Provida 2000 Modular - Messfehler
Wir verteidigen bundesweit Mandanten bei Geschwindigkeitsverstößen, die mit dem Messgerät Provida 2000 bzw. Provida 2000 Modular erfolgt sind. Einen ersten Überblick über die Funktionsweise und Beispiele für etwaige Messfehler des Provida 2000 erhalten Sie in diesem Artikel.
Zahlreiche Erfolge konnten wir mit einer konsequenten und zielgeichteten anwaltlichen Verteidigung und unserem technischen Verständnis schon erzielen. Profitieren auch Sie hiervon! Sprechen Sie uns an! Wir vertreten Mandanten deutschlanweit gegen Geschwindigkeitsverstöße, die mit dem Provida 2000 festgestellt wurden.
Provida 2000 - Funktionsweise
Die Funktionsweise des Provida 2000 basiert zumeist darauf, dass die Geschwindigkeitsmessung durch ein sogenanntes Nachfahren erfolgt. Dabei wird der Betroffenen durch ein ziviles Polizeifahrzeug verfolgt, dass mit einer Front- und eine Heckkamera ausgestattet ist. Das Polizeifahrzeug hält dabei über eine bestimmte Distanz einen festen Abstand zum gemessenen Fahrzeug. Die Geschehnisse werden durch Knopfdruck des Messbeamten auf Video aufgezeichnet.
Die Geschwindigkeit des zu messeneden Fahrzeuges wird dabei anhand der Geschwindigkeit des Polizeifahrzeugs bestimmt. Im eigentlichen Sinne wird also beim Nachfahren mit dem Provida Modular 2000 nicht die Geschwindigkeit des Betroffenen bestimmt, sondern das Tempo lediglich von dem Polizeifahrzeug "abgeleitet".
Das System des ProVida 2000 ist sowohl zur Geschwindigkeits- als auch zur gleichzeitigen Abstandsmessung seit vielen Jahren deutschlandweit in ständigem Gebrauch und als standardisiertes Messverfahren für Geschwindigkeitsmessungen anerkannt. Unter dem Begriff des standardisierten Messverfahrens ist ein vereinheitlichtes (technisches) Verfahren zu verstehen, bei dem die Bedingungen seiner Anwendbarkeit und sein Ablauf so festgelegt sind, dass unter gleichen Voraussetzungen gleiche Ergebnisse zu erwarten sind. Gleiche Voraussetzungen liegen aber nur dann vor, dass das Gerät
- in geeichtem Zustand,
- seiner Bauartzulassung entsprechend
- und gemäß der vom Hersteller mitgegebenen Gebrauchsanweisung
verwendet wird.
Insbesondere die nicht ordnungsgemäße Verwendung der Bedienungsanleitung führt aber immer wieder dazu, dass die erfolgte Messung wegen etwaiger Messfehler nicht verwertbar ist.
Zwischenziel einer guten anwaltlichen Verteidigung innerhalb eines Bußgeldverfahrens gegen Geschwindigkeitsmessungen mit dem Provida 2000 muss es daher stets sein, Bedienungsfehler beim Messgerät ausfindig zu machen. Unsere Erfahrung zeigt, dass dies durch andere Anwälte aber oftmals nur ungenügend oder teilweise garnicht gemacht wird. Man zieht gleichsam unbewaffnet ins Gefecht. Dies sollte Ihnen nicht passieren!
Nicht immer ist das Video des Provida 2000 als Beweismittel zulässig
Stets ist zu untersuchen, ob das Video des Provida 2000 auch verwertbar sind oder einem sogenannten Beweisverwertungsverbot unterliegt. Sollte das Video nicht verwertbar sein, führt dies nämlich regelmäßig zu einer Einstellung des Verfahrens.
Beweisverwertungsverbote sind beim Provida 2000 keine Seltenheit:
Das Bundesverfassungsgericht entschied, dass in der Videoaufzeichnung mit dem Provida 2000 ein Eingriff in das informationelle Selbstbestimmung des Betroffenen liegt. Dieses Recht umfasst die Befugnis des Einzelnen, grundsätzlich selbst zu entscheiden, wann und innerhalb welcher Grenzen persönliche Lebenssachverhalte offenbart werden, und daher grundsätzlich selbst über die Preisgabe und Verwendung persönlicher Daten zu bestimmen.
Die Videoaufnahme mit dem Provida 2000 ist nach dem Bundesverfassungsgericht nur dann gerechtfertigt, wenn der Verdacht einer Ordnungswidrigkeit sich zu einer gewissen Dichte entwickelt hat. Die Messung mit dem Provida Modular 2000 muss also anlassbezogen gewesen sein. Der Messbeamte darf die Provida-Kamera erst dann einschalten, wenn der Betroffenen den Geschwindigkeitsverstoß bereits begeht oder zumindest dazu ansetzt, also nur bei einem so genannten Anfangsverdacht. Andernfalls kann die durch das Provida 2000 Modular gefertigte Videoaufzeichnung regelmäßig nicht verwendet werden. Die Geschwindigkeitsüberschreitung ist sodann nicht nachweisbar und das Verfahren wird regelmäßig eingestellt.
