Rote Ampel überfahren - Welche Strafe droht?
Zur Überwachung der Verkehrsvorschriften kommmen im Straßenverkehr immer mehr stationäre Einrichtungen zur Rotlichtüberwachung, sogenannte Blitzerampeln oder Rotblitzer zum Einsatz. Oftmals befinden sich nur wenige Meter hinter der Ampel bzw. der Kreuzung in den typischen Starenkästen. Ein kurzer Moment der Unaufmerksamkeit genügt und es blitzt.
Unsere Kanzlei vertritt Mandanten bundesweit beim Vorwurf, eine rote Ampel überfahren zu haben. Zahlreiche Erfolge konnten wir mit einer zielgerichteten und konsequenten Verteidigung schon erzielen. Deshalb gilt: Beauftragen Sie nicht irgeneinen Anwalt bei einem Rotlichtverstoß! Beauftragen Sie uns!
Bußgeld bei roter Ampel
Wenn eine rote Ampel überfahren wird, droht ein Bußgeld. Bei der Höhe des Bußgeldes unterscheidet der Bußgeldkatalog, ob ein "einfacher Rotlichtverstoß oder ein "qualifizierter Rotlichtverstoß" vorliegt. Bei einem "einfachen Rotlichtverstoß ist die Ampel gerade erst auf Rot umgesprungen, als der Betroffene diese überfahren hat. Ein "qualifizierter Rotlichtverstoß" wird hingegen angenommen, wenn die Rotphase bereits länger als eine Sekunde andauerte.
Ein "einfacher Rotlichtverstoß" zieht nach dem Bußgeldkatalog ein Bußgeld in Höhe von 90 € nach sich und wird im Verkehrszentralregister mit drei Punkten bewertet. Bei einem "qualifizierten Rotlichtverstoß" wird hingegen in der Regel ein Bußgeld von 200 € fällig. Zudem wird der "qualifizierte Rotlichtverstoß" nach dem Bußgeldkatalog mit vier Punkten bewertet. Sogar ein Fahrverbot für die Dauer eines Monats kann verhäng werdent. Bei Vorliegen einer mit dem Rotlichtvergehen verbundenen Gefährdung oder gar eines Unfalls können noch höhere Bußgelder und längere Fahrverbote drohen.
Vorwurf | Bußgeld | Punkte | Fahrverbot |
---|---|---|---|
Ampel bei "Rot" überfahren (einfacher Rotlichtverstoß) |
90 € |
3 |
nein |
Ampel bei "Rot" überfahren mit Gefährdung |
200 € |
4 |
1 Monat |
Ampel bei "Rot" überfahren mit Sachbeschädigung |
240 € |
4 |
1 Monat |
Ampel bei schon länger als 1 sec. leuchtendem "Rot" überfahren |
200 € |
4 |
1 Monat |
Ampel bei schon länger als 1 sec. leuchtendem "Rot" mit Gefährdung überfahren |
320 € |
4 |
1 Monat |
Ampel bei schon länger als 1 sec. leuchtendem "Rot" mit Sachbeschädigung überfahren |
360 € |
4 |
1 Monat |
Ist die Beauftragung eines Anwalts bei einem Rotlichtverstoß sinnvoll?
Die Beauftragung eines im Verkehrecht versierten Anwalts bzw. Rechtsanwalts ist sinnvoll. Die Voraussetzungen, um Verkehrsteilnehmern einen Rotlichtverstoß nachweisen, sind hoch. Es ist eine genaue Dokumentation des Tatablaufes erforderlich. So muss die bereits verstrichene Dauer der Rotphase zum Tatzeitpunkt dokumentiert werden, um gegebenenfalls einen qualifizierten Rotlichtverstoß nachweisen. Ebenfalls relevant ist die Dauer der vorangegangenen Gelbphase, da die Entscheidung des Fahrers für das Weiterfahren hierdurch maßgeblich mitbestimmt wurde. Im Rahmen der Akteneinsicht in die zugrundeliegende Verfahrensakte kann der Anwalt überprüfen, ob der Vorfall diesbezüglich und in weiteren Punkten hinreichend dokumentiert wurde.
Einzelheiten hierzu erfahren Sie in dem Artikel: Traffipax Traffiphot III Messfehler