Leivtec XV3 - Messfehler

Das Leivtec XV3 ist ein digitales Geschwindigkeitsmessgerät neueren Datums. Trotz seiner Aktualität können Messfehler beim Leivtec XV3 keineswegs ausgeschlossen werden. Gerade beim Vorgängermodell - dem Leivtec XV2 - kam es zu zahlreichen Verfahrenseinsellungen und Freisprüchen. Dieser Artikel verschafft Ihnen einen Überblick, welche Messfehler auch bei Geschwindigkeitsmessungen mit dem Leivtec XV3 denkbar sind.

Wir verteidigen Mandanten bundesweit bei Geschwindigkeitsverstößen, die mit dem Messgerät Leivtec XV3 erfolgt sind. Zahlreiche Erfolge konnten wir mit einer konsequenten und zielgeichteten anwaltlichen Vertretung und unserem guten Verständnis für Technik schon erzielen. Profitieren auch Sie hiervon! Sprechen Sie uns an!

Leivtec XV3 - Funktionsweise

 

Die Funktionsweise des Leivtec XV3 ist komplex. Der Sensor des Messgeräts sendet infrarote Lichtimpulse aus, die am gemessenen Fahrzeug reflektiert werden und nach einer von der Entfernung abhängigen Zeit wieder am Sensor eintreffen. Anhand von Änderungen der Zeiten,die der Lichtempuls bis zum Eintreffen beim Leivtec XV3 benötigt, kann die Geschwindigkeit des gemessenen Fahrzeugs bestimmt werden.

Das LEIVTEC XV3-System misst ausschließlich Geschwindigkeiten des ankommenden Verkehrs. Betroffene werden also nicht von hinten "geblitzt". Die eigentliche Messstrecke beträgt zwischen 8 und 20 m. Die Messung beginnt frühestens bei einer Entfernung von ca. 50 m und endet spätestens bei ca. 30 m vor dem Messgerät.

Das Leivtec XV3 zeichnet die Verkehrsverstöße während der Messung auf. Den Messbeamten ist es möglich, dieses Laufbild zeitgleich auf einem angeschlossenen Monitor zu beobachten.  Im Gegensatz zum Messvideo des Vorgängermodells Leivtec XV2, welches Analog auf einem herkömmlichen Videoband aufzeichnet, ist bei beim Leivtec XV 3 im Nachhinein keine Einsicht in das Tatvideo mehr möglich. Sobald das Messgerät einen Geschwindigkeitsverstoß feststellt, werden nach Herstellerangaben lediglich ein Bild vom Beginn der Messung und ein Bild vom Ende der Messung dauerhaft gespeichert.

Messfehler des Leivtec XV3


Messfehler des Leivtec XV3 können an zahlreichen Stellen vorkommen. Es ist daher empfehlenswert, die zugrundeliegende Bußgeldakte (Messprotokoll, etc) genauestens auf Fehler zu untersuchen. Fehlerquellen beim Leivtec XV3 - die Messfehler zumindest nicht ausschließen lassen - sind insbesondere:

  • Die Messwerte des Leivtec XV3 wurden falsch zugeordnet
  • Es fehlen die Eichscheine zu dem Messgerät und seinen Komponenten
  • Das Mess- oder Auswertepersonals wurde nicht nachweisbar an dem Leivtec XV3 geschult
  • Auf der Lichtbildaufnahme innerhalb der Ermittlungsakte sind weitere Fahrzeuge zu sehen, die eine Fehlmessung ausgelöst haben könnten
  • Beweisverwertungsverbot der Messergebnisse aufgrund eines fehlenden Anfangsverdachtes

Zudem müssen die Messbeamten bei der Messung die Bedienungsanleitung zum Leivtec XV3 genau beachten. Das Gerät kann andernfalls nicht mehr als ein geeichtes Messgerät angesehen werden, weil das im Eichschein verbriefte Prüfergebnis bezüglich der Einhaltung der Fehlergrenzen bei Verstößen gegen die Bedienungsanleitung keine Gültigkeit mehr besitzt. Messfehler beim Leivtec XV3 können mihin nicht mehr ausgeschlossen werden. 

Bei der Nichteinhaltung der Gebrauchsanweisung bzw. der Bedienungsanleitung des Leivtec XV3 kommt der Betroffene also "dem Ziel" eines Freispruchs bzw. einer Einstellung des Verfahrens deutlich näher. 

