ESO ES 3.0 - Messfehler

Bei Ihnen wurde eine Geschwindigkeitsüberschreitung mit dem Messgerät ESO ES 3.0 festgestellt? Ihnen drohen Punkte in Flensburg oder gar ein Fahrverbot? Dieser Artikel verschafft Ihnen einen ersten Überblick, welche Möglichkeiten es gibt, aufgrund etwaiger Messfehler bei dem Messgerät ESO 3.0 eine Einstellung des Bußgeldverfahrens oder gar einen Freispruch zu erreichen. 

Wir verteidigen Mandanten bundesweit bei Geschwindigkeitsverstößen, die mit dem Einseitensensor ESO ES 3.0 erfolgt sind. Zahlreiche Erfolge konnten wir mit einer konsequenten und zielgeichteten anwaltlichen Vertretung schon erzielen. Profitieren Sie hiervon! Sprechen Sie uns an!

Funktionsweise des ESO ES 3.0

 

Die Funktionsweise des ESO ES 3.0 beruht auf einer Weg-/Zeit-Messung. Durch den Sensorkopf (Einseitensensor) des Messgerätes werden über eine Strecke von einem halben Meter Helligkeitsunterschiede wahrgenommen. Sodann wird durch das ESO ES 3.0 gemessen, wie lange das gemessene Fahrzeug zwischen den einzelnen Helligkeitssensoren braucht. Aus dieser Zeit errechnet das Messsgerät sodann die Geschwindigkeit des vorbeifahrenden Fahrzeugs.

Erst nach der Durchführung der Messung (also nachdem das Fahrzeug die Lichtschranken des Einseitensensors durchfahren hat) erfolgt durch den zweiten Teil des Messgeräts (die sogenannte Fotoeinheit) die Fotodokumentation. Das Foto wird also nicht unmittelbar bei Passieren des Sensorkopfes ausgelöst, sondern erst ca. 3 Meter dahinter. Es muss also unterschieden werden zwischen der Messlinie und der dahinter liegenden Fotolinie, an der das Fahrzeug abgebildet wird.

Fehlerquellen und Messfehler des ESO ES 3.0 


Geschwindigkeitsmessungen mit dem ESO 3.0 (Software-Version 1.002 oder 1.003), die von der Physikalisch Technischen Bundesanstalt (PTB) nach eingehender Überprüfung in Kenntnis aller technischen Details die Messwertbildung betreffend zugelassen sind, erfüllen nach der überwiegenden Rechtsprechung die Voraussetzungen eines standardisierten Messverfahrens, soweit sie nach den Vorgaben des Herstellers und der PTB auf Grundlage der betreffenden Zulassung erfolgen. Dies gilt jedoch nur dann, wenn das ESO ES 3.0 von den Messbeamten auch standardmäßig verwendet wird. Standardmäßig bedeutet, dass das Gerät 

  • in geeichtem Zustand, 
  • seiner Bauartzulassung entsprechend, 
  • und gemäß der vom Hersteller mitgegebenen Gebrauchsanweisung verwendet wird. 

Insbesondere die nicht ordnungsgemäße Verwendung der Bedienungsanleitung führt aber immer wieder dazu, dass Betroffene einer Geschwindigkeitsüberschreitung freigesprochen werden. 

So hat das Amtsgericht Lübben einen Betroffenen freigesprochen,

  • weil die in der Bedienungsanleitung zum Messgerät ESO ES 3.0 vom Hersteller geforderte „nachvollziehbare" gekennzeichnete Fotolinie gefehlt hatte und somit nicht klar erkennbar war, ob es sich bei dem gemessenen Fahrzeug tatsächlich um das Betroffenenfahrzeug gehandelt hat und ob die gemessene Geschwindigkeit im Einklang mit der Fotodokumentation des Betroffenenfahrzeugs steht. 
Andere Gerichte wiederum kamen zu Verfahrenseinstellungen bzw. Freisprüchen,

  • weil im Zeitpunkt der Messung das Messgerät ESO.3.0 mit einer überholten Software betrieben wurde und daher die Messung nicht verwertbar war. Die Gerichte konnten aufgrund der veralteten Software Messfehler nicht ausschließen.

Diese beiden Beispiele machen deutlich, wie wichtig eine genaue Überprüfung der Bedienungsanleitung des ESO ES 3.0 ist. Zudem wird deutlich, wie lohnend es sein kann, gegen Bußgeldbescheide die auf Geschwindigkeitsmessungen mit dem Einseitensensor ESO ES 3.0 beruhen, Einspruch einzulegen und das Messverfahren einer kritischen Prüfung zu unterziehen, um sich gegen etwaige Verfahrens- oder Messfehler zur Wehr zu setzen.

