Multanova 6F - Messfehler

Bei Ihnen wurde ein Geschwindigkeitsverstoß mit dem Messgerät Multanova 6F festgestellt? Ihnen droht ein Bußgeld, Punkte in Flensburg oder gar ein Fahrverbot? Dieser Artikel verschafft Ihnen einen ersten Überblick, welche Möglichkeiten es gibt, aufgrund etwaiger Messfehler bei dem Messgerät Multanova 6F eine Einstellung des Bußgeldverfahrens oder einen Freispruch zu erreichen. 

Wir verteidigen Mandanten bundesweit bei Geschwindigkeitsverstößen, die mit dem Multanova 6F festgestellt wurden. Zahlreiche Erfolge konnten wir mit unserem guten Verständnis für Technik und einer konsequenten und zielgeichteten anwaltlichen Vertretung schon erzielen. Profitieren auch Sie hiervon! Sprechen Sie uns an!

Funktionsweise des Multanova 6F

 

Das Multanova 6F ist ein Radarmessverfahren, bei dem konstant elektromagnetische Schwingungen ausgesandt werden, welche im Sender des Messgerätes erzeugt werden und sodann über eine Schlitzantenne in Richtung Messstrecke (Fahrbahn) verlassen. Beim Auftreffen auf einen Reflektor, z.B. einem Pkw, Lkw oder einem Motorrad, wird die elektromagnetische Welle reflektiert und erfährt hierbei eine Frequenzänderung (Dopplereffekt). Aus der Frequenzänderung errechnet das Multanova 6F sondann die Geschwindigkeit. Gleichzeitig erstellt eine angeschlossene Kamera digitale Fotos von dem gemessenen Fahrzeug.

Das Multanova 6F kann sowohl innerhalb eines Fahrzeuges, aber auch am Straßenrand auf einem Stativ (Dreibein) zum Einsatz kommen. Am Straßenrand kann das Messgerät Geschwindigkeiten in beide Fahrtrichtungen feststellen. Der Verkehr kann also nicht nur ankommend, sondern auch abgehend durch das Messgerät überwacht werden. Schließlich kommt das Multanova 6F zudem in festinstallierten Blitzern zum Einsatz. Für den stationären Betrieb heißt das Geschwindigkeitsmessgerät sodann aber Multanova 6 FA. 

Messfehler beim Multanova 6F aufgrund von Schrägfahrten 


Messfehler können beim Multanova 6F dann vorkommen, wenn das Fahrzeug des Betroffenen bei einer sogenannten Schrägfahrt gemessen wurde, der Betroffene also gerade einen Fahrspurwechsel oder einem Überholmanöver vollzieht.

Aufgrund der Lichtbilddokumentation lässt sich feststellen, ob sich das Fahrzeug des Betroffenen in einer Schrägfahrposition zum Messgerät bewegte. Diese wirkt sich bei einer Geschwindigkeitsmessung dahingehend aus, dass das Messergebnis zu Ungunsten des Betroffenen beeinflusst wird. Aufgrund dieser Verschiebung des Messwinkels, sind von der gemessenen Geschwindigkeit deutlich höhere Toleranzen abzuziehen, so dass sich eine korrigierte Geschwindigkeit ergibt mit der sich ein Fahrverbot oder Punkte in Flensburg vermeiden lassen.

So stellte der ADAC in einem Praxistest zum Thema "Fehlerquellen bei Verkehrsüberwachung mit Radar" fest:

Beim Spurwechsel vom Überhol- auf den Fahrstreifen traten Winkelmessfehler auf, die im Schnitt bei 5 Prozent der Messungen Messfehler zuungunsten der Betroffenen verursacht haben.

Messfehler beim Multanova 6F aufgrund von Reflexionen - Gefahr der Verwechslung aufgrund von Reflexionsmessungen


Messfehler des Multanova 6F können auch dann passieren, wenn sich in unmittelbarer Nähe des gemessenen Fahrzeugs großflächige Gegenstände befinden. Bei dem Verkehrsradargerät Multanova 6F besteht nämlich - wie bei allen Radarmessverfahren - das Risiko von sogenannten Reflektions-Fehlmessungen.

Messfehler sind in denjenigen Fällen nicht auszuschließen, wenn die Radarstrahlen des Multanova 6F nicht von dem gemessenen Fahrzeug, sondern von anderen Flächen, insbesondere aus Metall und zum Teil auch von Betonflächen, reflektiert werden, die sich in der Nähe der Messstelle befinden. Auch besteht das Risiko von Reflektionsmöglichkeiten und damit von Messfehlern, wenn gegenüber dem Aufstellungsort des Multanova 6F sich z.B. eine Gebäudemauer oder eine Mauerpartie befindet, welche senkrecht zu der vom Fahrzeug reflektierten Strahlung verläuft.

