Geschwindigkeitsmessung

Die Geschwindigkeitsüberschreitung ist wohl die am häufigsten geahndete Ordnungswidrigkeit. Die den Verstößen zugrundeliegenden Geschwindigkeitsmessungen erfolgen auf unterschiedliche Weise. Neben Geschwindigkeitsmessungen mit Radar und Laser (Laserpistole) erfolgen auch Messungen mit Lichtschranken oder durch in die Fahrbahn eingebaute Sensoren. Schließlich werden Geschwindigkeitsverstöße auch anhand nachfahrender Polizeiwagen bestimmt.

Diese unterschiedliche Arten der Geschwindigkeitsmessungen sollen in diesem Artikel kurz vorgestellt werden. Denn nur derjenige, der die Technik der einzelnen Blitzer durchschaut hat, kann innerhalb eines Ordnungswidrigkeitenverfahren auch erfolgreich gegen ein Bußgeld oder ein Fahrverbot vorgehen.

Geschwindigkeitsmessung mit Radar

 

Häufig erfolgen Geschwindigkeitsmessungen über eine sogenannte Radarmessung. Hierbei strahlt das jeweilige Messgerät über eine Richtantenne eine elektromagnetische Welle aus. Gerät ein Fahrzeug in diesen Radarstrahl, wird die Welle reflektiert und ein kleiner Teil der Strahlung gelangt zurück zur Antenne. Hierbei wird die Frequenz des Strahles verändert und aufgrund dieser Änderung kann die Geschwindigkeit des Fahrzeuges ermittelt werden. Die bekanntensten Blitzer für Geschwindigkeitsmessungen mit Radar sind:

Geschwindigkeitsmessung mit Laser

 

Eine andere Methode zur Festellung von Geschwindikeitsverstößen erfolgt über das Lasermessverfahen. Hierbei sendet das jeweilig eingesetzte Messgerät eine Folge von Laserimpulsen aus, welche vom anvisierten Fahrzeug sodann wieder reflektiert werden. Für jeden ausgesandten Impuls wird die Laufzeit bis zum Widereintreffen am Messgerät gemessen. Anhand von Verändungen dieses Zeitraums kann die Geschwindigkeit des Fahrzeuges ermittelt. Die bekanntensten Blitzer für Geschwindigkeitsmessungen mit Laser sind:

Geschwindigkeitsmessung mit Lichtschranken

 

Auch anhand von Lichtschranken wird durch einige Messgeräte dir Geschwindigkeit von Fahrzeugen festgestellt. Der erfolgt anhand einer Weg-Zeit-Berechnung. Dabei werden vom dem Messgerät  mehrere Infrarot- oder Laserstrahlen in vorab festgelegten Abständen rechtwinklig zur Fahrbahn gestrahlt. Gemessen wird die Zeit, welche ein Fahrzeug zur Durchquerung der Strahlen benötigt. Anhand dieser Zeit wird sodann die Geschwindigkeit ermittelt. Das mit Abstand am häufigsten eingesetzte Messgerät zur Geschwindigkeitsmessung mit Lichtschranken ist das:

Geschwindigkeitsmessung mit Sensoren- und Induktionsschleifen

 

Teilweise erfolgt die Geschwindigkeitsmessung auch mit Sensoren, die inder Straße eingebaut sind. Diese Sensoren- und Induktionsschleifenmessung erfolgt insbesondere über stationäre Blitzer. Mehrere im Fahrbahnbelag eingebrachte druckempfindliche Koaxialkabel oder Induktionsschleifen verlaufen hierbei parallel zueinander. Sobals diese durch ein Fahrzeug überfahren werden, werden Signale an das Messgerät geliefert. Anhand des Zeitabstandes der jeweiligen Signale kann sodann die Geschwindigkeit des FAhrzeuges ermittelt werden. Das am weitesten verbreitete Messgerät zur Geschwindigkeitsmessung mit Sensoren- und Induktionsschleifen ist das:

Geschwindigkeitsmessung durch Nachfahren - ProVida


Eine weitere Art der Geschwindigkeitsmessung erfolgt über das Nachfahren. Hierbei folgen die Messbeamte mit ihrem Fahrzeug dem Fahrzeug des (potentiellen) Verkehrssünders. Die Messgeräte sind dabei in dem nachfahrenden Fahrzeug verbaut und ermitteln so die Geschwindigkeit des vorausfahrenden Fahrzeuges.  Bei dieser ProViDa-Technik werden mit dem Polizeifahrzeug eine Wegstrecke und die Zeit gemessen, die das zu messende Fahrzeug braucht, um diese Wegstrecke zu durchfahren. Die meisten Geschwindigkeitsmessungen durch Nachfahren erfolgen mit dem

Geschwindigkeitsmessungen oftmals angreibar wegen Messfehlern


Ob nun Radarfallen, Laserpistolen, Lichtschranken- und Sensormessgeräte; jeder hat einen Anspruch darauf, nur wegen ordnungsgemäß erlangter Messdaten verurteilt zu werden. Droht der Erlass eines Fahrverbotes hat der Verteidiger eine umfassende Überprüfung der Geschwindigkeitsmessung vorzunehmen. Erst hiernach sind gegebenenfalls die Voraussetzungen für ein Absehen vom Fahrverbot gegen Erhöhung der Regel-Geldbuße zu prüfen und diese Aspekte gegenüber Bußgeldstelle und Gericht darzulegen.

Viele Rechtsanwälte nehmen aber nur eine oberflächliche Prüfung der Bußgeldakte vor und kommen viel zu schnell zu dem Ergebnis, dass die Messung ordnungsgemäß war. Bei derartigem Verhalten werden aber die Chancen des Betroffnen des Messverfahrens grob fahrlässig verspielt. Wenn ein Anwalt für seinen Mandanten eine Einstellung oder einen Freispruch erreichen will, muss er sich detailliert mit der Materie auseinandersetzen und sowohl die technischen Hintergründe des Messverfahrens kennen, als auch gezielt nach Fehlerquellen suchen und diese Ansätze konsequent verfolgen.

Denn was viele nicht wissen: Zahlreiche Geschwindigkeitsmessungen können mit Erfolg angegriffen werden. So teilte vor einiger Zeit eine Sachverständigen-Organisation mit, dass von fast 2000 überprüften Geschwindigkeitsmessungen immerhin 5 Prozent technisch nicht verwertbar  und weitere 62 Prozent im Hinblick auf die Beweisführung mängelbehaftet  waren. Weitere 18 Prozent der Bußgeldbescheide beinhalteten Formehler.


Rechtsanwalt Verkehrsrecht

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