ESO ES 3.0 - Beeinflussen vorauslaufende Schatten die Geschwindigkeitsmessung?

Das zur Verkehrüberwachung eingesetzte Messgerät ESO ES 3.0 ist deutschlandweit im Einsatz. Dabei wird gerade in letzter Zeit vermehrt über die Zuverlässigkeit des ESO 3.0 diskutiert. Hintergrund der Diskussion ist, dass in Einzelfällen nicht die Geschwindigkeit des betroffenen Fahrzeuges, sondern die Geschwindigkeit des (vorauslaufenden) Schattens des Fahrzeuges gemessen werden soll.

ESO 3.0 - Geschwindigkeitsmessung mit Helligkeitssensoren


Das ESO 3.0 misst mit Hilfe eines Sensorkopfes, der seitlich am Straßenrand aufgestellt wird. Dieser Sensorkopf ist mit fünf optischen Helligkeitssensoren versehen. Sobald ein Fahrzeug an diesem Sensorkopf vorbeifährt, wird in jedem der fünf Sensoren ein Helligkeitsprofil des gemessenen Fahrzeuges erfasst, digitalisiert und gespeichert. 

Aus den abgetasteten Helligkeitsprofilenvon von dreien der fünf parallelen Sensoren wird die Zeit ermittelt, an dem der Helligkeitsunterschied eingetreten ist. Anhand des Zeitunterschiedes zwischen den einzelenen Helligkeitsunterschieden kann sodann die Geschwindigkeit des vorbeifahrenden Fahrzeuges ermittelt werden. Mit den beiden übrigen Sensoren wird der Abstand des Fahrzeuges zu dem Sensorkopf bestimmt.

Reagieren die Helligkeitssensoren auf Schatten?

Was aber, wenn die Senoren des ESO 3.0 nicht den Helligkeitsunterschied eines vorbeifahrenden Fahrzeuges, sondern den Schatten des vorbeifahrenden Fahrzeuges registrieren? 

Dass bereits der Schatten des Fahrzeugs des Betroffenen das erste brauchbare Signal für die Messeinrichtung liefern kann, war bereits Inhalt mehrerer Bußgeldverfahren. Auch bei der Firma ESO ist man sich des Themas bewusst. In der Gebrauchsanweisung zum ESO 3.0 heißt es:

    In seltenen Fällen kann die Fotoposition durch Lichteffekte (z.B. vorauslaufende Schatten o.Ä.)             abweichen. (...)

Wenn also selbst nach der Gebrauchsanweisung des Herstellers ESO die Messung des Schattens möglich ist, stellt sich die Frage, ob dies Einfluss auf die Korrektheit der Messung hat? 

Amtsgericht Landstuhl erkennt keine Messfehler durch vorauslaufende Schatten


Das Amtsgericht Landstuhl hat mit Hilfe eines Sachverständigen die Meinung gewonnen, dass sich selbst in dem Falle, in dem der Schatten gemessen wurde, keine Nachteile für den Betroffenen ergeben. Das Gericht führte aus, dass es allgemeinen physikalischen Gestzmäßigkeiten entsprechen würde, dass bei Sonnenlicht als Lichtquelle angesichts des minimalen Winkels im Vergleich zur Position der Lichtquelle, den das Fahrzeug des Betroffenen auf der maximal fünf Meter langen Messstrecke durchlaufen hat, eine abweichende Geschwindigkeit des geworfenen Schattens zur Geschwindigkeit des Objekts nicht denkbar ist.  Jedenfalls sei dies im gegebenen Toleranzbereich irrelevant.

Das Amtsgericht kommt also zu dem Ergebnis, dass es egal ist, ob das ESO 3.0 das Fahrzeug oder dessen Schatten misst. Das Fahrzeug und sein Schatten hätten ja die gleiche Geschwindigkeit.

Amtsgericht Traunstein stellt Verfahren wegen vorauseilender Lichtreflexe ein

Zu einem anderen Ergebnis kam das Amtsgericht Traunstein. Auch hier wurde ein Fahrzeug mit deutlich überhöhter Geschwindigkeit durch das Geschwindigkeitsmessgerät ESO 3.0 gemessen. Fahrer des Fahrzeuges war kein Unbekannter, sondern der ehemalige Fußball-Nationaltorhüter Oliver Kahn. Die Messung ergab: Kahns Mercedes wurde nach Abzug der Toleranz mit 158 km/h - statt der erlaubten 80 km/h - gemessen.

Das Gericht untersuchte, ob es möglich gewesen ist, dass es zu einer Fehlmessung des ESO 3.0 gekommen ist, weil die Messung durch vorauslaufende Schatten ausgelöst wurde. Anhand von mehreren eingeholten Sachverständigengutachten konnte letztlich festgestellt werden, dass eine Beinflussung des Messergebnisses zumindest nicht ausgeschlossen werden kann. Oliver Kahn musste daraufhin kein Bußgeld bezahlen und erhielt auch kein Fahrverbot.

Der Sachverständige führte aus: „Vorauseilende Reflexionen lösten die Fotodioden aus. Die Messung könne daher richtig gewesen sein oder auch nicht." 

Die Staatsanwaltschaft argumentierte (wie das Amtsgericht Landstuhl) hiergegen, dass ein solcher Lichtreflex die gleiche Geschwindigkeit wie das Fahrzeug habe. Letztlich sei es also egal, ob nun das Fahrzeug oder dessen Schatten oder aber ein Lichtreflex des Fahrzeugs gemessen wurde. 

Dem stimmte der gerichtlich bestellte Sachverständige nicht zu: Es könne nicht pauschal gesagt werden, dass ein vorauseilender Lichtreflex eine konstante Geschwindigkeit habe.

Das ESO 3.0 auf dem Prüfstand

Vermutlich  wird es noch einige Zeit brauchen, bis sich die obergerichtliche Rechtsprechung mit der Problematik von vorauslaufenden Schatten beschäftigen wird. Bis dahin bleibt unklar, ob es zu Messfehlern beim ESO 3.0 aufgrund von Schatten bzw. durch Lichtreflexe kommt. Insofern erscheint es absolut empfehlenswert, durch einen Anwalt die Bußgeldakte hinzuzuziehen und zu überprüfen, ob Anhaltspunkte vorhanden sind, dass ein Schatten das Messergebnis des ESO 3.0 beinflusst haben könnte. 

Folgende Fragen sind  zu klären:

  • Sind auf dem Messfoto Schatten des Fahrzeuges oder andere Lichtreflexe zu erkennen?
  • Erfolgte die Messung bei Dunkelheit, so dass sich z.B. ein Schatten durch den Lichtkegel eines nachfahrenden Fahrzeuges gebildet hat?
  • Befindet sich das Fahrzeug auf dem Beweisfoto in der logischen Fotoposition - also direkt an der Fotolinie?

Diese Fragen könen natürlich nur anhand der Ermittlungsakte geklärt werden. Gerne nehmen wir für Sie Akteneinsicht. Rufen Sie gleich unverbindlich an:

Eso Es 3.0

Weiter Informationen zum ESO 3.0 erhalten Sie in unserem Artikel: ESO ES 3.0 - Messfehler