Schließlich kann es insbesondere auch durch andere Fahrzeuge (Begleitverkehr) zu Reflexionen des Radarstrahls und damit zur Verfälschung des Messergebnisses kommen. In der Praxis ist dann die Rede von Knickstrahl-, Doppel- oder Dreifach-Reflexionen, die zur Addition von tatsächlich gefahrenen Geschwindigkeiten und damit zu Messfehlern beim Multanova 6F führen.

Bei dem vorgenannten Praxistest des ADAC wurde im Fazit festgestellt:

Die Versuche haben also die reelle Gefahr einer Verwechslung infolge Reflexionsmessungen eindeutig bestätigt. 

Ob eine solche Reflektionsmessung vorliegt, kann nur anhand der Ermittlungsakte (Akteneinsichtrecht des Anwalts) überprüft werden. Anhand der in der Akte befindlichen Registrierfotos lässt sich feststellen, ob das Fahrzeug bei der Messung die korrekte Position hatte. 

Weitere Fehlerquellen des Multanova 6F


Weitere Fehlerquellen des Multanova 6F können anhand der zugrundeliegenden Bußgeldakte überprüft werden. Auf diese Fehlerquellen ist ein besonderes Augenmerk zu legen:

  • Wurden zu Beginn der Messung die in der Bedienungsnleitung vorgeschriebenen Kalibrierungsfotos gefertigt?
  • Erfolge ein korrekter Aufbau der Messstelle bzw. eine korrekte Aufstellung des Messgerätes?
  • Wurde beim Stativbetrieb die Maximalhöhe und der Mindestabstand eingehalten?
  • Wurde das Messgerät auf einer Höhe mit der Straße aufgestellt?
  • Sind auf dem Messfilm Leerbilder vorhanden, die die Zuverlässigkeit der Messreihe in Frage stellt?
  • Wurden alle eichpflichtigen Gerätschaften des Multanova 6F nachweisbar geeicht?
  • Wurde der Messbeamte nachweisbar an dem Messgerät Multanova 6F geschult?
  • Ist ein zweites Fahrzeug ist auf dem Lichtbild neben dem gemessenen Fahrzeug sichtbar, auf die sich die Messung auch bezogen haben könnte?

Ein Messvorgang ist jedenfalls nur dann verwertbar, wenn anhand der Messdaten genau festgestellt werden kann, auf welches Fahrzeug sich die Geschwindigkeitsmessung bezog.

Wie oft kommt es zu Messfehlern beim Multanova 6F?


Oftmals Fragen Mandanten "Wie sicher ist das Multanova 6F?" oder "Wie oft kommen Messfehler beim Multanova 6F denn vor?". Dies lässt sich (natürlich) nicht seriös beantworten, da es hierzu keine statistischen Erhebungen gibt. 

In den überwiegenden Fällen dürften Messfehler auch unerkannt bleiben. Es ist nämlich zu vermuten, dass zahlreiche Messfehler durch die Bußgeldbehörden, die Gerichte und leider auch durch Anwaltskollegen schlichtweg übersehen werden. So hat eine unabhängige Sachverständigen-Organisation im Rahmen eines groß angelegten Untersuchung zu mehreren Messgeräten allgemein festgestellt, dass bei ca. 2000 überprüften Geschwindigkeitsmessungen 

  • 5 Prozent der Messungen technisch nicht verwertbar waren,
  •  weitere 62 Prozent im Hinblick auf die Beweisführung mängelbehaftet  waren
  • und 18 % der Bußgeldbescheide Formfehler beinhalteten.

Damit wiesen nach dieser Studie die große Mehrzahl der Bußgeldverfahren Fehler auf.

Sie wurden vom Multanova 6F geblitzt? Beauftragen Sie uns!


Messfehler des Multanova 6F führen regelmäßig zur Einstellung des Verfahrens oder zu einem Freispruch. Um hierhin zu gelangen, muss man die Fehlerquellen aber auch kennen. Unsere Erfahrung zeigt, dass Messfehler oftmals übersehen werden. Dies sollte Ihnen nicht passieren!

Wir 

  • nehmen für Sie Akteneinsicht in die Bußgeldakte.
  • beraten sie rechtsicher und kompetent .
  • vertreten sie deutschlandweit.
  • überprüfen vollständig, ob etwaige Messfehler vorliegen.
  • korrespondieren gegebenenfalls mit Ihrer Rechtsschutzversicherung und holen eine Kostenschutzzusage bzw. Deckungszusage ein.
  • und helfen Ihnen ein Bußgeld oder ein Fahrverbot zu vermeiden.

Rufen Sie uns gleich unverbindlich an:

Multanova 6F

Wir informieren Sie unverbindlich über die Möglichkeiten, die Erfolgsaussichten und auch die zu erwartenden Kosten. Erst dann entscheiden Sie, ob Sie uns ein Mandat erteilen wollen. Wenn Sie sich für eine Beauftragung entscheiden, benötigen wir von Ihnen lediglich einige Unterlagen (z.B. Anhörungsbogen, Bußgeldbescheid, Daten der Rechtsschutzversicherung). Danach kümmern wir uns um alles Weitere.