Riegl
FG 21-P - Messfehler
Unsere Kanzlei verteidigt bundesweit Mandanten bei Geschwindigkeitsverstößen, die mit dem Messgerät Riegl FG 21-P erfolgt sind. Zahlreiche Erfolge konnten wir mit Sachverstand und unserem Gespür für Technik schon erstreiten. Profitieren auch Sie hiervon! Rufen Sie gleich an!
Dieser Artikel verschafft Ihnen einen ersten Überblick über die Funktionsweise des Riegl FG 21-P. Zudem wird erklärt. welche Möglichkeiten es gibt, aufgrund etwaiger Messfehler des Riegl FG 21-P eine Einstellung des Bußgeldverfahrens oder gar einen Freispruch zu erreichen.
Riegl FG 21-P - Funktionsweise
Bei der Geschwindigkeitsmessung mit dem Riegl FG 21-P handelt es sich um ein Laser-Messverfahren. Dabei wird die Geschwindigkeit durch die Veränderung der Entfernung zwischen zwei Laserimpulsen ermittelt, die von dem Gerät ausgestrahlt werden. Treffen diese Impulse auf ein bewegtes Objekt (Fahrzeug), kann aus der Veränderung der Entfernungen von der Software des Geräts die Geschwindigkeit des Objekts errechnet werden.
Zumeist wird das Riegl FG 21-P durch Polizeibeamte am Straßenrand auf einem dreibeinigen Gestell benutzt. Teilweise kommt das Messgerät aber auch als Laserpistole zum Einsatz (sog. Hand-Held-Betrieb). Es kann die Geschwindigkeiten sowohl von ankommenden, als auch von sich entfernenden Fahrzeugen ermittelt werden.
Eine Besonderheit ist, dass bei der Geschwindigkeitsmessung mit dem Lasermessgerät Riegl FG 21-P der Messvorgang nicht dokumentiert wird. Es werden also keine Beweisfotos gefertigt. Deshalb kann oftmals auch nur noch im Nachhinein – bei genauer Auswertung der Bußgeldakte bzw. im Rahmen der Befragung der Messbeamten – geklärt werden, ob die jeweilige Geschwindigkeitsmessung ordnungsgemäß abgelaufen ist oder aber, ob Messfehler vorliegen.
Fehlerquellen beim Riegl FG 21-P
Bei Geschwindigkeitsmessungen mit dem Riegl FG 21-P handelt es sich um
ein in der Rechtsprechung anerkanntes (standardisiertes) Messverfahren.
Damit die
Bußgeldbehörde bzw. der Bußgeldrichter
aber von einer
ordnungsgemäß durchgeführten
Geschwindigkeitsmessung
ausgehen darf, muss das Riegl FG 21-P zumindest
- in geeichtem Zustand,
- seiner Bauartzulassung entsprechend
- und gemäß der vom Hersteller mitgegebenen Gebrauchsanweisung
angewandt werden. Liegen diese Voraussetzungen nicht vor, können Messfehler nicht ausgeschlossen werden.
Gerade die nicht ordnungsgemäße Anwendung der Bedienungsanleitung, bildet oftmals eine Fehlerquelle bei der Durchführung der Geschwindigkeitsmessung. So sieht die Bedienungsanleitung des Riegl FG 21-P zum Beispiel vor jedem Messbeginn vier Tests vor, nämlich:
- Selbsttest
- Displaytest
- Test der Visiereinrichtung
- Nulltest
Nur wenn alle 4 Tests erfolgreich durchgeführt
wurden, darf mit
der amtlichen Messung durch die Messbeamten begonnen werden.
Werden die Tests nicht oder nicht ordnungsgemäß
durchgeführt, liegt ein Verstoß gegen die
Bedienungsanleitung vor. Folge ist sodann oftmals eine Einstellung des
Verfahrens.
Messfehler aufgrund fehlerhafter Messwertzuordnung
Eine weitere Fehlerquelle liegt in der falschen Ausrichtung der Visieroptik des Riegl FG 21-P durch den Messbeamten. Bei einer fehlerhaften Ausrichtung des Visiers kann es zu folgenden Fehlern kommen:
- Die Messwerte werden von nachfahrenden oder überholenden Fahrzeugen ausgelöst .
- Die Messung erfolgt durch die Front- und Heckscheibe sowie den Innenraum des eigentlich zu messenden Fahrzeuges, mit der Folge, dass die Geschwindigkeit des dahinter fahrenden Fahrzeugs gemessen wird.
