Traffiphot S - Messfehler

Soweit sie geblitzt wurden und innerhalb des Anhörungsbogens oder des Bußgeldbescheids als Beweismittel (Traffipax) Traffiphot S oder TPH-S angegeben ist, so wurde Ihre Geschwindigkeit mit dem Messgerät Traffiphot-S des Herstellers JENOPTIK Robot GmbH gemessen. Dieser Artikel verschafft Ihnen einen ersten Überblick, welche Möglichkeiten es gibt, aufgrund etwaiger Messfehler des Traffiphot S eine Einstellung des Bußgeldverfahrens oder gar einen Freispruch zu erreichen. 

Unsere Anwaltskanzlei verteidigt Mandanten bundesweit bei Geschwindigkeitsverstößen, die mit dem Messgerät Traffiphot-S erfolgt sind. Zahlreiche Erfolge konnten wir bei einem Bußgeldverfahren mit einer konsequenten und zielgeichteten  anwaltlichen Vertretung und mit unserem guten Verständnis für Technik schon erzielen. Vertrauen Sie auf Kompetenz! Sprechen Sie uns an!

Funktionsweise des Traffiphot S 

Das Traffiphot S misst die Geschwindigkeit mit Hilfe dreier sogenannter Piezo-Sensor-Kabel, die in die Feinschichtdecke der Fahrbahn einlaminiert sind. Die Kabel verlaufen im rechten Winkel  zur Fahrtrichtung und registrieren den Überfahrzeitpunkt der Fahrzeugvorderräder eines zu messenden Fahrzeuges. Aus der Überfahrzeit zwischen den einzelnen Piezokabel errechnet des Traffiphot-S die Geschwindigkeit des Fahrzeuges auf Grundlage einer Weg/Zeit-Berechnung.

Bei dem Traffiphot S handelt es sich um einen fest installierten "Blitzer", also einem sogenannten "Starenkasten". Der optional einsetzbare Intelligente Piezo-Vorverstärker ermöglicht anhand des Gewichts die Unterscheidung zwischen PKWs und LKWs. Mit der Traffiphot S können mehrere Fahrstreifen überwacht werden. Sobald das Messgerät einen Geschwindigkeitsverstoß feststellt, fertigt es ein Foto von dem Betroffenen und seinem Fahrzeug.

Traffiphot S als standardisiertes Messverfahren


Die Geschwindigkeitsmessung im Koaxialkabelverfahren mit dem Geschwindigkeitsüberwachungsgerät Traffipax TraffiPhot S ist nach der Rechtsprechung ein sog. standardisiertes Messverfahren. Bei durchgeführten Messungen ist, soweit keine konkreten Anhaltspunkte für Messfehler gegeben sind, den Anforderungen an die tatrichterliche Beweiswürdigung grundsätzlich genüge getan, wenn in den Urteilsgründen das angewandte Messverfahren, der Messwert und der vorgenommene Toleranzabzug mitgeteilt werden. 

Voraussetzung hierfür ist aber, dass das TraffiPhot S von der Physikalisch Technischen Bundesanstalt (PTB) zugelassen und geeicht ist. Ferner muss die Messstrecke eichamtlich überprüft und festgestellt sein, dass die Funktionsprüfungen erfolgt und die Bedienungsvorschriften beachtet sind sowie die Gerätetoleranz angegeben ist . Andersherum bedeutet dies, dass das Traffiphot-S nicht als standardisiertes Messverfahren gelten kann, wenn

  • es nicht gemäß seiner Bedienungsanleitung  verwandt wird,
  • es nicht in geeichtem Zustand und seiner Bauartzulassung entsprechend verwendet wird und/oder
  • die Vorgaben der PTP (Physikalisch Teschnische Bundesanstalt)  nicht eingehalten wurden.

Insbesondere die nicht ordnungsgemäße Verwendung der Bedienungsanleitung zum Taffipax TraffiPhot S kann dazu führen, dass der Betroffene einer Geschwindigkeitsüberschreitung freigesprochen wird, weil dann etwaige Messfehler nicht mehr sicher ausgeschlossen werden können. Das im Eichschein verbriefte Prüfergebnis bezüglich der Einhaltung der Fehlergrenzen besitzt sodann keine Gültigkeit mehr.

Traffiphot-S - Messfehler aufgrund von Falschauslösungen


Messfehler beim Traffipax TraffiPhot S können insbesondere bei Falschauslösungen vorkommen. Die  Piezo-Sensor-Kabel liegen - wie ausgeführt - in der Fahrbahn und sind dadurch intensiven Belastungen - z.B. durch darüber fahrende Fahrzeuge - ausgesetzt. Aber auch aufgrund hoher Temperaturschwankungen, Achslasten von Schwertransportern oder zahlreichen Bremsmanövern kann es zu einer Veränderung des Abstands der Messschleifen kommen. Schäden an solchen Sensoren ergeben sich beispielsweise aber auch in der Winterzeit, wenn Schneeräummaschinen die Straßenoberfläche traktieren. Eine solche Veränderung kann wiederum zu Messfehlern beim Traffiphot S führen.

Untersuchungen in der Vergangenheit haben gezeigt, dass entsprechende Fehlauslösungen beim Traffiphot S aufgrund defekter Messkabeln nicht selten vorkommen. Auch die Physikalisch-Technische Bundesanstalt hat dies erkannt und aus diesem Grund die sogenannte Piezo-Richtlinie herausgegeben.

