Traffiphot S - Messfehler
Soweit sie geblitzt wurden und innerhalb des Anhörungsbogens oder des Bußgeldbescheids als Beweismittel (Traffipax) Traffiphot S oder TPH-S angegeben ist, so wurde Ihre Geschwindigkeit mit dem Messgerät Traffiphot-S des Herstellers JENOPTIK Robot GmbH gemessen. Dieser Artikel verschafft Ihnen einen ersten Überblick, welche Möglichkeiten es gibt, aufgrund etwaiger Messfehler des Traffiphot S eine Einstellung des Bußgeldverfahrens oder gar einen Freispruch zu erreichen.
Unsere Anwaltskanzlei verteidigt Mandanten bundesweit bei Geschwindigkeitsverstößen, die mit dem Messgerät Traffiphot-S erfolgt sind. Zahlreiche Erfolge konnten wir bei einem Bußgeldverfahren mit einer konsequenten und zielgeichteten anwaltlichen Vertretung und mit unserem guten Verständnis für Technik schon erzielen. Vertrauen Sie auf Kompetenz! Sprechen Sie uns an!
Funktionsweise des Traffiphot S
Das Traffiphot S misst die Geschwindigkeit mit Hilfe dreier sogenannter Piezo-Sensor-Kabel, die in die Feinschichtdecke der Fahrbahn einlaminiert sind. Die Kabel verlaufen im rechten Winkel zur Fahrtrichtung und registrieren den Überfahrzeitpunkt der Fahrzeugvorderräder eines zu messenden Fahrzeuges. Aus der Überfahrzeit zwischen den einzelnen Piezokabel errechnet des Traffiphot-S die Geschwindigkeit des Fahrzeuges auf Grundlage einer Weg/Zeit-Berechnung.
Bei dem Traffiphot S
handelt es sich um einen fest installierten "Blitzer", also einem
sogenannten "Starenkasten". Der optional einsetzbare
Intelligente Piezo-Vorverstärker ermöglicht anhand
des Gewichts die Unterscheidung zwischen PKWs und LKWs. Mit
der Traffiphot S können mehrere Fahrstreifen
überwacht werden. Sobald das Messgerät einen
Geschwindigkeitsverstoß feststellt, fertigt es ein Foto von
dem Betroffenen und seinem Fahrzeug.
Traffiphot S als standardisiertes Messverfahren
Die
Geschwindigkeitsmessung im Koaxialkabelverfahren mit dem
Geschwindigkeitsüberwachungsgerät Traffipax TraffiPhot
S ist nach der Rechtsprechung ein sog. standardisiertes Messverfahren.
Bei durchgeführten Messungen ist, soweit
keine konkreten Anhaltspunkte für Messfehler gegeben sind, den
Anforderungen an die tatrichterliche Beweiswürdigung
grundsätzlich genüge getan, wenn in den
Urteilsgründen das angewandte Messverfahren, der Messwert und
der vorgenommene Toleranzabzug mitgeteilt werden.
Voraussetzung hierfür ist aber, dass
das TraffiPhot
S von der Physikalisch Technischen Bundesanstalt (PTB) zugelassen und
geeicht ist. Ferner muss die Messstrecke eichamtlich
überprüft und festgestellt sein, dass die
Funktionsprüfungen erfolgt und die Bedienungsvorschriften
beachtet sind sowie die Gerätetoleranz angegeben ist .
Andersherum bedeutet dies, dass das Traffiphot-S nicht als
standardisiertes Messverfahren
gelten kann, wenn
- es nicht gemäß seiner Bedienungsanleitung verwandt wird,
- es nicht in geeichtem Zustand und seiner Bauartzulassung entsprechend verwendet wird und/oder
- die Vorgaben der PTP (Physikalisch Teschnische Bundesanstalt) nicht eingehalten wurden.
Insbesondere die nicht ordnungsgemäße
Verwendung der
Bedienungsanleitung zum Taffipax TraffiPhot S kann dazu
führen, dass
der Betroffene einer Geschwindigkeitsüberschreitung
freigesprochen
wird, weil dann etwaige Messfehler nicht mehr sicher ausgeschlossen
werden können. Das im Eichschein
verbriefte Prüfergebnis bezüglich der Einhaltung der
Fehlergrenzen besitzt sodann keine
Gültigkeit
mehr.
Traffiphot-S - Messfehler aufgrund von Falschauslösungen
Messfehler beim Traffipax TraffiPhot S können insbesondere bei Falschauslösungen vorkommen. Die Piezo-Sensor-Kabel liegen - wie ausgeführt - in der Fahrbahn und sind dadurch intensiven Belastungen - z.B. durch darüber fahrende Fahrzeuge - ausgesetzt. Aber auch aufgrund hoher Temperaturschwankungen, Achslasten von Schwertransportern oder zahlreichen Bremsmanövern kann es zu einer Veränderung des Abstands der Messschleifen kommen. Schäden an solchen Sensoren ergeben sich beispielsweise aber auch in der Winterzeit, wenn Schneeräummaschinen die Straßenoberfläche traktieren. Eine solche Veränderung kann wiederum zu Messfehlern beim Traffiphot S führen.