War die Videoaufzeichnung also nicht anlassbezogen (da kein Anfangsverdacht einer Geschwindigkeitsüberschreitung) und hat der Messbeamte gleichwohl das Videosystem des Provida 2000 Modular gestartet, führt dies regelmäßig dazu, dass das Video nicht verwertbar ist. Ob dies der Fall ist, kann allerdings nur anhand der Ermittlungsakte (Akteneinsichtrecht des Anwalts) bzw. anhand der in der Ermittlungsakte befindlichen Videoaufnahme bestimmt werden.
Messfehler beim Provida 2000 Modular aufgrund Abstandsveränderungen
Bei der Nachfahr-Messung mit dem Provida 2000 modular ist weiterhin erforderlich, dass der Abstand bei Beginn und bei Ende der Messung überprüft wird. Ausschlaggebend ist, dass der Abstand zwischen beiden Fahrzeugen bei Messende nicht geringer ist als bei Messbeginn. Andernfalls ist nämlich klar, dass das Polizeifahrzeug schneller gefahren ist, als das zu messende Fahrzeug, da es dieses ja schließlich eingeholt hat. Da die Geschwindigkeit des zu messenden Fahrzeugs von der Geschwindigkeit des Polizeifahrzeugs abgeleitet wird, liegt sodann ein Messfehler des Provida 2000 Modular vor.
Weitere Fehlerquellen des Provida 2000 Modular, die zu Messfehlern führen können
Weitere Fehler bei der Messung, die gegebenefalls zu Messfehlern führen sind:
- Bei einem Reifenwechsel von Winter- zu Sommerreifen ist keine Neueichung vorgenommen worden, wodurch Messfehler nicht mehr sicher ausgeschlossen werden können
- Bei der Bestimmung der Fahrzeughöhe können Fehlangaben auftreten, in deren Folge die Geschwindigkeitsberechnung vollständig fehlerhaft wird.
- Die Eichscheine zum Provida 2000 modular / die Schulungsnachweise der Polizeibeamten für das Messgerät sind nicht vorhanden bzw. nicht ordnungsgemäß dokumentiert
Wie oft kommt es zu Messfehlern bei Geschwindigkeitsmessungen?
Die Frage "...und wie sicher ist das Provida 2000 Modular?" oder die Frage "...wie oft kommen Messfehler beim Provida 2000 Modular vor?" lassen sich nicht abschließend beantworten. Selbstverständlich gibt es keine statistischen Erhebungen, mit welchem Prozentanteil beim Provida 2000 modular Messfehler vorkommen. Der Hersteller gibt entsprechende Zahlen nicht heraus. Bußgeldverfahren mit Messfehlern werden oftmals ohne großes Aufsehen eingestellt. Zahlreiche Betroffene akzeptieren aber auch ein Bußgeld. Und leider ist zu vermuten, dass zahlreiche Messfehler durch die Bußgeldbehörden, die Gerichte und leider auch durch Anwaltskollegen übersehen werden.
Eine renommierte Sachverständigen-Organisation hat aber im Rahmen eines groß angelegten und allgemeinen Untersuchung festgestellt, dass bei ca. 2000 überprüften Geschwindigkeitsmessungen
- 5 Prozent der Messungen Fehler aufwiesen und technisch nicht verwertbar waren,
- weitere 62 Prozent im Hinblick auf die Beweisführung mängelbehaftet waren
- und 18 % der Bußgeldbescheide Formfehler beinhalteten.
Damit wiesen nach dieser Studie die große Mehrzahl der Bußgeldverfahren Fehler auf.
Gemessen mit Provida 2000? Das spricht für unsere Kanzlei?
Messfehler des Provida 2000 modular führen
regelmäßig zur Einstellung des Verfahrens oder zu
einem
Freispruch. Der Messfehler muss aber auch gefunden werden. Unsere
Erfahrung zeigt, dass Messfehler oftmals übersehen werden. Dies
sollte Ihnen nicht passieren! Vertrauen Sie auf Kompetenz!
Wir
- beraten und vertreten sie rechtsicher und kompetent
- nehmen für Sie Akteneinsicht in die Bußgeldakte,
- überprüfen vollständig, ob etwaige Messfehler vorliegen,
- korrespondieren gegebenenfalls mit Ihrer Rechtsschutzversicherung und holen eine Kostenschutzzusage bzw. Deckungszusage ein
- helfen Ihnen ein Bußgeld oder ein Fahrverbot zu vermeiden
Wir vertreten Ihre
Interessen in Bußgeldsachen bundesweit. Rufen Sie
gleich unverbindlich an:
Wir informieren Sie unverbindlich über die Möglichkeiten, die Erfolgsaussichten und auch die zu erwartenden Kosten. Erst dann entscheiden Sie, ob Sie uns ein Mandat erteilen wollen. Wenn Sie sich für eine Beauftragung entscheiden, benötigen wir von Ihnen lediglich einige Unterlagen (z.B. Anhörungsbogen, Bußgeldbescheid,Daten der Rechtsschutzversicherun). Danach kümmern wir uns um alles Weitere.