Riegl LR90-235/P - Messfehler
Bei Ihnen wurde eine Geschwindigkeitsüberschreitung mit dem Messgerät Riegl LR90-235/P festgestellt? Ihnen dohen Punkte in Flensburg oder gar ein Fahrverbot? Dieser Artikel verschafft Ihnen einen ersten Überblick, welche Möglichkeiten es gibt, aufgrund etwaiger Messfehler des Riegl LR90-235/P eine Einstellung des Bußgeldverfahrens oder gar einen Freispruch zu erreichen.
Auch Sie wollen eine konsequente und zielstrebige Verteidigung? Dann sprechen Sie uns an! Wir verteidigen bundesweit Mandanten bei Geschwindigkeitsverstößen, die z..B. mit dem Messgerät Riegl LR90-235/P erfolgt sind. Zahlreiche Erfolge konnten wir für unsere Mandanten bei Geschwindigkeitsverstößen schon erstreiten. Profitieren Sie hiervon! Vertrauen Sie auf Kompetenz!
Riegl LR90-235/P - Funktionsweise
Das Messgerät Riegl LR90-235/P ist ein Lasermessgerät in Form einer Pistole, was ihr den Namen Laserpistole eingebracht hat. Zumeist wird es durch Polizeibeamte am Straßenrand auf einem dreibeinigen Gestell benutzt. Teilweise wird das Gerät bei der Messung aber auch durch den Messbeamten in der Hand gehalten.
Das Riegl LR90-235/P kann die Geschwindigkeiten von ankommenden und von sich entfernenden Fahrzeugen ermitteln. Hierbei wird die Geschwindigkeit durch Änderung der Entfernung zwischen zwei Laserimpulsen ermittelt, die von dem Gerät ausgestrahlt werden. Treffen diese Impulse auf ein bewegtes Objekt (Fahrzeug), dann kann aus der Veränderung der Entfernungen von der Software des Geräts die Geschwindigkeit des Objekts errechnet werden.
Bei der Geschwindigkeitsmessung mit dem Lasermessgerät Riegl FG 21 – P wird der Messvorgang nicht dokumentiert. Das bedeutet insbesondere, dass auch keine Fotos von dem Betroffenen gefertigt werden. Deshalb kann oftmals auch nur noch im Nachhinein – im Rahmen der Befragung der Messbeamten – geklärt werden, ob die jeweilige Geschwindigkeitsmessung ordnungsgemäß abgelaufen ist oder ein Messfehler vorliegt.
Verstöße
gegen die Gebrauchsanweisung des Riegl LR90-235/P
Bei einer Lasermessung mit dem Gerät Riegl LR90-235/P handelt
es
nach der Rechtsprechung um ein sogenanntes standardisiertes
Messverfahren. Hierunter
ist ein vereinheitlichtes (technisches) Verfahren zu verstehen, bei dem
die Bedingungen seiner Anwendbarkeit und sein Ablauf so festgelegt
sind, dass unter gleichen Voraussetzungen gleiche Ergebnisse zu
erwarten sind.
- in geeichtem Zustand,
- seiner Bauartzulassung entsprechend
- und gemäß der vom Hersteller mitgegebenen Gebrauchsanweisung
verwendet wird.
Insbesondere die nicht ordnungsgemäße Verwendung der Bedienungsanleitung liefert immer wieder Ansätze für eine Verteidigung.
Bei der Nichteinhaltung der Gebrauchsanweisung bzw. der Bedienungsanleitung des Riegl LR90-235/P kommt der Betroffene "dem Ziel" eines Freispruchs bzw. einer Einstellung des Verfahrens deutlich näher. Das Gerät kann dann nämlich nicht mehr als ein geeichtes Messgerät angesehen werden, weil das im Eichschein verbriefte Prüfergebnis bezüglich der Einhaltung der Fehlergrenzen für solche Fehlbedienung keine Gültigkeit besitzt.
Fehlerquellen des Riegl LR90-235/P
Eine häufige Fehlerquelle des Riegl LR90-235/P liegt in seiner fehlerhaften Bedienung. So müssen vor der Durchführung der Messung mit dem Riegl LR90-235/P nach der Bedienungsanleitung z.B. vier Tests durchgeführt worden sein, nämlich:
- Selbsttest
- Displaytest
- Test der Visiereinrichtung
- Nulltest
Nur wenn alle 4 Tests erfolgreich durchgeführt wurden, darf mit der amtlichen Messung begonnen werden. Nach der Gebrauchsanweisung der Firma Riegl Laser Measurement Systems GmbH, Seite 15, ist zum Test der Visiereinrichtung zunächst ein geeignetes Ziel (z.B. Mast, Verkehrszeichen, Gebäudekanten) auszuwählen.