Die Koaxialkabel des Traffiphot S müssen nach dieser Richtlinie nunmehr gesondert und nachweisbar - in der Regel alle 6 Monate - geprüft werden. Ob eine entsprechende Überprüfung erfolgte, lässt sich anhand der sogenannten Lebensakte zu dem eingesetzten Messgerät ermitteln. Ohne eine entsprechende Prüfung, worüber eine gesonderte Bescheinigung vorliegen muss, kann eine einwandfreie Funktion oder ein vorschriftgemäßer Schleifenabstand der Koaxialkabel nicht garantiert werden.

Etwaig auftretende Fehler an Piezo-Sensor-Kabel des Traffiphot S  können insbesondere sein:

  • Die Sensoren weisen Risse auf, so dass Feuchtigkeit eintreten kann.
  • Bei Sensoren, die vollständig in den Fahrbahnbelag eingegossen sind, weist die Vergussmasse selbst kleine Risse auf

Liegen entsprechende Beschädigungen vor, so können durch Fahrbahnschwingungen ausreichend hohe Anregungsimpulse erzeugt werden, die zu Fehlmessungen führen.

Häufige Messwertannullationen weisen beim Traffipax Traffiphot S auf Messfehler hin


Ein klares Indiz für mögliche Messfehler beim Traffipax Traffiphot S sind häufige Messwertannullationen. Wenn das Traffiphot S von sich aus zahlreiche Messergebnisse verwirft, ist dies ein Anzeichen dafür, dass die Sensoren nicht ordnungsgemäß arbeiten. Zahlreiche Annulationen können aber auch ein Indiz dafür sein, dass eine sogenannte "labile Fahrbahndecke" vorliegt. Bei solchen "labilen Fahrbahndecken" besteht die Gefahr, dass der Fahrbahnbelag durch Radlastschwankungen zu schwingen beginnt.

Falls der Anteil der vom Gerät verworfenen Messungen zumindest 20% der beobachteten Durchfahrten übersteigt, darf die Messstelle nicht mehr verwendet werden, da ansonsten die Gefahr besteht, dass aussergewöhnliche Ümstände vorliegen, die Fehlmessungen nach sich ziehen können.

Wie oft passieren Messfehler?


Wie oft es zu Messfehlern beim Traffiphot S kommt, kann nur schwerlich beurteilt werden, weil es hierzu keine statistischen Werte gibt. Entsprechende Werte dürften auch nur schwer zu ermitteln sein, weil 

  • zahlreiche Betroffene ein Bußgeld akzeptieren und keinen Einspruch einlegen.
  • zahlreiche Verfahren ohne großes Aufsehen eingestellt werden
  • zahlreiche Messfehler vermutlich durch die Bußgeldbehörden und die Gerichte übersehen werden.

Eine anerkannte Sachverständigen-Organisation hat aber im Rahmen eines groß angelegten Untersuchung zu zahlreichen Messgeräten allgemein festgestellt, dass bei ca. 2000 überprüften Geschwindigkeitsmessungen 

  • 5 Prozent der Messungen technisch nicht verwertbar waren,
  •  weitere 62 Prozent im Hinblick auf die Beweisführung mängelbehaftet  waren
  • und 18 % der Bußgeldbescheide Formfehler beinhalteten.

Damit waren lediglich ein kleiner Teil der überprüften Bußgeldbescheide und der zugrunde liegenden Geschwindigkeitsmessungen nicht zu beanstanden. Die weit überwiegende Anzahll der Bußgeldbescheide war fehlerhaft. 

Gemeesen mit Traffiphot-S - Darum sollten sie uns beauftragen!


Gerade Messfehler des Traffiphot S führen regelmäßig zur Einstellung des Verfahrens oder zu einem Freispruch. Entscheidend ist aber, dass der Messfehler auch gefunden wird. Unsere Erfahrung zeigt, dass Messfehler oftmals übersehen werden. Dies sollte Ihnen nicht passieren! Vertrauen Sie auf Kompetenz!  

Wir 

  • nehmen für Sie Akteneinsicht in die zugrundeliegende Bußgeldakte,
  • beraten und vertreten sie rechtsicher und kompetent
  • überprüfen vollständig, ob etwaige Messfehler vorliegen,
  • korrespondieren gegebenenfalls mit Ihrer Rechtsschutzversicherung und holen eine Kostenschutzzusage bzw. Deckungszusage ein
  • und helfen Ihnen ein Bußgeld oder ein Fahrverbot zu vermeiden

Wir vertreten Ihre Interessen in Bußgeldsachen bundesweit. Rufen Sie gleich unverbindlich an:

Traffiphot S

Wir informieren Sie kostenfrei über die Möglichkeiten, die Erfolgsaussichten und auch die zu erwartenden Kosten in Ihrer Bußgeldsache. Erst dann entscheiden Sie, ob Sie uns ein Mandat erteilen wollen. Wenn Sie sich für eine Beauftragung entscheiden, benötigen wir von Ihnen lediglich einige Unterlagen (z.B. Anhörungsbogen, Bußgeldbescheid,Daten der Rechtsschutzversicherun). Danach kümmern wir uns um alles Weitere.