Traffipax Traffistar S 330 - Messfehler
Soweit sie geblitzt wurden und innerhalb des Anhörungsbogens oder des Bußgeldbescheids als Beweismittel Traffipax Traffistar S 330 angegeben ist, so wurde Ihre Geschwindigkeit mit dem Messgerät Traffipax Traffistar S 330 des Herstellers ROBOT Visual Systems GmbH gemessen. Dieser Artikel verschafft Ihnen einen ersten Überblick, welche Möglichkeiten es gibt, aufgrund etwaiger Messfehler dieses Messgerätes eine Einstellung des Bußgeldverfahrens oder gar einen Freispruch zu erreichen.
Unsere Anwaltskanzlei verteidigt Mandanten bundesweit bei Geschwindigkeitsverstößen, die mit dem Messgerät Traffipax Traffistar S 330 erfolgt sind. Zahlreiche Erfolge konnten wir bei einem Bußgeldverfahren mit einer konsequenten und zielgeichteten anwaltlichen Vertretung schon erzielen. Vertrauen Sie auf Kompetenz! Sprechen Sie uns an!
Traffipax Traffistar S 330 - Funktionsweise
Die Funktionsweise des Traffipax Traffistar S 330 ist komplex. Die Geschwindigkeitsmessung erfolgt durch drei in die Fahrbahn verlegte Koaxialkabel (Piezosensoren). Sobald ein Fahrzeug über einen dieser Sensoren drüberfährt, wird dies von dem Traffipax Traffistar S 330 erkannt. Es wird die Geschwindigkeit nach dem Verfahren der Weg-Zeit-Messung mit den drei in Fahrtrichtung hintereinander liegenden Sensoren, die den Druck der Fahrzeugräder registrieren, bestimmt. Nur bei Übereinstimmung aller Messungen kommt es zur Auslösung der Kamera. Überschreitungen eines Geschwindigkeitsgrenzwertes (und somit der vorgeschriebenen zulässigen Höchstgeschwindigkeit) werden zusammen mit der Verkehrssituation, die von einer Digitalkamera mit Unterstützung eines Blitzes aufgenommen wird, dokumentiert und in einer Computerdatei gespeichert.
Das Traffipax Traffistar S 330 kann anhand des Drucks auf die Sensoren zwischen PKW und LKW unterscheiden und so unterschiedliche Tempolimits berücksichtigen. Zudem kann die Geschwindigkeit gleichzeitig auf mehreren Spuren gemssesn werden. Sobald ein Geschwindigkeitsverstoß durch das Traffipax Traffistar S 330 gemessen wird, wird von dem Betroffenen gemeinsam mit seinem Fahrzeug ein digitales Bild gefertigt.
Bei dem Traffipax Traffistar S 330 handelt es sich um einen
sogenannten "Blitzer ohne Blitz", da trotz der Fertigung eines Fotos
scheinbar kein Blitz ausgelöst wird. Grund hierfür
ist, dass die Wellenlänge des Blitzlichtes des Traffipax
Traffistar S 330 im Infrarotbereich liegt und ist für
das menschliche Auge so gut wie nicht wahrnehmbar ist. Der Umstand,
dass scheinbar kein Blitz ausgelöst wird, soll Ablenkungen im
Straßenverkehr vermeiden. Die Kehrseite ist allerdings, dass
der Betroffene seine Geschwindigkeitsüberschreitung sodann
oftmals nicht wahrnimmt und dementsprechend seinen
Geschwindigkeitsverstoß auch nicht mehr im Nachhinein
"rechtfertigen" kann bzw. überhaupt dazu Stellung nehmen kann.
Traffipax Traffistar S 330 als standardisiertes Messverfahren
Geschwindigkeitsmessungen mit dem
Messgerät Traffipax Traffistar S 330
erfüllen nach der verkehrsrechtlichen Rechtsprechung die
Voraussetzungen eines standardisierten Messverfahrens, soweit sie nach
den Vorgaben des Herstellers und der Physikalisch Technischen Bundesanstalt (PTB) auf Grundlage der betreffenden
Zulassung erfolgen.
Unter dem Begriff des standardisierten Messverfahrens ist ein vereinheitlichtes (technisches) Verfahren zu verstehen, bei dem die Bedingungen seiner Anwendbarkeit und sein Ablauf so festgelegt sind, dass unter gleichen Voraussetzungen gleiche Ergebnisse zu erwarten sind. Werden Geschwindigkeitsüberschreitungen mithilfe von standardisierten Messverfahren ermittelt, dürfen Behörden und der Bußgeldrichter grundsätzlich auf die Richtigkeit des Messergebnises vertrauen. Der Bußgeldrichter oder aber die Bußgeldbehörde haben es also "leichter", den Geschwindigkeitsverstoß bei dem Messgerät Traffipax Speedophot zu begründen. Nur bei begründetem Anlass von Messfehlern muss das Gericht den Geschwindigkeitsverstoß genauer unter die Lupe nehmen.
