Poliscan Speed - Messfehler
Wir verteidigen bundesweit Mandanten bei Geschwindigkeitsverstößen, die mit dem Messgerät Poliscan Speed des Herstellers Vitronic erfolgt sind. Zahlreiche Erfolge konnten wir mit einer konsequenten und zielgeichteten anwaltlichen Vertretung und unserem technischen Sachverstand schon erzielen. Profitieren Sie hiervon! Sprechen Sie uns an!
Einen ersten Überblick über die Funktionsweise und etwaige Messfehler des Vitronic Poliscan Speed erhalten Sie über diesen Artikel.
Vitronic Poliscan Speed - Funktionsweise
Die Funktionsweise des Poliscan Speed ist komplex. Das Messgerät sendet bei jeder Geschwindigkeitsmessung Laser-Pulse aus, die an geeigneten Objekten zurück zum Messgerät reflektiert werden. Aus einer Laufzeitmessung des Laserstrahls wird sodann die Entfernung zum jeweiligen Reflektor - dem Gegenstand - bestimmt. Dadurch, dass jeder einzelne Karosseriepunkt 100mal pro Sekunde an mehreren Stellen erfasst wird, ergibt sich ein Bewegungsprofil des gemessenen Fahrzeuges. Aus der Veränderung der Entfernung zu den einzelnen Fahrzeugen errechnet das Poliscan Speed die Geschwindigkeit des gemessenen Fahrzeuges.
Der Erfassungsbereich liegt zwischen 10 und 75 Metern vor dem Gerät. Es werden Laserstrahlen im Infrarotbereich ausgesendet, 158 Strahlen mit einer Wiederholrate von 100/s und mit einer Aufweitung auf 45 mal 140 Zentimeter auf 75 Meter. Fährt in diese Strahlaufweitung ein Fahrzeug hinein, startet eine Laser-Puls-Laufzeit-Messung. Die dabei durch das Poliscan Speed ermittelte Kontur (des Fahrzeuges) ergibt sich daraus, dass das Fahrzeug die Lichtimpulse mit verschiedenen Teilen reflektiert und zurücksendet, womit sich ein dreidimensionales Bild ergibt. Dieses wird in einem kartesischen System erfasst und mit einer Regressionsgeraden versehen, aus der sich letztlich die Durchschnittsfahrgeschwindigkeit ergibt, die auf einer Strecke zwischen 50 bis 20 Metern vor der Kamera errechnet wird. Diese Durchschnittsgeschwindigkeit darf nicht mehr als 10 % schwanken.
Das Poliscan Speed wir sowohl
- stationär (meist in einer silbernen Säule),
- als auch mobil (meist auf einem dreibeinigen Gestell)
verwendet. Beim mobilen Einsatz wird das Polisan Speed zumeist neben der Fahrbahn aufgebaut. Anderfalls kommt es durch die Vibrationen der vorbeifahrenden Fahrzeuge das Gerät zu Änderungen an dem Messgerät. Es kann ein sogenannter Cosinus-Effekt auftreten, der - wenn man die Messung von diesem Fehler bereinigt - einen Abzug von 1 km/h rechtfertigt.
Poliscan Speed als standardisiertes Messverfahren - Verstöße gegen die Gebrauchsanweisung
Bei der
Geschwindigkeitsmessung mit dem Gerät PoliScan
Speed handelt es sich nach Entscheidungen einiger Gerichte um ein
standardisiertes Messverfahren. Unter dem Begriff des standardisierten
Messverfahrens
ist ein vereinheitlichtes (technisches) Verfahren zu verstehen, bei dem
die Bedingungen seiner Anwendbarkeit und sein Ablauf so festgelegt
sind, dass unter gleichen Voraussetzungen gleiche Ergebnisse zu
erwarten sind. Werden Geschwindigkeitsüberschreitungen
mithilfe
von standardisierten Messverfahren ermittelt, dürfen
Behörden
und Gerichte grundsätzlich auf die Richtigkeit des
Messergebnises
vertrauen. Der Bußgeldrichter oder aber die
Bußgeldbehörde haben es also "leichter", den
Geschwindigkeitsverstoß zu begründen.