Der Fehler kann aber nicht nur beim Messbeamten, sondern auch in der Visieroptik selbst liegen. Laut einer nicht repräsentativen Umfrage des ADAC bei den zuständigen Eichämtern sollen zwischen ein und sieben Prozent aller zur Eichung vorgestellten Geräte dejustiert gewesen sein. Ein entsprechender Fehler kann ebenfalls dazu führen, dass der Laserstrahl des Riegl FG 21-P das zu messende Fahrzeug nicht richtig anvisiert.
Eine Fehlmessung ist weiterhin möglich, wenn die Messung durch die Seiten- oder Heckscheibe des Messfahrzeuges oder durch die Glasscheibe einer Bushaltestelle erfolgt ist. In wissenschaftlichen Versuchen konnte nachgewiesen werden, dass bei der Transmission eines Laserstrahls durch eine Scheibe eine Art „Knickstrahlreflexion“ entsteht, die in Verbindung mit einem zweiten PKW eine Fehlzuordnung des Messwertes zur Folge haben kann.
Zweifel an der Richtigkeit der Messung wegen Fehler im Messprotokoll
Bei der Geschwindigkeitsmessung mit dem Riegl FG 21-P werden - wie gesagt - keine Beweisfotos gefertigt. Insofern kommmt dem - bei jeder Messung durch den Messbeamten auszufüllenden - Messprotokoll eine wichtige Beweisfunktion zu. Das Messprotokoll zum Riegl FG 21-P sollte durch die eingesetzten Beamten so geführt werden, dass
- bei der Protokollierung des Ergebnisses der Messung Zahlendreher und Missverständnisse vermieden werden;
- zulaufender Verkehr mit einem Pluszeichen, abfließender Verkehr mit einem Minuszeichen dokumentiert wird;
- in dem Feld "Bemerkungen" Eintragungen vorgenommen werden, die eine Fehlmessung durch andere Fahrzeuge ausschließen lassen.
Sollten innerhalb des Messprotokolls Ungereimtheiten
auftreten,
können Zweifel an der Korrektheit der Messung
angezeigt
sein. Gerade eine genaue Sichtung des Messprotokolls ist also
unabdingbar,
um mögliche Fehler und Fehlerquellen beim Riegl FG 21-P
ausfindig zu machen.
Sie wurden mit dem Riegl FG 21 P gemessen? Beauftragen Sie uns!
Messfehler des Riegl FG 21-P führen
regelmäßig zur Einstellung
des Verfahrens oder zu einem Freispruch. Entgegen landläufiger
Meinung, sind Fehler innerhalb des Bußgeldverfahrens auch keineswegs eine Seltenheit. So
hat
eine Organisation von Sachverständigen im Rahmen einer
groß
angelegten Untersuchung zu mehreren
Messgeräten festgestellt,
dass bei ca. 2000 überprüften
Geschwindigkeitsmessungen
- 5 Prozent der Messungen technisch nicht verwertbar waren,
- weitere 62 Prozent im Hinblick auf die Beweisführung mängelbehaftet waren
- und 18 % der Bußgeldbescheide Formfehler beinhalteten.
Der Fehler muss aber auch gefunden werden. Unsere Erfahrung zeigt, dass Messfehler oftmals übersehen werden. Dies sollte Ihnen nicht passieren! Beauftragen SIe uns!
Wir
- beraten und vertreten sie rechtsicher und kompetent
- nehmen für Sie Akteneinsicht in die Bußgeldakte,
- überprüfen vollständig, ob etwaige Messfehler vorliegen,
- korrespondieren gegebenenfalls mit Ihrer Rechtsschutzversicherung und holen eine Kostenschutzzusage bzw. Deckungszusage ein
- helfen Ihnen ein Bußgeld oder ein Fahrverbot zu vermeiden
Wir vertreten Ihre Interessen in Bußgeldsachen bundesweit. Rufen Sie gleich unverbindlich an:
Wir informieren Sie unverbindlich über die Möglichkeiten, die Erfolgsaussichten und auch die zu erwartenden Kosten. Erst dann entscheiden Sie, ob Sie uns ein Mandat erteilen wollen. Wenn Sie sich für eine Beauftragung entscheiden, benötigen wir von Ihnen lediglich einige Unterlagen (z.B. Anhörungsbogen, Bußgeldbescheid,Daten der Rechtsschutzversicherun). Danach kümmern wir uns um alles Weitere.