Untersuchungen in der Vergangenheit haben gezeigt, dass entsprechende Fehlauslösungen beim Traffiphot S aufgrund defekter Messkabeln nicht selten vorkommen. Auch die Physikalisch-Technische Bundesanstalt hat dies erkannt und aus diesem Grund die sogenannte Piezo-Richtlinie herausgegeben.
Die Koaxialkabel des Traffiphot S müssen nach dieser Richtlinie nunmehr gesondert und nachweisbar - in der Regel alle 6 Monate - geprüft werden. Ob eine entsprechende Überprüfung erfolgte, lässt sich anhand der sogenannten Lebensakte zu dem eingesetzten Messgerät ermitteln. Ohne eine entsprechende Prüfung, worüber eine gesonderte Bescheinigung vorliegen muss, kann eine einwandfreie Funktion oder ein vorschriftgemäßer Schleifenabstand der Koaxialkabel nicht garantiert werden.
Etwaig auftretende Fehler an Piezo-Sensor-Kabel des Traffiphot S können insbesondere sein:
- Die Sensoren weisen Risse auf, so dass Feuchtigkeit eintreten kann.
- Bei Sensoren, die vollständig in den Fahrbahnbelag eingegossen sind, weist die Vergussmasse selbst kleine Risse auf
Liegen entsprechende Beschädigungen vor, so können durch Fahrbahnschwingungen ausreichend hohe Anregungsimpulse erzeugt werden, die zu Fehlmessungen führen.
Häufige Messwertannullationen weisen beim Traffipax Traffiphot S auf Messfehler hin
Ein klares Indiz für mögliche Messfehler beim Traffipax Traffiphot S sind häufige Messwertannullationen. Wenn das Traffiphot S von sich aus zahlreiche Messergebnisse verwirft, ist dies ein Anzeichen dafür, dass die Sensoren nicht ordnungsgemäß arbeiten. Zahlreiche Annulationen können aber auch ein Indiz dafür sein, dass eine sogenannte "labile Fahrbahndecke" vorliegt. Bei solchen "labilen Fahrbahndecken" besteht die Gefahr, dass der Fahrbahnbelag durch Radlastschwankungen zu schwingen beginnt.
Falls der Anteil der vom Gerät verworfenen Messungen
zumindest 20% der beobachteten Durchfahrten übersteigt, darf
die Messstelle nicht mehr verwendet werden, da ansonsten die Gefahr
besteht, dass aussergewöhnliche Ümstände
vorliegen, die Fehlmessungen nach sich ziehen können.
Wie oft passieren Messfehler?
Wie oft es zu Messfehlern beim Traffiphot S kommt, kann nur schwerlich beurteilt werden, weil es hierzu keine statistischen Werte gibt. Entsprechende Werte dürften auch nur schwer zu ermitteln sein, weil
- zahlreiche Betroffene ein Bußgeld akzeptieren und keinen Einspruch einlegen.
- zahlreiche Verfahren ohne großes Aufsehen eingestellt werden
- zahlreiche Messfehler vermutlich durch die
Bußgeldbehörden und
die Gerichte übersehen
werden.
Eine anerkannte Sachverständigen-Organisation hat aber im Rahmen eines groß angelegten Untersuchung zu zahlreichen Messgeräten allgemein festgestellt, dass bei ca. 2000 überprüften Geschwindigkeitsmessungen
- 5 Prozent der Messungen technisch nicht verwertbar waren,
- weitere 62 Prozent im Hinblick auf die Beweisführung mängelbehaftet waren
- und 18 % der Bußgeldbescheide Formfehler beinhalteten.
Damit waren lediglich ein kleiner Teil der überprüften Bußgeldbescheide und der zugrunde liegenden Geschwindigkeitsmessungen nicht zu beanstanden. Die weit überwiegende Anzahll der Bußgeldbescheide war fehlerhaft.
Gemeesen mit Traffiphot-S - Darum sollten sie uns beauftragen!
Gerade Messfehler des Traffiphot S führen
regelmäßig zur Einstellung
des Verfahrens oder zu einem Freispruch. Entscheidend ist aber, dass
der Messfehler auch
gefunden wird. Unsere Erfahrung zeigt, dass Messfehler oftmals
übersehen werden. Dies sollte Ihnen nicht passieren! Vertrauen Sie
auf
Kompetenz!
Wir
- nehmen für Sie Akteneinsicht in die zugrundeliegende Bußgeldakte,
- beraten und vertreten sie rechtsicher und kompetent
- überprüfen vollständig, ob etwaige Messfehler vorliegen,
- korrespondieren gegebenenfalls mit Ihrer Rechtsschutzversicherung und holen eine Kostenschutzzusage bzw. Deckungszusage ein
- und helfen Ihnen ein Bußgeld oder ein Fahrverbot zu vermeiden
Wir vertreten Ihre
Interessen in Bußgeldsachen bundesweit. Rufen Sie
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Wir informieren Sie kostenfrei über die Möglichkeiten, die Erfolgsaussichten und auch die zu erwartenden Kosten in Ihrer Bußgeldsache. Erst dann entscheiden Sie, ob Sie uns ein Mandat erteilen wollen. Wenn Sie sich für eine Beauftragung entscheiden, benötigen wir von Ihnen lediglich einige Unterlagen (z.B. Anhörungsbogen, Bußgeldbescheid,Daten der Rechtsschutzversicherun). Danach kümmern wir uns um alles Weitere.