ESo ES 3.0 - Weitere Fehlerquellen des Messgeräts


Weitere mögliche Messfehler des ESO 3.0 sind anhand der Bußgeldakte (Akteneinsichtsrecht des Anwalts!) zu untersuchen. Insbesondere bedarf der Überprüfung, ob ein vollständig ausgefülltes Messprotokoll vorliegt, das unter anderem die Betriebsart Automatik, die ortsfeste Fahrbahnmarkierung für die Fotolinie und den beim ESO ES 3.0 erforlichen Anfangstest dokumentiert. Weiterhin ist zu untersuchen, ob eine korrekte Ausrichtung des Messsensors zur Fahrbahnneigung nach Messende mittels Wasserwaage vorgenommen wurde. SChließlich überprüft unsere Kanzlei eingehend, ob andere Fahrzeuge den Messwert mitbeeinflusst haben können. 

Einzelne Messfehler des ESO ES 3.0 auf die besonderes Augenmerk gelegt werden muss:

  • Wird die Kameraposition während der Messzeit verändert, müssen die Messbeamten auch die Fotolinie neu dokumentieren. Anderfalls ist die Plausibilität der Geschwindigkeitsmessung nicht mehr gewährleistet. 
  • Der Seitenabstandes ESO ES 3.0 zum Fahrbahnrand wurde nicht ordnungsgemäß dokumentiert
  • Die Eichscheine zum ESO ES 3.0 / die Schulungsnachweise der Polizeibeamten für das Messgerät ESO ES 3.0 sind nicht vorhanden bzw. nicht ordnungsgemäß dokumentiert
  • Wurde die Messung des ESO 3.0 durch vorauslaufende Schatten ausgelöst?

Bei der Auswertung der Fotos, die durch die Fotoeinheit des ESO 3.0 gefertigt wurden, sind insbesondere die Fälle problematisch, in denen sich zwei Fahrzeuge nebeneinander in gleicher Fahrtrichtung am Sensorkopf vorbeibewegen. Insoweit ist zu untersuchen, auf welches FAhrzeug sich die Messung der Geschwindigkeit bezog. Ein Messvorgang ist jedenfalls nur dann verwertbar, wenn anhand der Messdaten festgestellt werden kann, auf welches Fahrzeug sich die Geschwindigkeitsmessung bezog.

Wie oft kommt es zu Messfehlern beim ESo ES 3.0?


Die Frage "...und wie sicher ist das ESO ES 3.0?" oder die Frage "...wie oft kommen Messfehler beim ESO ES 3.0 vor?" lassen sich nicht abschließend und seriös beantworten. Selbstverständlich gibt es keine statistischen Erhebungen, mit welchem Prozentanteil beim ESO ES 3.0 Messfehler vorkommen. Der Hersteller gibt entsprechende Zahlen nicht heraus. Oftmals dürften Messfehler auch unerkannt bleiben. Es ist zu vermuten, dass zahlreiche Messfehler beispielsweise durch die Bußgeldbehörden oder aber Gerichte unerkannt bleiben.

Eine renommierte Sachverständigen-Organisation hat aber im Rahmen eines groß angelegten Untersuchung zu mehreren Messgeräten allgemein festgestellt, dass bei ca. 2000 überprüften Geschwindigkeitsmessungen 

  • 5 Prozent der Messungen technisch nicht verwertbar waren,
  •  weitere 62 Prozent im Hinblick auf die Beweisführung mängelbehaftet  waren
  • und 18 % der Bußgeldbescheide Formfehler beinhalteten.

Damit wiesen nach dieser Studie die große Mehrzahl der Bußgeldbescheide Fehler auf.

Messung mit ESO ES 3.0 - Beauftragen Sie uns!


Messfehler des ESO ES 3.0 führen regelmäßig zur Einstellung des Verfahrens oder zu einem Freispruch. Der Messfehler muss aber auch gefunden werden. Unsere Erfahrung zeigt, dass Messfehler oftmals übersehen werden. Dies sollte Ihnen nicht passieren! 

Wir 

  • kennen die Fehlerquellen des ESO Es 3.0
  • beraten und vertreten sie rechtsicher und kompetent und das deutschlandweit
  • nehmen für Sie Akteneinsicht in die Bußgeldakte,
  • überprüfen vollständig, ob  Messfehler vorliegen,
  • korrespondieren gegebenenfalls mit Ihrer Rechtsschutzversicherung und holen eine Kostenschutzzusage bzw. Deckungszusage ein
  • und helfen Ihnen ein Bußgeld oder ein Fahrverbot zu vermeiden

Wir vertreten Ihre Interessen in Bußgeldsachen bundesweit. Rufen Sie gleich unverbindlich an:

Eso Es 3.0

Wir informieren Sie unverbindlich über die Möglichkeiten, die Erfolgsaussichten und auch die zu erwartenden Kosten. Erst dann entscheiden Sie, ob Sie uns ein Mandat erteilen wollen. Wenn Sie sich für eine Beauftragung entscheiden, benötigen wir von Ihnen lediglich einige Unterlagen (z.B. Anhörungsbogen, Bußgeldbescheid, Daten der Rechtsschutzversicherun). Danach kümmern wir uns um alles Weitere.