
Welche Schadensersatzpositionen kann ich nach einem Verkehrsunfall geltend machen?
Soweit Sie in einen Verkehrsunfall mit Sachschaden verwickelt waren, können unter anderem Schadensersatz wegen der nachstehenden Positionen geltend machen:
- Fahrzeugschaden (Reparaturkosten oder Wiederbeschaffungswert)
- Sachverständigenkosten
- Abschleppkosten und Standgebühren
- Wertminderung ihres verunfallten Fahrzeuges durch den Unfall
- Entschädigung für den Nutzungsausfall Ihres Fahrzeuges z.B. während der Reparatur
- Auslagenerstattung für Porto, Telefon und Wege
- Sonstiger Sachschaden, wie z.B. eine Beschädigungen des Navigationsgerätes
- An- und Abmeldekosten bei Totalschaden
Daneben können für körperliche Beeinträchtigungen aus dem Verkehrsunfallgeschehen, Ansprüche auf Schmerzensgeld geltend gemacht werden.
Wer zahlt die Gebühren des Rechtsanwalts nach einem Verkehrsunfall?
Im Falle eines unverschuldeten Unfalls werden die Gebühren des mit der Schadensregulierung beauftragten Rechtsanwalts durch den gegenerischen Verkehrsteilnehmer bzw. die gegnerische Versicherung übernommen. Für zivilrechtlichen Schadensersatzansprüche aus einem Verkehrsunfall ist in der Rechtsprechung seit langem anerkannt, dass dem Geschädigten grundsätzlich auch die bei der Verfolgung seiner Schadensersatzansprüche entstehenden Rechtsanwaltskosten als dem Verkehrsunfall zurechenbarer Folgeschaden zu ersetzen sind. Wer also verpflichtet ist, einem anderen den aus einem Unfall erwachsenen Schaden zu ersetzen, hat grundsätzlich auch die Kosten zu erstatten, die der Geschädigte seinem mit der Verfolgung der Ersatzansprüche beauftragten Anwalt bezahlen muß.
Warum ist es sinnvoll, nach einem Verkehrsunfall einen Anwalt mit der Regulierung zu beauftragen?
Die Beauftragung eines im Verkehrsrecht versierten Anwalts zur Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen nach einem Verkehrsunfall ist sinnvoll. Oftmals versuchen nämlich die beteiligten Versicherungen den zu ersetzenden Schaden auf Kosten des Geschädigten so gering wie möglich zu halten. Viele Geschädigte eines Verkehrsunfalls verschenken in diesem Zusammenhang sehr viel Geld, indem sie versuchen, ihre Ansprüche gegenüber dem Kfz-Versicherer selbst durchzusetzen bzw. auf die Richtigkeit der Angaben der gegnerischen Versicherung vertrauen.
Oftmals ist es auch so, dass sich dem Geschädigten eines Verkehrsunfalls oftmals zahlreiche "Unfallhelfer" anbieten. Ein Beispiel: Wenn das nicht mehr fahrbereite Fahrzeug abgeschleppt werden muss, kann es passieren, dass das Abschleppunternehmen das Fahrzeug in die "befreundete Werkstatt" bringt. Dort ergibt sich, dass die Werkstatt auch einen Kfz-Sachverständigen "an der Hand" hat und auch eine angeschlossene Autovermietung besitzt, die dem Unfallgeschädigten einen Mietwagen zu einem teuren Unfalltarif zur Verfügung stellt. Es sollen einige Unterschriften geleistet werden und schon scheint die gesamte Unfallregulierung abgewickelt zu sein. Falsch! Oftmals zahlt in diesen Fällen der Geschädigte noch drauf. So müssen Versicherungen z.B. keine Kosten für überteuerte Mietwagen übernehmen.
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