Zwischenziel einer guten anwaltlichen Vertretung innerhalb eines Bußgeldverfahrens muss es daher stets sein, Bedienungsfehler beim Messgerät ausfindig zu machen. Unsere Erfahrung zeigt, dass dies durch andere Anwälte aber oftmals nur ungenügend oder teilweise garnicht gemacht wird. Man zieht gleichsam unbewaffnet ins Gefecht. Dies sollte Ihnen nicht passieren! Sprechen Sie uns an! Wir vertreten Sie deutschlandweit.

Wie bekomme ich die Bedienungsanleitung des Leivtec XV3?

Um etwaige Messfehler ausfindig zu machen ist also weiterhin erforderlich, die Bedienungsanleitung des Leivtec XV3 zu erhalten und genau zu untersuchen. Allerdings erhält die Gebrauchsanweisung des Messgerätes Leivtec XV3 natürlich nicht jeder. Dem Betroffenen eines Bußgeldverfahrens ist es nur möglich, die Gebrauchsanweisung über einen Anwalt zu erlangen. 

Die Bußgeldbehörde muss ohnehin einmalig einige Kopien der Bedienungsanleitung fertigen, weil diese gelegentlich zu einer Gerichtsakte zu reichen sind. Der Behörde ist es ohne weiteres zumutbar, eine gewisse Anzahl von Kopien für die Versendung an den Rechtsanwalt vorzuhalten, zumal die Versendung der Kopien mit der Akte von einer Auslagenpauschale abhängig gemacht werden kann.

Wie oft kommt es zu Messfehlern beim Leivtec XV3?


Die Frage "...und wie sicher ist das Leivtec XV3?" oder die Frage "...wie oft kommen Messfehler beim Leivtec XV3 vor?" lassen sich nicht abschließend beantworten. Selbstverständlich gibt es keine statistischen Erhebungen, mit welchem Prozentanteil beim Leivtec XV3 Messfehler vorkommen. Der Hersteller gibt entsprechende Zahlen nicht heraus. Betroffene akzeptieren oftmals ein Bußgeld, so dass etwaige Messfehler nicht zu Tage treten. Und leider ist zu vermuten, dass zahlreiche Messfehler durch die Bußgeldbehörden, die Gerichte und leider auch durch Anwaltskollegen schlichtweg übersehen werden.

Eine renommierte Sachverständigen-Organisation hat aber im Rahmen eines groß angelegten Untersuchung zu mehreren Messgeräten festgestellt, dass bei ca. 2000 überprüften Geschwindigkeitsmessungen 

  • 5 Prozent der Messungen technisch nicht verwertbar waren,
  •  weitere 62 Prozent im Hinblick auf die Beweisführung mängelbehaftet  waren
  • und 18 % der Bußgeldbescheide Formfehler beinhalteten.

Damit wiesen nach dieser Studie die große Mehrzahl der Bußgeldverfahren Fehler auf.

Sie wurden vom Leivtec XV3 geblitzt? Beauftragen Sie uns!


Messfehler des Messfehler des Leivtec XV3 führen regelmäßig zur Einstellung des Verfahrens oder zu einem Freispruch. Der Messfehler muss aber auch gefunden werden. Unsere Erfahrung zeigt, dass Messfehler oftmals übersehen werden. Dies sollte Ihnen nicht passieren! Beauftragen Sie uns! Vertrauen Sie auf Kompetenz!  

Wir 

  • beraten und vertreten sie rechtsicher und kompetent
  • nehmen für Sie Akteneinsicht in die Bußgeldakte,
  • überprüfen vollständig, ob etwaige Messfehler vorliegen,
  • korrespondieren gegebenenfalls mit Ihrer Rechtsschutzversicherung und kümmern uns um den Kostenschutz
  • helfen Ihnen ein Bußgeld oder ein Fahrverbot zu vermeiden

Wir vertreten Ihre Interessen in Bußgeldsachen bundesweit. Rufen Sie uns gleich an:

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Wir informieren Sie unverbindlich über die Möglichkeiten, die Erfolgsaussichten und auch die zu erwartenden Kosten. Erst dann entscheiden Sie, ob Sie uns ein Mandat erteilen wollen. Wenn Sie sich für eine Beauftragung entscheiden, benötigen wir von Ihnen lediglich einige Unterlagen (z.B. Anhörungsbogen, Bußgeldbescheid, Daten der Rechtsschutzversicherung). Danach kümmern wir uns um alles Weitere.