Bei solchen und anderen Vorgaben der Bedienungsanleitung
unterlaufen bei Messungen immer wieder Fehler. So wurde in einem
Ordnungswidriglkeitenverfahren vor dem Amtsgericht
Rathenow beispielsweise festgestellt, dass bei einem Test als
feststehendes Ziel ein Leitpfosten in einer Entfernung von 292,0 m
angepeilt wurde. Entsprechend den
Vorgaben des Herstellers hätte der Leitpfosten aber in einer
Entfernung von etwa 150 und 200 m angepeilt werden müssen.
Folge
hiervon war, dass Messfehler nicht ausgeschlossen werden konnten und
der Betroffene freigesprochen wurde.
Wie bekomme ich die Bedienungsanleitung des Messgerätes Riegl LR90-235/P?
Um etwaige Messfehler bzw. Fehlerquellen ausfindig zu machen ist also zwingend erforderlich, die Bedienungsanleitung zu erhalten und genau zu untersuchen. Allerdings erhält die Bedienungsnaleitung des Messgerätes Riegl LR90-235/P natürlich nicht jeder. So ist es dem Betroffenen eines Bußgeldverfahrens nur möglich, die Gebrauchsanweisung über einen Anwalt zu erlangen.
Der Verteidiger des Betroffenen hat im Rahmen des
Bußgeldverfahrens, das eine
Geschwindigkeitsüberschreitung zum Gegenstand hat,
nämlich ein Recht auf Akteneinsicht in alle Unterlagen, die
auch dem Gericht oder dem Sachverständigen zur
Verfügung gestellt werden. Dieses Recht umfasst auch den
Einblick in die Bedienungsanleitung des Gerätes, mit dem die
Messung erfolgte. Um zu gewährleisten, dass der Anwalt des
Betroffenen die Bedienung und Aufstellung des konkret eingesetzten
Messgerätes nachvollziehen und überprüfen
kann, ist ihm die entsprechende Einsicht zu gewähren.
Weitere mögliche Messfehler beim Riegl LR90-235/P
Beim Riegl LR90-235/P kann es weiterhin zu Messfehlern kommen, wenn Messwerte von nachfahrenden oder überholenden Fahrzeugen ausgelöst werden. Sogar Messungen durch die Front- und Heckscheibe sowie den Innenraum des eigentlich zu messenden Fahrzeuges können möglich sein. Sodann wird nicht die Geschwindigkeit des Fahrzeugs des Betroffenen, sondern das nachfolgende Fahrzeug gemessen.
Entsprechende Fehlmessungen beim Riegl LR90-235/P kommen insbesondere dann vor, wenn die Zieloptik des Messgerätes nicht richtig justiert ist. Laut einer nicht repräsentativen Umfrage des ADAC bei den zuständigen Eichämtern sollen zwischen ein und sieben Prozent aller zur Eichung vorgestellten Geräte dejustiert gewesen sein. Ein entsprechender Fehler kann dazu führen, dass der Laserstrahl des Riegl LR90-235/P das zu messende Fahrzeug nicht richtig anvisiert. Auf diese Weise können Fahrzeuge bei der Messung verwechselt werden. Dies gilt umso mehr, wenn mehrere Fahrzeuge unmittelbar hintereinander fahren.
Grundsätzlich sollte daher mit dem Riegl LR90-235/P nur Fahrzeuge gemessen werden, die sich nicht im Pulk oder einer Kolonne bewegen, also sogenannte„freifahrende Fahrzeuge“. Andernfalls können Fahrzeugverwechselungen nicht sicher ausgeschlossen werden. Dies gilt umso mehr, da bei der Messung mit dem Riegl LR90-235/P keine Fotodokumentation erfolgt und Messungen teilweise über Entfernungen von mehreren hundert Metern erfolgen.
Die Definition des Begriffes „freifahrende Fahrzeuge“ wird durch die einzelnen Messbeamten unterschiedlich gehandhabt. In einigen Teilen Deutschlands sind Messungen von direkt hintereinander fahrenden Fahrzeugen erlaubt. Notwendig ist dann aber, dass der Messbeamte nach eigenem Ermessen den Messwert zuverlässig einem einzelnen Fahrzeug zuordnen kann, wozu sich dann aber Angaben im Messprotokoll finden lassen sollten.