Verstöße gegen die Gebrauchsanweisung des Traffipax Traffistar S 330
Bei dem Traffipax Traffistar S 330 kann aber grundsätzlich nur dann als standardisiertes Messverfahren gelten, wenn
- das Traffipax Traffistar S 330 gemäß seiner Bedienungsanleitung verwandt wird,
- das Messgerät in geeichtem Zustand und seiner Bauartzulassung entsprechend verwendet wird und/oder
- die Vorgaben der PTP (Physikalisch Teschnische Bundesanstalt)
eingehalten wurden.
Insbesondere die nicht ordnungsgemäße
Verwendung der
Bedienungsanleitung zum Traffipax Traffistar S 330 kann dazu
führen, dass
der Betroffene einer Geschwindigkeitsüberschreitung
freigesprochen
wird, weil dann etwaige Messfehler des Traffipax Traffistar S 330
nicht mehr sicher ausgeschlossen werden können. Bei der Nichteinhaltung
der Gebrauchsanweisung bzw. der Bedienungsanleitung des Traffipax
Traffistar S 330
kommt der Betroffene also "dem
Ziel" eines Freispruchs bzw. einer Einstellung des Verfahrens deutlich
näher, weil das im Eichschein
verbriefte Prüfergebnis bezüglich der Einhaltung der
Fehlergrenzen keine
Gültigkeit
mehr besitzt. Messfehler können also nicht ausgeschlossen
werden.
Traffipax Traffistar S 330 - Messfehler aufgrund von Falschauslösungen
Die Koaxialkabel (Sensoren) des Messgerätes Traffipax Traffistar S 330 liegen in der Fahrbahn und sind dadurch intensiven Belastungen z.B. durch darüber fahrende Fahrzeuge ausgesetzt. Aufgrund hoher Temperaturen, schwerer Achslasten oder Bremswirkung der Fahrzeuge kann es zu einer Veränderung des Abstands der Messschleifen kommen. Ein entsprechender Verschleiß kann gegebenenfalls wiederum zu Messfehlern des Traffipax Traffistar S 330 führen.
Die Koaxialkabel des Traffipax Traffistar S 330 müssen gesondert, in der Regel alle 6 Monate, geprüft werden. Ob eine entsprechende Überprüfung erfolgte, lässt sich anhand der sogenannten Lebensakte zu dem eingesetzten Messgerät ermitteln. Ohne eine entsprechende Prüfung, worüber eine gesonderte Bescheinigung vorliegen muss, kann eine einwandfreie Funktion oder vorschriftgemäßer Schleifenabstand der Koaxialkabel nicht garantiert werden.
Über ein Gutachten kann zudem herausgefunden werden, ob eine Falschauslösung des Traffipax Traffistar S 330 wegen einer Erschütterung durch Fahrzeuge durch die benachbarte Fahrbahn stattfand. Durch die Bremseinwirkung anderer Verkehrsteilnehmer in schweren Fahrzeugen können sogenannte Druckwellen in der Asphaltdecke entstehen, die eine verfrühte Messauslösung verursachen könnten.
Leerfotos auf dem Messfilm lassen weiterhin den Schluss einers Messfehlers zu
Wie oft kommt es zu Messfehlern beim Traffipax Traffistar S 330?
Die Fragen "...wie sicher ist das Traffipax Traffistar S 330?" und "...wie oft kommen Messfehler
beim Traffipax Traffistar S 330 vor?"
lassen sich
nicht seriös beantworten, da es hierzu keine statistischen Werte
gibt. Entsprechende Werte dürften auch schewr zu ermitteln sein. Zahlreiche Betroffene akzeptieren einen Bußgeldbescheid.
Bußgeldverfahren mit Messfehlern werden oftmals aber auch ohne
großes Aufsehen
eingestellt. Und leider
ist zu vermuten, dass zahlreiche Messfehler durch die
Bußgeldbehörden,
die Gerichte und leider auch durch Anwaltskollegen übersehen
werden.
Mit einem Anwalt fährt man besser!
Messfehler des Traffipax Traffistar S 330 führen
regelmäßig zur Einstellung
des Verfahrens oder zu einem Freispruch. Der Messfehler muss aber auch
gefunden werden. Unsere Erfahrung zeigt, dass Messfehler oftmals
übersehen werden. Dies sollte Ihnen nicht passieren!
Vertrauen Sie auf
Kompetenz!
Wir
- beraten und vertreten sie rechtsicher und kompetent
- nehmen für Sie Akteneinsicht in die zugrundeliegende Bußgeldakte,
- überprüfen vollständig, ob etwaige Messfehler vorliegen,
- korrespondieren gegebenenfalls mit Ihrer Rechtsschutzversicherung und holen eine Kostenschutzzusage bzw. Deckungszusage ein
- und helfen Ihnen ein Bußgeld oder ein Fahrverbot zu vermeiden
Wir vertreten Ihre
Interessen in Bußgeldsachen bundesweit. Rufen Sie
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Wir informieren Sie kostenfrei über die Möglichkeiten, die Erfolgsaussichten und auch die zu erwartenden Kosten in Ihrer Bußgeldsache. Erst dann entscheiden Sie, ob Sie uns ein Mandat erteilen wollen. Wenn Sie sich für eine Beauftragung entscheiden, benötigen wir von Ihnen lediglich einige Unterlagen (z.B. Anhörungsbogen, Bußgeldbescheid,Daten der Rechtsschutzversicherun). Danach kümmern wir uns um alles Weitere.