Dies gilt jedoch nur für diejenigen Fälle, in denen das Poliscan Speed von den Messbeamten auch standardmäßig verwendet wird. Standardmäßig bedeutet, dass das Gerät
- in geeichtem Zustand,
- seiner Bauartzulassung entsprechend und
- gemäß der vom Hersteller mitgegebenen Gebrauchsanweisung
verwendet wird.
Insbesondere die nicht ordnungsgemäße Verwendung der
Bedienungsanleitung führt aber immer wieder dazu, dass die
erfolgte Messung wegen etwaiger Messfehler freigesprochen wird.
Messergebnisse des Poliscan Speed nicht immer nachvollziehbar
Das Poliscan Speed stand in der Vergangenheit des Öfteren in der Kritik. Hintergrund war die nicht immer nachvollziehbare Messwertbildung. Sobald das Gerät nämlich Ungenauigkeiten feststellt, verwirft es die Messung, ohne diese Verwerfung zu speichern oder zu dokumentieren.
Grundsätzlich wird aber aus der Anzahl und der Gründe, aus denen ein Geschwindigkeitsmessgerät Einzelmessungen verwirft bzw. annulliert, Rückschlüsse auf die Zuverlässigkeit einer Messreihe gezogen. Bei dem Lasermessgerät Poliscan Speed werden die Art und Anzahl der Annullationen vom Gerät jedoch nicht aufgezeichnet, so dass entsprechende Rückschlüsse nicht gezogen werden können.
Es sind zwei Annullationsgründe werksseitig vorgegeben.
- Einmal sind dies solche, in denen kein Lichtbild erstellt wurde, so bei Verdeckungsfällen oder aus fototechnischen Gründen, bei denen das Gerät bei hohen Fallzahlen wegen Überlastung nicht mehr Schritt halten kann.
- Zum anderen wird die Gesamtmessung annulliert, wenn messtechnische Gründe vorliegen, etwa die 10-Meter-Strecke nicht erreicht wurde.
Folge hiervon ist, dass die zugrundeliegenden Vorgänge der Messung nicht nachprüfbar sind. Das Poliscan Speed präsentiert nämlich nur das Ergebnis. Zumindest fraglich ist, ob der Beweis einer Geschwindigkeitsüberschreitung geführt werden kann, wenn die wesentlichen Vorgänge der Messung nicht nachvollzogen werden können. So fehlen zum Beispiel. konkrete Angaben über die Messstrecke. Wenn diese aber unklar ist, können Messfehler bei der Geschwindigkeitsmessung nicht wirklich ausgeschlossen werden.
Messfehler beim Poliscan Speed
Die Geschwindigkeitsmessung mit dem Poliscan Speed birgt generelle und spezifische Quellen für Messfehler. Wie alle Messgeräte muss auch das Poliscan Speed
- ordnungsgemäß geeicht und
- voll funktionsfähig
sein. Die Messbeamten müssen extra für das Poliscan Speed geschult worden sein. Schließlich müssen die Messbeamte die besonderen Anwendungsvorschriften bei der Geschwindigkeitsüberwachung einhalten.
Bei dem Poliscan Speed haben sich in der Vergangenheit zusätzliche Messfehler daraus ergeben, dass eine Verzögerung der Kameraauslösung vorlag, die eine genaue Feststellung der Geschwindigkeit unmöglich machte. Vielerorts wurden das Poliscan Speed aufgrund dieses Fehlers mit einer neuen Software ausgerüstet.
Dieses Beispiel zeigt, wie wichtig eine genaue Überprüfung der Funktionen des Vitronic Poliscan Speed ist. Zudem wird deutlich, wie lohnend es sein kann, gegen Bußgeldbescheide die auf Geschwindigkeitsmessungen mit demPoliscan Speed beruhen, Einspruch einzulegen und das Messverfahren einer kritischen Prüfung zu unterziehen, um sich gegen etwaige Verfahrens- oder Messfehler zur Wehr zu setzen.
Der Auswertrahmen beim Poliscan Speed
Das Poliscan Speed misst die mittlere Geschwindigkeit eines Fahrzeugs innerhalb eines bis zu 30 m langen Bereichs. Der überwiegende Teil dieses Bereichs ist auf dem Messfoto nicht abgebildet. Erst nach der Messung erfolgt die Auslösung des Fotos. Die Fotodokentation erfolgt also mit einer Verzögerung. Bei der Berechnung der Fotoauslöseverzögerung geht das PoliScan Speed davon aus, dass das Fahrzeug ab dem Ende der Geschwindigkeitsmesswertbildung bis zum Auslösen des Fotos seine Geschwindigkeit nicht mehr ändert und auch die Fahrtrichtung beibehält.
