Traffipax Traffiphot III 

Bei Ihnen wurde ein Rotlichtverstoß mit dem Traffipax Traffiphot III - kurz: TPH III - festgestellt? Wir verteidigen bundesweit Mandanten, wenn diesen vorgeworfen wird, eine rote Ampel überfahren zu haben. Zahlreiche Erfolge konnten wir für unsere Mandanten schon erstreiten. Profitieren auch Sie hiervon!  Sprechen Sie uns an!

Dieser Artikel verschafft Ihnen einen ersten Überblick über die Funktionsweise des Traffipax Traffiphot III und welche Möglichkeiten es gibt, aufgrund etwaiger Messfehler bzw. Fehlerquellen des Traffiphot III eine Einstellung des Bußgeldverfahrens oder gar einen Freispruch zu erreichen. 

Funktionsweise des Traffipax Traffiphot III

 

Bei der Rotlicht-Überwachungsanlage Traffiphot III der Jenoptik AG kommen Induktionsschleifen zur Anwendung, die an der Messstelle in die Fahrbahdecke eingelassen sind. Diese Induktionsschleifen bauen kurz hinter der Haltelinie zur Ampel ein Magnetfeld auf. Sobald ein Fahrzeug über dieses Magnetfeld fährt, wird dies durch das Traffiphot III registriert. Fährt ein Fahrzeug über dieses Magnetfeld, obwohl die Ampel rot war, erfolgt die Messung.

Das Traffiphot III dokumentiert einen vermeintlichen Rotlichtverstoß anhand zweier Beweisfotos. Das erste Beweisfoto erfolgt, kurz nachdem die Haltelinie der Ampel überfahren wird. Zusätzlich erfolgt wenig später eine zweite Auslösung. Anhand des zweiten Fotos soll festgestellt werden, ob die rote Ampel wirklich passiert wurde oder ob das Fahrzeug des Betroffenen lediglich zu spät gebremst hat und die Haltelinie der Ampel deshalb überfahren hat.

Das Traffiphot III kommt deutschlandweit ausschließlich in sogenannten Starenkästen zum Einsatz.

Fehlerquellen des Traffipax Traffiphot III


Etwaige Messfehler und Fehlerquellen des Traffiphot III können bei genauer Durchsicht der Ermittlungsakte (Akteneinsichtsrecht des Anwalts!) untersucht werden. Insbesondere ist zu untersuchen, ob z.B.

  • die bei dem Traffiphot III vorgeschriebenen Testmessungen erfolgt sind und auf dem Negativfilm dokumentiert wurden
  • die Ampelanlage ordnungsgemäß funktionierte oder ob beispielsweise ein Ausfall der Glühbirne der Ampel vorlag
  • die vorgeschriebene Gelbphase der Ampel (mindestens 3 Sekunden) eingehalten wurde
  • das Messgerät und seine Bestandteile ordnungsgemäß und nachvollziehbar geeicht und das Auwertepersonal am Messgerät  geschult wurde
  • sich das Fahrzeug des Betroffenen auf dem zweiten Beweisfoto nicht in der logischen Fotoposition befindet (anderes Fahrzeug wurde gemessen?)
  • die Dateneinblendungen auf dem Beweisfoto widersprüchlich sind

Weiterhin kann es durch das Traffiphot III zu Falschauslösungen kommen, wenn im Ampelbereich ein Stau vorgelegen hat.  Insofern wird die Induktionsschleife durch ein stehendes Auto ausgelöst. Das zweite Messfoto wird von einem Fahrzeug gefertigt, welches aber noch bei grün die Ampel passierte.

Toleranzen und Messverzögerung beim Traffipax Traffiphot III


Entscheidende Bedeutung für die Beurteilung der Schwere des Rotlichtverstoßes kommt der Rotlicht-Zeit zu. Wenn die Ampel bei der Überfahrt bereits über eine Sekunde rot war, liegt ein sogenannter qualifizierter Rotlichtverstoß vor, der grundsätzlich mit einem  Fahrverbot bestraftt wird.

Bei der Überprüfung der Bußgeldakte ist daher stets genau darauf zu achten, ob die Zeitspanne zwischen dem Zeitpunkt, als die Ampel rot wurde, und dem Zeitpunkt, wo die Haltelinie überfahren wurde, richtig berechnet wurde. Hierbei ist beim Traffipax Traffiphot III insbesondere zu überprüfen, ob die sogenannte "Messverzögerung" beachtet wurde.  Zu dieser Messverzögerung kommt es, weil die erste Induktionsschleife sich  in einem Abstand von zwei bis drei Metern hinter der Haltelinie zu der Ampel befindet. Die Zeit, die das Fahrzeug für das Durchfahren der Strecke zwischen der Haltelinie und der Messschleife benötigt, muss daher abgezogen werden. Zwar handelt es sich hierbei oftmals nur um einen Bruchteil von Sekunden. Dieser Bruchteil kann aber entscheidend dafür sein, ob ein qualifizierter Rotlichtverstoß (über eine Sekunde) oder ein einfacher Rotlichtverstoß (unter einer Sekunde) vorliegt. Hiervon wiederum hängt ab, ob ein Fahrverbot ausgesprochen wird.

Zudem ist zu berücksichtigen, dass die vorzuwerfende Rotlichtzeit beim Traffipax Traffiphot III mit einer Auslösung von 0,1 Sekunden anzuzeigen und zu dokumentieren ist. Dies hat  zur Folge, dass die zweite Stelle hinter dem Komma bei der Bemessung der relevanten Rotlichtzeit als Toleranz wegfällt. So wird bei einem Rotlichtverstoß von 1,09 Sekunden nicht etwa aufgerundet. Vielmehr ist auf 1,00 Sekunden abzurunden. Da in diesem Fall der Rotlichtverstoß nicht länger als eine Sekunde dauerte (sondern genau eine Sekunde), liegt kein qualifizierter Rotlichtverstoß vor. Es wird kein Fahrverbot ausgesprochen.

Beauftragen Sie nicht irgendeinen Anwalt! Beauftragen Sie uns!


Gerade Messfehler des Traffipax Traffiphot III führen regelmäßig zur Einstellung des Verfahrens oder zu einem Freispruch. Hierzu muss man aber die Fehlerquellen des Messgerätes kennen. Unsere Erfahrung zeigt, dass Messfehler oftmals übersehen werden. Dies sollte Ihnen nicht passieren! Vertrauen Sie auf Kompetenz! Wir kennen die Fehlerquellen des Traffiphot III. 

Wir 

  • beraten und vertreten sie rechtsicher und kompetent
  • nehmen für Sie Akteneinsicht in die Bußgeldakte,
  • überprüfen vollständig, ob etwaige Messfehler vorliegen,
  • korrespondieren gegebenenfalls mit Ihrer Rechtsschutzversicherung und holen eine Kostenschutzzusage bzw. Deckungszusage ein
  • helfen Ihnen ein Bußgeld oder ein Fahrverbot zu vermeiden

Wir vertreten Ihre Interessen in Bußgeldsachen bundesweit. Rufen Sie gleich unverbindlich an:

Traffipax Traffiphot III

Wir informieren Sie unverbindlich über die Möglichkeiten, die Erfolgsaussichten und auch die zu erwartenden Kosten. Erst dann entscheiden Sie, ob Sie uns ein Mandat erteilen wollen. Wenn Sie sich für eine Beauftragung entscheiden, benötigen wir von Ihnen lediglich einige Unterlagen (z.B. Anhörungsbogen, Bußgeldbescheid, Daten der Rechtsschutzversicherung). Danach kümmern wir uns um alles Weitere.