Zweifel an der Messung wegen Fehler im Messprotokoll
Da bei Messungen mit dem Riegl-Messgerät keine Fotos von der Geschwindigkeitsüberschreitung gemacht werden, ist eine hinreichnde Dokumentation des Geschwindigkeitsverstoßes durch die eingesetzten Messbeamten erforderlich. Andernfalls können etwaige Fehler bei der Messung nicht ausgeschlossen werden. Aufgrund der Vielzahl der Messungen durch die Polizeibeamten können diese sich in einem - oftmals mehrere Monate später stattfindenden - Gerichtsverfahren selbstverständlich nicht mehr an alle Details der Geschwindigkeitsmessung erinnern. Umso mehr rückt das Messprotokoll in den Fokus. Das Messprotokoll zumRiegl LR90-235/P muss durch die eingesetzten Beamten so geführt werden,
- dass bei der Protokollierung des Ergebnisses der Messung Zahlendreher und Missverständnisse vermieden werden;
- dass sowohl der messende Beamte, als auch der Protokollführer das messende Ergebnis ablesen und sodann ordnungsgemäß im Messprotokoll dokumentieren (Vier-Augen-Prinzip);
- dass vor dem Geschwindigkeits-Messwert ein Pluszeichen“ oder Minuszeichen eingetragen wird;
- dass in dem Feld "Bemerkungen" Eintragungen vorgenommen werden, die eine Fehlmessung durch andere (nachfahrende)Fahrzeuge ausschließen lassen.
Sollten innerhalb des Messprotokolls Ungereimtheiten auftreten, können Zweifel an der Korrektheit der Messung angezeigt sein. Gerade eine genaue Sichtung des Messprotokolls ist unabdingbar, um mögliche Fehlern und Fehlerquellen ausfindig zu machen.
Wie oft kommt es zu Messfehlern bei Geschwindigkeitsmessungen?
Die Fragen "...und
wie sicher ist das Riegl LR90-235/P?" und "...wie oft kommen
Messfehler beim Riegl LR90-235/P vor?" lassen
sich nicht abschließend beantworten. Hierzu gibt es keine
statistischen
Erhebungen. Der Hersteller gibt entsprechende Zahlen nicht heraus.
Oftmals dürften Messfehler auch nicht bekannt werden.
Bußgeldverfahren mit Messfehlern werden oftmals ohne
großes Aufsehen
eingestellt. Zahlreiche Betroffene akzeptieren ein Bußgeld.
Und leider
ist zu vermuten, dass zahlreiche Messfehler durch die
Bußgeldbehörden oder die Gerichte übersehen
werden. Das sollte Ihnen nicht passieren.
Gemessen mit Riegl LR90-235/P? Das spricht für unsere Kanzlei?
Messfehler des Riegl LR90-235/P führen
regelmäßig zur Einstellung
des Verfahrens oder zu einem Freispruch. Der Messfehler muss aber auch
gefunden werden. Unsere Erfahrung zeigt, dass Messfehler oftmals
übersehen werden. Dies sollte Ihnen nicht passieren! Vertrauen Sie
auf
Kompetenz!
Wir
- beraten und vertreten sie rechtsicher und kompetent
- nehmen für Sie Akteneinsicht in die Bußgeldakte,
- überprüfen vollständig, ob etwaige Messfehler vorliegen,
- korrespondieren gegebenenfalls mit Ihrer Rechtsschutzversicherung und holen eine Kostenschutzzusage bzw. Deckungszusage ein
- helfen Ihnen ein Bußgeld oder ein Fahrverbot zu vermeiden
Wir vertreten Ihre
Interessen in Bußgeldsachen bundesweit. Rufen Sie
gleich unverbindlich an:
Wir informieren Sie unverbindlich über die Möglichkeiten, die Erfolgsaussichten und auch die zu erwartenden Kosten. Erst dann entscheiden Sie, ob Sie uns ein Mandat erteilen wollen. Wenn Sie sich für eine Beauftragung entscheiden, benötigen wir von Ihnen lediglich einige Unterlagen (z.B. Anhörungsbogen, Bußgeldbescheid,Daten der Rechtsschutzversicherun). Danach kümmern wir uns um alles Weitere.