Da also die Geschwindigkeitsmessung und die Fotodokemtation nicht gleichzeitig erfolgen, kann es sein, dass zunächst ein Fahrzeug gemessen wird, sodann aber ein anderes Fahrzeug fotografiert wird. Um dies auszuschließen, ist auf der Fotoaufnahme stets ein sogenannter (zur Messung gehörender) Auswertrahmen zu sehen. Jedoch nur wenn der Auswertrahmen korrekt aufliegt, stellt dies ein Indiz für eine zutreffende gemessene Geschwindigkeit des abgebildeten Fahrzeugs dar. Eine fehlerhafte Messwertzuordnung kann demnach nur dann ausgeschlossen werden,
- wenn sich keine weiteren Fahrzeuge innerhalb des Auswerterahmens auf dem Messfoto befinden,
- wenn die Vorderreifen des gemessenen Fahrzeugs sich erkennbar oberhalb des unteren Rahmenteils befinden und
- wenn nicht das Kennzeichen und mindestens ein Vorderrad innerhalb des Auswerterahmens befinden.
Hierbei ergeben sich nicht selten Fehler. EIne genaue Betrachtung der Fotodokumentation in der Bußgeldakte ist daher für eine Überprüfung der Geschwindigkeitsmessung unabdingbar.
In einem Urteil des Amtsgericht Karlsruhe vom 12.07.2011 wurde z.B. ein Betroffener aus tatsächlichen Gründen freigesprochen. Die Überprüfung der Messung mit dem Poliscan Speed hat ergeben, dass die Höhe des Auswerterahmens die herstellerseitig zulässige Höchsthöhe überschreitet. Da die Gründe für diese Diskrepanz anhand der zur Verfügung stehenden Messdatensätze nicht aufgeklärt worden konnten, sei es nicht ausgeschlossen, dass es sich bei der vorliegenden Messung um eine Fehlzuordnung des Messergebnisses handele.
Wie oft kommt es zu Messfehlern beim Poliscan Speed?
Die Frage "...und wie sicher ist das Poliscan Speed?" oder die Frage "...wie oft kommen Messfehler beim Poliscan Speed vor?" lassen sich nicht abschließend beantworten. Hierzu gibt es keine statistischen Erhebungen. Es ist jedoch
Eine renommierte Sachverständigen-Organisation hat aber im Rahmen einer groß angelegten allgemeinen Untersuchung zu mehreren Messgeräten festgestellt, dass bei ca. 2000 überprüften Geschwindigkeitsmessungen
- 5 Prozent der Messungen technisch nicht verwertbar waren,
- weitere 62 Prozent im Hinblick auf die Beweisführung mängelbehaftet waren
- und 18 % der Bußgeldbescheide Formfehler beinhalteten.
Damit waren lediglich ein kleiner Teil der überprüften Bußgeldbescheide und der zugrunde liegenden Geschwindigkeitsmessungen nicht zu beanstanden. Die weit überwiegende Anzahll der Bußgeldbescheide war fehlerhaft.
Messung mit Poliscan Speed - Das spricht für unsere Kanzlei!
Messfehler des Poliscan Speed führen regelmäßig
zur Einstellung
des Verfahrens oder zu einem Freispruch. Der Messfehler muss aber auch
gefunden werden. Unsere Erfahrung zeigt, dass Messfehler oftmals
durch Bußgeldbehörden übersehen werden. Dies sollte Ihnen nicht passieren! Wir kennen
die Fehlerquellen des Polican Speed!
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- beraten und vertreten sie rechtsicher und kompetent
- nehmen für Sie Akteneinsicht in die Bußgeldakte,
- überprüfen vollständig, ob etwaige Messfehler vorliegen,
- korrespondieren gegebenenfalls mit Ihrer Rechtsschutzversicherung und holen eine Kostenschutzzusage bzw. Deckungszusage ein
- helfen Ihnen ein Bußgeld oder ein Fahrverbot zu vermeiden
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